Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 9 (4.3.1843)
- Date
- 1843-03-04
- Page
- Seite 126 (sequence 6)
- Language
- German
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L26 eingekleidet in sinnig- Gleichnisse, bald ans dem kräftigen Thierreiche,. bald aus der sprießenden und wuchernden Pflanzenwelt entlehnt. Wir haben oben (f.Anm. zu 38, 18):die Vermuthung ausgesprochen, daß Jakob eine gewisse Anknüpfung hirfür in einzelnen, von den Söhnen, für sich erwählten Symbolen gehabt haben mag, doch ist dies nicht zur Gewißheit zu bringen , jedenfalls aber ist die Wahl der Symbole treffend und bestimmt charakreristisch. Die Traditio» nimmt an (s. Anm. zu 4 M. 2, 2) daß die Stämme diese Gleichnisse Jakobs als ihre Symbole auf die Standarten 'gesetzt, nur daß sie Einiges aus Moschch's Rede hereinzieht. An zitirter Stelle ist dies genauer untersucht. — Die hebr. Poesie erscheint in der Rede Jakobs noch Ln ihrer frühesten Entwickelung, der wesentliche Charakter ist vorhanden, aber die Form noch rauh und unabgeschliffen. Hierzu kommt, daß die Aufzählung der Stämme immerhin einen gewissen Zwang auferlegte. Eine freiere Wortfügung, poetische Sprachformen, hie und da Assonanzen, Wortspiele. . Jeder Spruch eine besondere, längere oder kürzere Strophe. Jeder Vers ein Distichon V. 5. 12. 14. 16. 19. 20. 21. 23., jedoch oft so, daß es entweder wieder in zwei Paar Hemistichien zerfällt, namentlich wenn die Rede einen besonderen Schwung nimmt, wie V. 6. 7. 9. 10. 11. 15. 17. 24. 26., oder ein Tristichon wird, indem die erste (V. 3. 4. 8. 22. 27.) oder zweite (V. 13) Hälfte in -Hemistichien zerfällt; V. 25 ist ganz ungewöhnlich, indem die erste Hälfte auL vier Hemistichien besteht, die zweite aber nur ein Versglied bildet. Bemerkbar und gleichfalls für daö Alterthum unsres Stückes sprechend, ist, daß der Parallelismus hier meist nur synonym ist, und seine Antithese erst' im, folgenden Distichon findet (V. 3. 4.6. 7.10.17.) Der Rhythmus ist .einfach, meist in gleichmäßiger Abtheilung der Wörter bestehend. In dieser Beziehung sind V. 6. 11. 12. 15. 19. vollkommen, nur mit dem Vorschlag des ‘ma V. 7, mit dem Vorschlag des StammnamenS als Ueberschrift V. 13.17. Das ganze Stück wird durch den eingliedrigen V. 18 in zwei Stücke getrennt, deren erstes? zwar an Verszahl größer ist, was aber durch die Länge des Verses im zweiten ziemlich wieder aufgewogen wird. Einige wollten dasselbe für einen Nationalhymnus halten, allein dazu fehlt aller hymnologische Charakter, der Tadel der ersten drei Stämme verbietet es schon von selbst. —°) (Fortsetzung folgt.) *) Wir bemerken, daß wir nur die Einleitungen ge¬ Zeitnugsnachrichten. Deutschland. Hamburg, 9. Februar. (Pr. St. Z.) Es wird davon gesprochen, daß der Seixat in einer der nächsten Versammlungen Erbgeseffener Bürgerschaft einen Antrag auf. Zulassung der Juden zur Advokatur stellen werde, " von welcher diese bis jetzt ausgeschlossen waren. Nachdem vor nicht langer Zeit den Juden die früher nur bedingte Möglichkeit, Grund- Eigenthum in der Stadt zu erwerben, durch Rath und Bürger-Beschluß in vollstem Umfange zugestanden wurde, wäre dieses nun die zweite Konzession, die den Wekennern des mosaischen Glaubens von Seiten des Staates gemacht würde. Ueberdies würde damit ein Zustand aufgehoben, dessen nachtheili.ge Folgen häufig empfunden wurden. Noch vor ganz kurzer Zeit ereignete es sich, daß ein junger jüdischer Rechtsgelehrter, nachdem er sich vergeblich bemüht hatte, zur Advokatur zugelassen zu werden, zum Christenthume überging und nun sofort in die Matrikel der Advokaten ausgenommen ward. Aehnliche Fälle sollen auch, früher schon vorgekommen sein. Ferner steht, mit- Ausnahme des einzigen Handelsgerichts, in welchem überhaupt Jeder für Jeden auftreten darf, die sämmtliche gerichtliche Praxis nur den immatrikulirten Advokaten zu, zu welchen nach dem Vorgehenden Juden nicht gehören. Dennoch haben einzelne jüdische Rechtsgelehrte eine ausgebreitete juristische Praxis. Es liegt klar zu Tage, daß dieses ohne Uebergehung oder Umgehung des Gesetzes nicht wohl möglich wäre, und eben so ist es nicht schwer , einzusehen, daß ein solcher Zustand nicht eben vortheilhast auf das Ansehen des Advokatenstandes im Allgemeinen einwirken kann. Eine Reform oder vielmehr eine erste Organisation'des Advokatenstandes gehört überhaupt noch zu den bisher unerfüllt gebliebenen Desiderien. Von einem Konnte, welches in einer Versammlung der Mitglieder dieses Standes im Mai vorigen Jahres eingesetzt ward, dürfte man geeignete Vorschläge erwarten. Es hat jedoch bis zur Stunde von einer Thatigkeit derselben nichts verlautet. ben, und versteht es sich von selbst, daß sich hieran eine reiche Besprechung des Einzelnen knüpft.