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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-03-11 · Heft 10 (11.3.1843) · p. Seite 154

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 10 (11.3.1843)
Date
1843-03-11
Page
Seite 154 (sequence 18)
Language
German
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I Sil die sinnige und. würdige Anordnung des fraglichen Festes unsere Anerkennung auszusprechen; 2) über die so zweckmäßige als ansprechende Einrichtung Ihres Schulhauses Ihnen Unsere Zufriedenheit zu bezeugen, und 3) Ihnen zu verdeuten, daß sobald Sie durch den Bezirksschulrath von Zurzach von der gänzlichen Vollendung des Baues Uns Kenntniß gegeben haben werden, wir ein von Ihnen zu gewärtigendes Gesuch um einen Staatsbeitrag an die daherigen Kosten nach §. 18 des Schulgesetzes bei dem Lit. Kleinen Rath zu unterstützen wohl geneigt sind. Indem wir diese Schlußnahme mit dem Beifügen Ihnen zur Kenntniß bringen, daß wir Sie in Ihrem löblichen Streben gern und kräftig schützen und fördern werden, versichern wir Sie zugleich schließlich Unsrer wahren Hochachtung. Arau, den 26. Oktober 1842. Der Landesstatthalter, Präsident: (gez.) Waller. Der Kanzleisekretär: (gez.) vr. Müller. . , — Am 20. v. M. wurde die von der israelit. Gemeinde Lengnau dem großen Rathe eingereichte Bittschrift um bürgerliche Gleichstellung der Juden vorgelegt. Die Bittschrift ließ sich namentlich auch beschwerend über das Verhältniß der Aargauer Israeliten in militärischer. Beziehung vernehmen, und wünschte, daß dieselben zum persönlichen Milizdienste statt eines jährlichen Geldbeitrages in die Militärkasse, zugelassen werden möchten. Die darauf stattgehabte Diskussion war in dem Sinne, daß die bebeschränkenden Iudengesetze von 1809 zeitgemäß revidirt sein müßten, daß man es den Israeliten nicht verargen könne, wenn sie ihre Verhältnisse einmal geregelt wünschten. Der einstimmige Beschluß lautet wörtlich also : „Nach Mitgabe der gefallenen Anträge wird beschlossen: u) „Die Petition vorerst derjenigen Kommission, welche über das Militärgesetz zur zweiten Berathung zu referiren hat, zur angemessenen Berücksichtigung zuzuweisen b) „sodann — nach dort gemachtem Gebrauche . dem Kl. Rathe zu übermachen, mit der Einladung, das Iudengesetz von 1809 zu revidiren und darüber bis zur nächsten Maisitzung des Gr. Rathes geeignete Anträge zu bringen." Der diesfällige Kommissionalbericht vom 11. November d. I., welcher zum Beschluß erhoben wurde, lautet wie folgt r # Die Kommission beantragt: den §. 11 (des Militärgesetzes), die Stellung der Juden zum Militär betreffend, in demselben zu streichen, und dagegen folgende Bestimmung als bloße Uebergangsbestimmung in das Protokoll niederzulegcn und dem Kl. Rathe zur Nachachtang und Vollziehung mitzutheilen: „Für einstweilen sind die Mitglieder der Iudengemeinden Endingen und Lengnau nicht zu persönlichen Milizdienste anzuhalten, sondern sie haben, so lange dieses nicht geschieht,.jährlich 1000 Fr. Equipirungsbeitrag an die Militärkasse abzuliefern.: — Ueber die Entscheidung der Frage, ob und wie dieselben'in Zukunft persönlichen Milizdienst thun sollen, hat der Kl. Rath in Verbindung mit seinen in nächster Sitzung zu gewärtigenden Anträgen über zukünftige Gestaltung der Verhältnisse der Juden im Allgemeinen, gutft'ndenden Bericht und Anträge'dem Gr. Rathe vorzulegen." , M. G. D. Correfpondenz. Wanderung durch das Krakau'sche, Galizien, Bukowina, Moldau und Wallachei. (Fortsetzung.) September, 1842. Betrachtet man aber diese ekgenthümliche Frauentracht in ihrer socialen Bedeutung nach außen und -nach innen, so ist sie mit einem Worte — ein öffentliches Unglück. — Denn in der Stellung der galizischen Juden nach außen d. h. zu ihren nicht jüdischen Mitbürgern trägt diese Frauentracht zu ihrem (der Juden) Nachtheil nicht minder bei, als die dortige jüdische Mannertracht; beide sind eigenthümlich, von der gewöhnlichen Landes- oder vielmehr europäischen Tracht abweichend, daher von vorne herein schon beim ersten Anblick den Juden von seiner Umgebung absondert, ihn auffallend markirend und,! wie natürlich, den Betheiligten dem Vorurrheile und Haffe preisgebend (wie wkr's spater naher zeigen werden).— Nach innen participict diese, Frauentracht ferner mit, der Mannertracht an Yen-unheilvollen Vorurthellen, die

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