Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 11 (18.3.1843)
- Date
- 1843-03-18
- Page
- Seite 167 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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167 jüdischen zur christlichen Bevölkerung im Allgemeinen zwar beizubehalten, eine Repartition. der Meisterzahl auff die einzelnen Innungen aber fernerhin so schlechterdings nicht obwalten zu lassen." Dieser Antrag ward durch 39 gegen 19 Stimmen angenommen. — Viertens hatten die Petenten auf die Aufhebung des Verbots angetragen, welches im §. 7 des Gesetzes vom Jahre 1838 den jüdischen Meistern untersagt, christliche Lehrlinge zu halten. Die dritte Deputation hatte diesen Antrag nicht bevorwortet, und die Kammrr trat gegen 19 Stimmen dieser Ansicht der Deputation bei. — Die Fortsetzung der Berathung ward auf morgen vertagt. Oesterreich. Aus Ungarn. Mitte Februar. (Privatmitth.) Folgende Petition der ungarischen Israeliten, welche im vorigen Jahre Sr. Majestät, unserm allgeliebten Könige überreicht wurde, ist für die Einsicht in die sozialen Verhältnisse des ungarischen Israels in Vergangenheit und Gegenwart zu wichtig,, und für die Gestaltung derselben in der Zukunft zu viel verheißend, als daß ich nicht hoffen sollte, den Lesern der Allg. Zeit, des Iudenth. einen angenehmen Dienst zu erweisen, indem ich Ihnen den Wortlaut dieser Petition mittheile. Dieselbe lautet wie folgt: Eure Majestät! Mit den Gefühlen der tiefsten Ehrfurcht und der unbegränzten Unterthanenliebe wagen es die treugehorsamft gefertigten bevollmächtigten Abgeordneten der sämmtlichen Israeliten Ungarns sich dem erhabenen Throne Eurer Majestät ehrfurchtsvoll zu nahen, und nachstehend unterthanigste Bitte wegen allergnädigster Abhilfe von einer die Israeliten Ungarns schwer drückenden Bürde, Euerer Majestät mit kindlichem Vertrauen demuthsvoll zu Füßen zu legen. Nicht vermögen'die treugehorsamsten Israeliten Ungarns die tiefgefühlten Empfindungen der unbegränzten Dankbarkeit in Worten zu bezeichnen, welche die allergnadigste Verfügung des 29. Gesetzartikels 1849 in ihnen erweckte. Gleich der mit ihrer wohltätigen Wärme Alles belebenden Sonne, hat die Allerhöchste Gnade Euerer Majestät ihr vom. schweren Druck tief niedergebeugtes Gemüth aufgerichtet, sie gleichsam zu einem neuen frohen Dasein erweckt, und zu den freudigsten Hoffnungen einer glücklichen Zukunft ermuthigt. Von tausend und abermal tausend Lippen und Herzen strömt der heiße. Dank und die inbrünstigen Gebete für die freudenreiche Erhaltung Eurer Majestät, Allerhöchst welche die Vorstellung der Reichsstände so väterlich zu beherzigen, und durch den 29. Artikel 1840 das Schicksal der israelitischen Unterthanen Ungarns so mildvoll zu verbessern geruheten. ' So erfreuet und ermuthiget wagen es die treugehorsamsten Israeliten Ungarns der trostreichen Hoffnung Raum zu geben durch die Allerhöchstväterliche Huld und- Gnade Euerer Majestät auch die Befreiung und Erlösung von einer Last hoffen zu dürfen, die sie schon ein ganzes Jahrhundert hindurch geistig und materiell schwer darniederdrückt; es ist dieses die schon in ihrer Benennung schmachvolle Toleranztaxe. Nimmer können die treugehorsamsten Israeliten Ungarns sich der ihnen zu Theil gewordenen Gnade mit frohem Herzen erfreuen; nimmer sich nach den allerhöchsten gnädigen Intention, als rezipirte Vaterlandskinder betrachten; nimmer in ihrer geistigen und sittlichen Veredlung mit gewünschtem Erfolge vorwärts schreiten, in so lange nicht die, all ihr besseres Streben niederhaltende, Fessel gelöst, in so lange sie nicht von dieser schmachvollen und darniederdrük< kenden Last befreiet werden.' Die treugehorsamst Gefertigten, Abgeordnete sämmtlicher Israeliten Ungarns wagen es daher die nachfolgende , unterthänigste Vorstellung Euerer Majestät zu Allerhöchst väterlichen Erwägung in tiefster Demuth zu unterbreiten, und in Folge derselben wegen allergnädigster Aufhebung der Toleranztaxe in Ungarn untertänigst zu flehen. Erstens. Die. Entstehung und Einführung der Toleranztaxe in Ungarn ermangelt aller gesetzlichen Bestimmung, und basirt sich bloß auf zeitweise, durch das Machtgebot der Noch veranlaßte, außergewöhnliche Kriegs-Subsidien. Daß Israeliten in Ungarn bereits seit Entstehung des Reiches gewohnt haben, unterliegt wol keinem Zweifel; wird doch ihrer schon unter der Regierung König Andreas des Zweiten, mithin schon in den Jahren.1225—1235 in der Geschichte ausführlich Erwähnung gethan; ' doch nirgends ^findet sich eine geschichtliche Spur, daß. sie außer den gewöhnlichen Lasten der Kontribuenten von Regierung und Land