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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-03-18 · Heft 11 (18.3.1843) · p. Seite 164

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 11 (18.3.1843)
Date
1843-03-18
Page
Seite 164 (sequence 8)
Language
German
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J64 reiferm Alter überzeuge man sich, daß sich nicht alle- Bestrebungen für die bürgerliche Freiheit mit der gewünschten Schnelligkeit zum Ziele führen ließen, und daß es oft in den Verhältnissen liege, daß man mit Reformen Schritt vor Schritt gehen müsse; aber von einer vollen Emanzipation sei auch gar nicht die Rede; es zeige dies ein Vergleich der wenigen Rechte der Juden mit denen der Christen; es handele sich nur um die Aufhebung von Beschränkungen, die den Zweck des Gesetzes vereiteln. Die Juden hätten alle staatsbürgerlichen Rechte; daraus folge, wie sehr man durch die oft gehörten Vorwürfe gegen die Wahrheit sündige. Abg. Oberländer: Wer sollte die Grundsätze der Humanität und (Zivilisation nicht Lheilen? Die Religion schließe Niemanden von dem Genüsse der bürgerlichen Rechte aus; denn diese dürfe nicht vermengt werden mit den Interessen der Erde, weil ihr Gebot die Liebe sei und der Staat kein Recht habe, bei Austheilung der bürgerlichen Recht.e auf den innern Glauben zu sehen, und weil es für ihn hierin keinen Unterschied machen dürfe, ob sich Jemand die Fortdauer nach dem Tod als. ein gemächliches Ruhen in Abraham's Schoos oder anders denke. .Aber die Religion der Juden äußere sich nicht blos auf das Innere, sondern auch auf die äußere Gesittung. So lange die Juden mit uns nicht Eine Nation sein wollten, seien auch Gründe vorhanden, mit der Austheilung der bürgerlichen Rechte Anstand zu nehmen. Sie hofften noch auf einen weltlichen Herrn und würden vielleicht auf und davon laufen, wenn dieser erscheine. Die Absicht, mit uns sich'nicht zu vereinigen, hatten sie deutlich zu erkennen gegeben: sie feierten, wenn wir arbeiteten. In der großen Masse des jüdischen Volks sehe man den Geist der edlen Vorbilder eines Mendelssohn und Spinoza noch nicht. Man müsse auch auf die Gesinnungen der Kommittenten Rücksicht nehmen, unter welchen ein großes Mistrauen gegen die Juden und die Besorgniß herrsche, daß sie im gewerblichen Leben die ihnen erhellten Rechte zum Nachtheile der Christen mißbrauchen würden, wovon ihm auch aus der-von ihm vertretenen Stadt, wo Juden einen konzessionirten Wollhandel getrieben hätten, Beispiele bekannt seien. Die Thatsache der Furcht vor einer Hand voll Juden beweise, daß sie tief liege. Wenn sie alle Bedingungen des vollen Staatsbürgerthums erfüllten, dann sei ihre Emanzipation an, der-Zeit, er wünsche sie aufrichtig, verlange - aber" auch Garantien für ihren rechten Gebrauch. Die Berufung auf die Bundesakte, sei etwas Fremdartiges/ weil dieser selbst das Prinzip des Konstitutionalismus fremd sei. Er stimme für das Deputationsgutachten und finde die Gewährung selbst Dessen unbedenklich, was die Juden federten, weil sie ein Mittel sei, ihre Befähigung zur vollen Emanzipation zu erforschen: aber er wünsche nur auch, daß man zuvor die betheiligten Gemeinden höre. Abg. v. Thielau: In den Gründen des Widerstandes gegen die Emanzipation der Juden gleiche man einem Manne, der einem Durstigen, der zu trinken verlange, oder einem Hungrigen, der gesättigt sein wolle, sage: Mein Freund, du möchtest dich erkälten oder dir den Magen verderben! Alle Gegengründe bis auf den aus der Beschränkung des Aufenthalts der Juden auf die Orte Dresden , und Leipzig entnommenen Einwand hätten für ihn keinen Werth; aber es brauche diese Beschränkung auch nicht fortzubestehen. Auf die Vorurtheile gegen die Emanzipation dürfe man keine Rücksicht nehmen, man müsse diese ausrotten. Der Grund, daß die hinsichtlich der moralischen Hebung der Juden von dem Gesetze von 1838 gehegten Erwartungen nicht Alle befriedigt fänden, sei darin zu suchen, daß man etwas Halbes gemacht habe und doch etwas Ganzes erwarte. Daß die Juden ehrenhafte, würdige Mitglieder der menschlichem Gesellschaft werden könnten, daran hindere sie ihre Religion nicht. Den Beweis liefere Holland, wo sie durch den Gebrauch, den sie von der staatsbürgerlichen Mündigsprechung gemacht, gezeigt hätten, daß sie würdig seien, der Nation-anzugehören. Wenn man immer davon rede, daß sie sich der ihnen zu ertheilenden Rechte erst würdig machen sollten, so sei das nicht anders, als wenn man sage, sie sollten schwimmen-lernen, aber nicht ins Wasser gehen. Die spezielle Debatte begann der Minister des Innern mit einer Darlegung Dessen,, was für die Juden seit der Entstehung der Verfassungsurkunde geschehen sei, und der wohlthatigen Wirkungen dieses Fortschritts auf ihren sittlichen Zustand. Abg. Häntzschel: Die Lheilnahme der Juden am, Gemeindewesen würde für dasselbe nicht ohne Vortheil sein; sie wären die Leute, von öenen man

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