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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-02-25 · Heft 8 (25.2.1843) · p. Seite 111

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 8 (25.2.1843)
Date
1843-02-25
Page
Seite 111 (sequence 7)
Language
German
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111 Zeitungsnachrichten. Deutschland. Magdeburg, 22. Januar. (Privatmitth. Zwikiter Artikel s. Nö. b; ) ' ' ' . > II. - ... Landesgesetz ist heiliges Gesetz. 4 :Mfc konnte. Ker.r ..HoMany >zu Sachsen-Meiningen mit dieser einfachen Formel so argen Spuk treiben? .frägt, erstaunt alle .Welt. Vielleicht sind toix dem. auf der Spur. Im p'dw,. pp -na wie im pbw daselbst 'n tp*o im heißt es: w'i 82'i nms'bni awn w *p'-i738i Vba. i'pVin ipp pi. Wer kann es nun einem so vielbeschäf'- tigten Manne, wie wahrscheinlich der provisorische Landrabbiner zu Sachsen- Meiningen , ist, verargen, wenn er diesen gewichtigen Autoritäten volles Zutrauen schenkt, und ohne sich weiter mit Quellen und Kommentaren zu befassen, ihre Worte nimmt, wie sie halt dastehen. Wohl aber muß man es den Herren Widerlegern verargen, daß sie nur mit Machtsprüchen betäuben, mit Stoßseufzern erbauen, mit Kollisionen Illusionen treiben, mnd durch Herbeirufung des Militärs den Wirwarr noch vergrößern; statt einfach durch eine gründliche mit-Benennung der Quellen gegebne Erläuterung des obigen Satzes zu belehren, und zu überzeugen. Da dieses bis jetzt noch nicht.geschehen ist, so will ich eine! solche Erläuterung versuchen, wär's auch nur, um den Geist des Widerspruchs zu erregen, und mich eines Bessern belehren zu lassen.! ' 7 Der Ausspruch 8t77pj)»i 82p 'kömmt/' wie bekannt, m p"2 K: 113. 2'h fol. 54. ü'ii2 fol. 28. fol. 10 vor. In den ersten drei Stellen wird zwar .derselbe nur auf 177372 '2'i angeweydet, doch läßt sich aus ihnen die Sphäre des Ausspruchs nicht näher bestimmen. Wohl aber aus der benannten Stelle in 1^2. Daselbst Heißt es in der Mischna: „Alle schriftliche Dokumente/ welche von einem'nicht- „jübischen Gerichte ausgefertigt werden , selbst wenn „Nichtjuden als Zeugen unterschrieben stehen, haben „Gültigkeit, außer Scheidebriefe für Frauenbund ,Freibriefe für Knechte» Rabbr Schimon sagt: - Auch -/diese 7 haben Geltung." HieraufHie Gemara.^,„Es »wird (nämlich in der Mischna) kein Unterschied ge- „macht Mischen, Kaufverschreibung und Schenkungs- „hrtztz/Wohl recht beim^Kaufe, da durch das Geld- Wahlen, bereits das GUaüfte.bem Kaufet Lu Men (MXhMh die .PerMeibLngÄr.zümAuSÄeiSdes - „Kaufes .und' des..gezahlten''GWOlöM'Mr"sd! „hat.' jene gerichtlich. ausgestellte' Veischreibsing / BeifoßM kraft; indem d er Richter 7 gewiss die ÄÄferti- ,/gung' verweigert hätteV^wÄt. M *Aahlungfmcht-,rÄ „stmer Gegenwarterfolgt. Hingegen\ßet „gen wodurch soll das 'Eigettthumstecht'erworben „werden? ' durch den Schenkungsbrief? er ist ja ein „nichtiger Scherbem" Schmueb erwiederk: - Das Gesetz des Königs ist Gesetz 82'i 8m2b72i 82'-!. Trotz dem, daß hier also 111. anerkannt wird, blechen doch Scheidebrietz; und Freibriefe von einem nichtjüdischen Gerichte ausgefertigt ungültig, und sind auch nach R. Schimon / wie weiter.erörtert wird, - nur. deshalb gültig,, weil-er der- Ansicht .beipflichtetVwröö'-P* :mp.; Die Zeugen,. welche den Scheidebrief überliefern, und nothwendig Juden sein müssen',' bewirken die Scheidung. Hieraus erhelltdenn unbezweifelt, daß rfn nur auf 777373 '2'i tzine Anwendung sindet. Noch unbestreitbarer ergiebt sich dieses, aus den rt2n72i rmbsi ü'hp'h 2'27-iN87. ü'37mn ü'pcno . . : 7h. ii2b?-f'8 pi? — "127 b28 :, 2>717- Ü&Ü7X ::p87ö;.. Ü7p22 »1'21 1NW H2» 1773732 ^72i1 '3'1^2P Also ausdrücklich der Zusatz: 7 Denn alle Gesetze des Königes in G es d es a n g e l e g-on he st-e n müssen befolgt werden» - -- ' , r.-so 131 2'h tpia'-i p'2>73 'L2SW72 bÄ M2N2737 V'V73 fe"' ♦87S1 82'-! 2n72&732 2"t72'nb 1'!2'2-1'L ./ r y"2 Y-! daselbst. 2^-r ,8271 iri2'-!72 '22 bp b2> -sh73N lpr7W ÜD12573 P ' »ihnN 'D W 1773722 p'7N73N ^72 2*17122 72’ 7*87 -VS« -p"v -VSM 'WN:,8"72^2. 827i1. vÄÄh 72 - w'lv, 1212 8?8-82p 8n72b731- 82'1, 72',2738; 8bl . 281- ,:2'ri*>2- 73'12 7272-'1p 8> b28--^- ^27 ^73^ i182N ... .^8"nr27?2'-! b>D nb22.72 - rPresburger Ausgabe tzl. 54..H. $3 '21-12 8271. -1727h; 2>p2p2, -8p71V7W-1273 w' ) 2n2 ■ —-•1773/3:7.3'3y; -1812Ui 7H7S8D Ü'H-I273 82'18Np273l 127272«K->2kl2^-^'7272 , -ip7h8 7272-17

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