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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-03-18 · Heft 11 (18.3.1843) · p. Seite 161

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 11 (18.3.1843)
Date
1843-03-18
Page
Seite 161 (sequence 5)
Language
German
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161 in einer nächsten Brochüre zur Oeffentlichkeit bringen werde. Wir bemerken hier, daß, wofern Herr Boas nicht etwa mit prophetischem Geiste begabt ist, er zwar wissen kann, was gar nicht bezweifelt wird, daß in den ihm vorgelegten Bücher Soll und Haben ganz pünktlich stimmen, daß erjedoch nicht wissen, und also auch nicht bescheinigen konnte, 1) ob die sämmtlichen Einnahmen gehörig eingetragen und 2) ob die Vertheilung der Gelder in Palästina ordnungsmäßig und rechtlich stattgehabt und nicht vielmehr ein großer Lheil derselben zu Zwecken verwendet worden, die den Absichten der Geber theils fremd, theils aber schnurstracks zuwider waren. Ueber diesen Punkt behalteich mir vor, dem Publikum demnächst — wenn Sie es zufrieden sind in Ihrem geschätzten Blatte — einige merkwürdige Aufschlüsse zu geben. (Fortsetzung folgt.) Preuße«. Magdeburg, 5. März. (Privatmitth.) Das neue königl. Censurgesetz vom 23.Febr. enthält mehre Passus, die uns als Mitglieder einer so häufig verleumdeten und geschmäheten Religionsgenossenschaft interessiren. Wir empfehlen sie den Gemeindevorstehern, um vorkommenden Falls sich auf sie zu stützen. ' „II. Durch die Censur soll dagegen der Druck solcher Schriften verhindert werden, welche mit den Hauptgrundsätzen der Religion im Allgemeinen und des christlichen Glaubens insbesondere im Widerspruch stehen, also: entweder den Grund aller Religion überhaupt angreifen, oder die wichtigsten Wahrheiten derselben verdächtig, verächtlich oder lächerlich machen wollen; oder die christliche Religion, die biblischen Schriften und die darin vorgetragenen Geschichts- und positiven Glaubenswahrheiten für das Volk zum Gegenstände des Zweifels oder gar des Spottes zu machen suchen; oder, selbst wenn sie für einen engeren Kreis von Lesern 'oder nur für Gelehrte bestimmt sind, unanständige, lieblose, zur Vertheidigung der eigenen oder ruhigen Widerlegung entgegengesetzter Meinungen nicht unmittelbar gehörende Angriffe auf andere Glaubensparteien enthalten; oder endlich Religionswahrheiten auf fanatische Weise in die Politik hinüberziehen und dadurch Verwirrung der Begriffe verbreiten. Hiernach sind also Schriften, durch welche, eine der christlichen Kirchen oder eine im Staate geduldete Religionsgesellschaft, oder ihre Lehren, Einrichtungen oder Gebräuche oder die Gegenstände ihrer Verehrung herabgewürdigt, geschmäht oder verspottet werden, für unzulässig zum Druck zu achten." Magdeburg, 6. März. (Privatmitth.) Ein bei den Herren Aeltesten hiesiger Gemeinde eingelaufenes Schreiben, unterzeichnet: „Viele Mitglieder der israelit. Gemeinde zu Königsberg," und in welchem die Herren Aeltesten aufgefordert werden, bei dem Provinziallandtage auf völlige Gleichstellung zu petirioniren, nöthigt den Redakteur dieser Zeitung zu folgender'Erklärung. Als aus einer guten Quelle die Kunde floß, Se. Majestät werden, um die Meinung der hohen Stände zu erfahren, den Gesetzentwurf über die Judenverhältniffe in Preußen, den Ständen vorlegen, beehrten 45 Gemeinden den Unterzeichneten mit dem Aufträge, eine unterthänige Denkschrift auszuarbeiten und dem Druck zu übergeben, und dieselbe an hie Mitglieder sämmtlicher hohen Provinzialstände zu vertheilen, in welcher Denkschrift alle Verhältnisse der Juden bündig dargelegt wären. Zu gleicher Zeit votirten sie eine Summe von ca. 300 Lhlrn. Behufs des Drucks, der Einbände, des Porto ff. Se. Majestät haben den Gesetzentwurf den hohen Standen nicht vorgekegt, und somit konnte der Unterzeichnete dieser Mission nicht Nachkommen. Hingegen hält es der Unterzeichnete für durchaus nicht räthlich, eine Petition an -ie hohen Stande zu richten, wenn Se. Majestät dieselben zur Berathung dieses Gegenstandes nicht beruft. Die Gründe liegen zu Lage. Es ist ein schönes Zeichen der Zeit, daß die Israeliten nicht - mehr passiv dem Laufe der Ereignisse zuschauen, sondern thatkräftig das Interesse * ihrer Glaubensgenoffenschaft vertreten. Aber auch hierin ist eine Grenzlinie zu ziehen, und ein übertriebener Eifer kann schädlicher wirken, als gar keiner. Uebrlgens war jenes Schreiben ohne Unterschrift, also auch nicht offizielles Gemeindeschreiben,

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