Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 9 (4.3.1843)
- Date
- 1843-03-04
- Page
- Seite 124 (sequence 4)
- Language
- German
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121 worden, wie zu Betreibung der Handwerke mehr oder weniger Körperkraft oder KörpergeschicklichkeiL gehöre, wie dieses dem einen oder dem andern Zudenknaben vielleicht abgehe, und ihm,- wenn er zu einem Grossogeschäft kein Vermögen, oder sonst keine besonderen geistigen Anlagen zu Erlernung einer Wissenschaft hat, nichts anderes übrig bleibe, als diesen Klein- und Ausschnitthandel zunftmäßig zu erlernen, zu dessen selbstständiger Betreibung er aber, bei den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, niemals eine Aussicht habe. Zn Berücksichtigung dessen, 'daß sich doch so mancher Zude vorfinden werde, welcher eben den Kleinhandel ergreifen müsse, und daß es wünschenswerth sei, diesem doch nicht alle und jede Aussicht zu benehmen, eiüstmals ein eigenes Geschäft führen zu können, findet sich die Deputation veranlaßt, unter gewissen Modifikationen die Aufhebung dieser gesetzlichen Bestimmung zu bevorworten, und zwar nur so mehr, da in dem ursprünglichen Gesetz- Entwürfe diese' Beschränkung nicht mit enthalten war, sondern erst durch Antrag der ersten hohen Kammer hervorgernfen wurde, und die hohe Staatsregierung, wie damals so auch jetzt, kein wesentliches Bedenken diesem Punkte entgegenstellt. Die Deputation empfiehlt deßhalb der hohen Kammer: es möge dieselbe im Verein mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, das unbedingte Verbot des Klein- und AuSschnitthandels noch auf diesem Landtage auf gesetzmäßigem Wege aufzuheben, dagegen im Verhältniß der Zahl der jüdischen zur christlichen Bevölkerung und unter verhältnißmäßiger Vertheilung auf die einzelnen Branchen des Klein- und Ausschnitthandels, den Juden die selbstständige Betreibung dieses Handels unter den bei den christlichen Kauflcuten bestehenden Bedingungen gestatten. Es glaubte die Deputation durch die beigefügte Beschränkung nicht nur jede Benachrheilung der christlichen Kaufleute zu beseitigen, sondern auch dem möglichsten Uebelstande zu begegnen, daß sich eine zu große Anzahl Juden erneuert auf den Handel werfe. (Schluß folgt.) Literatur. Biblische Gxegese. (Fortsetzung.) Daß Jakob beim Anblick seines blühenden, frisch anstrebenden Geschlechtes zu meist heiterm Blick in die Zukunft gestimmt war, daß,hingegen dem sterbenden Gesetzgeber, bei der Erwägung seiner vieljährigen Bemühungen, und wie wenig diese in dem störrigen Volke noch Wurzel gefaßt, eine trübe und düstere Zukunft sich vor die Seele drängte — ist Beides zu einsichtlich. Und dennoch bricht auch Moscheh's Genius sich Bahn und in Jubel über die Herrlichkeit Jsrael's, und dessen, was ihm von Gott geworden, aus. Das Verhältniß Beider ist aber ein völlig begründetes. Moscheh giebt den Segen Jakobs wieder, nur mit den Veränderungen, 'die sich ergeben mußten, nachdem so viele ändernde Gejchehnisse dazwischen getreten. So mildert M. den Ausdruck Jakobs für Rüben, schwächt denselben für Je'hudah, dem er seine vorwiegende Stellung weltlicher Macht nicht gern lassen und seinen Hoch- 'muth nicht gern vermehren möchte, fügt für Levi das hinzu, was ihm nach seiner nunmehrigen Stellung zukam, bei Joseph bringt er fast, dieselben Worte wieder, nur daß er die nunmehr geschehene Spaltung in zwei Stämme erwähnt, bei Sebulun und Jissachar erinnert er nur an den Ausspruch Jakobs und fügt ein religiöses Moment hinzu, für Gab führt er weitläufiger das aus, was Jakob nur angedeutet hatte, -Ascher erinnert er ebenfalls an Jakob's Spruch, und fügt einen neuen Reichthum (Erz) hinzu ff. So setzt M. Jakob's Sprüche überall voraus, und wäre ohne diese unverständlich.- Zwischen diese beiden sich entgegenstehenden Ansichten tritt nun drittens vermittelnd die Meinung Herder's, der in Jakob's Rede gleichsam ein Testament sah, in welchem er das zukünftige Besitzthum in Canaan unter seine- Söhne vertheilt, und ihnen ihre geographische Lage bestimmt. H. sieht nun dem ab, daß die Israeliten diese Bestimmungen wohl bewahrten, sie theils bei der Besitzergreifung in's Werk setzten, theils im Drange der Verhältnisse und persönlichen Interessen — zu großem Schaden des Ganzen — vernachlässigten.' So Vieles nun au dieser Ansicht richtig und einleuchtend sein mag, so faßt sie doch den Zweck Jakobs zu beschränkt auf, (man vgl. AbarbanelS oben angeführte Meinung,) und ist nur mit großem Zwange der Exegese im Einzelnen durchzuführen, da sich bei vielen Sprüchen z. SB. Benjamins gar