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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-03-18 · Heft 11 (18.3.1843) · p. Seite 165

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 11 (18.3.1843)
Date
1843-03-18
Page
Seite 165 (sequence 9)
Language
German
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165 Sparsamkeit im städtischen Haushalte und die Geheimnisse eines gut eingerichteten Armenwesens lernen könne. Abg. vr. v. Mayer: Wenn man auf die Staaten Europas sehe, die in der Christlichkeit sogar über uns zu stehen meinten, so finde man hinsichtlich der 'Ehrenrechte der Juden nirgend eine so beschränkende Gesetzgebung; in keinem dieser Länder falle es einem Christen ein, die Ausschließung der Juden von den Ehrenrechten als Prärogative zu betrachten, und doch seien wir nicht christlicher als die Majorität der europäischen christlichen Völker. Die Verfassungsurkunde möge man nicht anführen; denn. nimmermehr habe diese dem Fortschritte der Menschlichkeit ein Hemmniß in den Weg legen sollen! ' Abg. Todt: Durch die der Foderung der Juden günstige Erklärung der Abgeordneten der beiden betheiligten Städte fielen alle Bedenken sür die andern Abgeordneten. Die Bundesgesetzgebung verheiße den Juden allerdings Rechte, bestimme aber die Zeit der Verwirklichung nicht, wohl aber hinsichtlich des Versprechens in Bezug auf die Presse, indem es heiße: die Bundesgesetzgebung werde in ihrer ersten Sitzung eine Preßgesetzgebung berathen; deshalb müsse er die hierauf bezügliche Bemerkung des Abg. Eisenstuck berichtigen. Abg. Tzschucke: Der §. 65 der Städteordnung werde durch die Ausnahme, welche man hinsichtlich der Juden machen wolle, verletzt, und H. 33 der.Verfassungsurkunde sei ein Grund, den bürgerlichen Zustand der Juden so viel als möglich zu verbessern, weil darin von dem Grundsätze der Gleichheit im Genüsse der bürgerlichen Rechte ausgegangen werde. Das entgegengesetzte Verfahren, z.B. die Bestimmung, daß ausländische Juden über 24 Stunden sich^ hier nicht aufhalten dürften, sei eine Härte, und es habe die Wegweisung eines französischen Juden (Abraham Wormser) in der französischen Deputirtenkammer zu einer Debatte geführt, bei der Aeußerungen gefallen seien, die keinem Sachsen Freude machen könnten. Minister Nostitz und Janckendorf: Es sei seitdem den Polizeibehörden die Ermächtigung ertheilt worden,"ausländischen Juden einen mehrwöchentlichen Aufenthalt zu gestatten. Nach den Schlußbemerkungen des Referenten wurde bei der Abstimmung der Vorschlag eines Antrags auf Vorlegung eines den Juden die gedachten Ehrenrechte einräumenden Gesetzentwurfs mit 40 gegen 28 Stimmen angenommen. Bei der nun beginnenden Debatte über den zweiten Punkt, den zünftigen Klein- und Ausschnitthandel, ergreift das Wort zuerst Abg. Eisenstuck: Mit der nämlichen Freimüthigkeit, wie bei dem ersten Punkte für die Juden, müsse er sich bei diesem gegen ihr Verlangen aussprechen. Er habe das Gesetz von 1838 nicht für eine Abschlagszahlung, sondern für eine volle Baarzahlung rücksichtlich des damaligen Standpunktes angesehen. Wenn ihre damaligen Klagen hauptsächlich die Ausschließung von dem Betriebe zünftiger Handwerke betroffen haben, so habe man auch erwarten können, daß sie nun auch Handwerker werden und vom Handel abkommen wollen würden. In dieser Erwartung finde er sich getäuscht; er sehe die eingewurzelte .Neigung, mit dem Kopf und Fuß, nicht aber mit Hand und Arm zu arbeiten, wieder zum Vorschein kommen. Man sehe keine jüdischen Gesellen auf die Wanderschaft gehen, keinen Schmied unter ihnen. — Referent v. Gablenz: Die Richtigkeit der feiner Widerlegung unterstellten statistischen Angaben folge aus deren Uebereinstimmung mit den Angaben der christlichen Petenten; Meister fielen nicht gleich fertig vom Himmel; in den vier Jahren seit 1838 hätten begreiflicherweise es nur Wenige bis zum Meisterrechte bringen können; übrigens seien zwölf jüdische Gesellen in das Ausland gewandert. Abg. v. Watzdorf: Zeigten die Juden eine besondere Neigung für den Ausschnitthandel, so geschehe es wegen ihrer besondern Befähigung dazu, und dies rechtfertige.' die Versagung nicht, deren Zweck sichohnehin durch Umgehen des Gesetzes vereiteln lasse; Brotneid möge den Besorgnissen wegen dieses Handelszweiges nicht ganz fremd sein. Abg. v. Thielau: Die Neigung zum Handel sei die allgemeine Zeittendenz; man nehme auch unter der christlichen Bevölkerung, das platte Land nicht ausgenommen, überall eine Abnahme der Lust an schweren Arbeiten wahr. Dem Einwande, die Juden fänden keine Lust an der Betreibung der Handwerke, stelle er die Frage entgegen: ob es zu verwundern sei, wenn ein sächsischer Jude Bedenken trage, seinen Sohn ein Handwerk erlernen zu lassen, da er nicht wisse, ob und wann dieser werde Meister werden können?. Bei dem Widerstande der Gegner der Juden trete über- 11*

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