Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 10 (11.3.1843)
- Date
- 1843-03-11
- Page
- Seite 144 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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144 von denen ich Ihnen einstweilen nur' Sir Moses Montefiore und den portugiesischen Rabbiner Hrn. D. Meld<la in London nennen will. — Der sel. Rabbiner Sal. Hirschell, der sich in derselben Gefahr befand, ist dieser nun durch den Tod entgangen! — Aber im Ernste, welche Schreckniffe mögen da herrschen, wo die Blitze noch Zündkraft besitzen! welche namenlose Greuel, welche entsetzliche Gewaltthätigken mögen wohl in Folge eines, bei uns-so lächerlichen Interdikts dort, wo es ausgesprochen worden, verübt werden können! und wie schlecht muß eine Sache sein, für die man einmal zu so verzweifelt albernen und abscheulichen Mitteln greift!- (Fortsetzung folgt.) Türkei. Konstantinopel, im Januar (Privatmitth.). Es ist für die Rajah's ein wichtiges Ereigniß, daß Reschid Pascha aus Paris berufen ist, um wieder im großherrlichen Divan eine bedeutende Stellung einzunehmen. Reschid Pascha ist der europäischen Civili'sation ergeben, und ein'Träger des wieder verfallenen Hattischerifs von Gulhane. Jedenfalls ist seine Erwählung zum Pfortenminister ein Zeichen, daß der Divan wieder in den verlassenen Weg eintreten will, welcher eine angemessene Gleichstellung aller Glaubenspartheien beabsichtigt. Vor seiner Abreise von Paris gab Reschid Pascha ein Abschiedsmahl allen anwesenden Unterthanen des Sultans, und nahm einen Toast eines armenischan Bischofs: man wünsche den besten Erfolg für Alles, was Reschid Pascha für Türken, Griechen, Armenier und Juden zu thun gedenke, mit großer Huld auf. Man wird sich auch erinnern, daß Reschid Pascha vor einiger Zeit dem Herrn Cahen in Paris eine freundliche Audienz gewährte, in welcher er verhieß, für die türkischen Juden was möglich ist zu thun. Syrien. Nach einer Privatmittheilung in der Preuß. St. Ztg. leben in Syrien unter 1,360,000 Menschen 30,000 Israeliten, und zwar in Jerusalem,. Hebron, Safed, Liberias, Damaskus und Aleppo, nebst kleinen Gemeinden in andern Städten. Deutschland. Frankfurt a. M., im Februar. Um die in vor. Nummer erwähnte Verordnung über die Beschneidung klar zu machen, geben wir über dieselbe noch folgenden Artikel des Franks. Journ. vom 11. Febr.: Nach einer im heutigen „Amtsblatts" publizirten sanitätsamtlichen Verordnung darf künftig, um der Gefahr vorzubeugen, welcher Kinder hiesiger Israeliten ausgesetzt sind, wenn ihre Beschneidung durch hierzu nicht qualisizirte Personen geschieht, Niemand in hiesiger Stadt und deren Gebiet eine Beschneidung unternehmen, der nicht bei dem Sanitäts- Amte darüber sich ausgewiesen hat, daß er die dazu erforderlichen anatomischen uud physiologischen Kenntnisse, auch die dazu gehörige technische Fertigkeit besitzt. Die Beschneidung selbst darf von dem Beschneider nicht anders, als in Gegenwart und mit Genehmigung eines dahier rezipirten Arztes vorgenommen werden. Israelitische Bürger und Einwohner, insofern sie ihre Kinder beschneiden lassen wollen, dürfen sich dabei nur der besonders hierzu bestellten 'Personen, unter Beobachtung der vorgeschriebenen weiteren Vorsichtsmaßregeln, bedienen. Gegen diejenigen Personen, welche dieser Verordnung züwiderhandeln, wird von dem Sanitätsamte die gebührende Geld- oder Gefängnißstrafe nach seiner gesetzlichen Competenz erkannt, oder auch die Erkennung einer weiteren polizeilichen oder peinlichen Strafe durch die hierzu competenten Behörden, je nach Beschaffenheit des Falls, veranlaßt werden. Diese Verordnung wird nach 4 Wochen, vom 8. Februar an, in Ausführung gebracht werden.' Dettmold, 13. Febr. Die bis zum 4. Febr. versammelt gewesenen Landstände haben unter anderm genehmigt, daß für dft bisherigen Abgaben der Juden an die Kammer HOÜ Thlr. auf die Landeskasse übernommen werden; der Hausirhandel ist gegen anderweite Erweiterung der Handelsbefugnisse der Juden aufgehoben worden. Dresden, 23. Febr. (Privatmitth.) Ich melde Ihnen heute sofort Einiges über den Verlauf des ersten Tages der Discussion, die Petition der hiesigen israelit. Gemeinde betreffend; indem die gedruckten offiziellen Mittheilungen immer fast 8 Tage spater erscheinen. ' Auf Veranlassung mehrerer Innungen, welche noch mit Petitionen gegen die Juden bei der zweiten Kammer einkamen, ward die Verhandlung des Gegenstandes, welcher bereits Montags auf der Tages-