Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 6 (11.2.1843)
- Date
- 1843-02-11
- Page
- Seite 74 (sequence 2)
- Language
- German
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74 des Fanatismus und der Intoleranz zu fallen, wenn man diesen Grund noch geltendmgchen-. wolle." •):$ Er zeigt nun, daß die Christen gegen die Juden die PolM des Stärkern gegen den Schwachem übten, und daß darum die Juden gegen die Christen gewissermaßen eine Handelspolitik übten, daß die Christen die Juden Ln einen gewissen Kriegszustand versetzt hätten, aus dem nur Trauriges und Schädliches für beide erfolgte. Dann widerlegt er all' die gewöhnlichen Einwürfe von Nationalität, Unreife und Unfähigkeit, Entsagung des Talmuds, und fordert die völlige Emanzipation, indem durch sieben Mittel alle Entfremdung aufgehoben werden würde. Von diesen sieben Mitteln heben wir nur die außergewöhnlichen hervor: Gestattung der Ehen zwischen Christen und Juden, mit der Bestimmung, daß die Söhne der Religion der Väter, die Töchter der Mütter folgen, Aufhebung der christlichen Miffionsvereine zur Bekehrung der Juden, da diese nichts fruchten unddie Juden nur chokiren. Im „Schluß" zeigt er die augenblickliche Nothwendigkeit dieser Emanzipation, da bei dem bewegten Zustande Deutschlands und dem drohenden Kriege mit Frankreich (es war 1832) es von höchster Wichtigkeit sei, nicht'so viele mit Recht Unzufriedene im Vaterlande zu haben) sondern diese in aufrichtige Söhne des Vaterlands zu verwandeln. Dieser Schrift reihte sich bald die That an. Im Jahre 1833 war Krug Mitglied der ersten sächsischen Kammer, und' als solcher veranlagte und übergab er am 27. März eine Petition der sächsischen Juden um Verbesserung ihres bürgerlichen Zustandes. Er bevorwortete sie mit einer kräftigen Rede, worin er kurz und bündig, aber treffend die Einwände entfernte. Diese Petition hatte den Erfolg, daß für den Landtag von 1836 ein Gesetzentwurf' von der Regierung in dieser Angelegenheit gefordert wurde; aber bevor., dieser Landtag versammelt war, richtete Kr., eine Petition an die Stände, der er einen „Entwurf eines neuen ReligionsgefeHes für christliche Staaten" hinzufügte, in welchem er mit einem Male allen Religionspartheien bürgerliche Freiheit, sichern wollte. Nachdem er mit großem Eifer die, Menschenglück tödtenden . Folgen des Religionsbasses besprochen, stellt er zehn Gesctzartikcl auf, und erörtert sie. in Anmerkungen. Ziehen wir die haupt- *) Die Zeiten haben sich geändert, und man hegt diese Furcht nicht mehr. sächlichen an: „Alle RelLgLonspartheieu stehen unter der Oberaufsicht und Oberschutzherrlichkeit der Stäatsregierung>" — „Niemand (darf wegen seines Glaubens ^inMgend einer Beziehung zurückgesttzt, gedrückt oder verfolgt werden. Die Anhänger aller Religionspartheien haben daher Ln bürgerlicher Hinsicht gleiche Rechte und gleiche Pflichten.," (Diesen Satz führt er in allen Konsequenzen durch.) — , „Die äußere Gottesverehrung aller Religionspartheien ist frei und öffentlich." — „Der Uebertritt von einer Religionsparthei zur andern steht Jedem frei. Doch muß derselbe öffentlich geschehen. Auch darf Niemand Andre durch Versprechungen oder Drohungen zum Uebertritte verleiten. Solche. Proselytenmacherei ist verboten und strafbar." — „Ehen zwischen verschiedenen Glaubensgenossen sind durchgängig gestattet, und die Kinder aus solchen gemischten Ehen folgen Ln der Regel der Religionsparthei der Eltern nach dem Geschlechte." ff. Daß diese' Petition mit dem Entwürfe keinen direkten Erfolg haben konnte, sieht der Kundige leicht aus der Lage der Dinge ein. Nichtsdestoweniger mußte: sie auf die Kammermitglieder wirken. Zunächst hat also Krug das Verdienst, den ersten Impuls zur Verbesserung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Sachsen gegeben, und diesen nach Kräften genährt zu haben. Daß er auch selbst mit Gelds sie unterstützte, sahen wir bereits. Nachdem aber die gedachte Petition mit dem Entwürfe in die erste Kammer gekommen, zogsie dem Verf. von Seiten vieler Mitglieder harte Vorwürfe zu, insbesondere des religiösen JndifferentiSmus. Kr. konnte und wollte hierzu nicht schweigen, und gab eine „kritische Geschichte" dieser Verhandlungen heraus, in der er zugleich die Verhandlungen über das sächsische Judengesetz in 8pecie besprach. Er zeigte, daß alle Vereinigung in religiösen Dingen die bürgerliche Gleichstellung zur Grundlage .haben müsse, und daß religiöser JndifferentiSmus nicht der Gegensatz zur starren Orthodoxie einer ausschließlichen Religionsparthei sei, sondern daß man ein Herz voll Religion und Moral haben könne, ohne für alle Menschen in einer Religionsform das Heil zu finden. Nach diesen, sehr scharfsinnig durchgeführten Sätzen ging er die Verhandlungen förmlich durch, und. suchte zu widerlegen, was zu widerlegen war, und zwar stets mit edler Warme und Mäßigung. Zuletzt richtet er ein schönes Wort an die Israeliten, auf ihre Zukunft fest zu' vertrauen, und nicht zu verzagen, wenn man sie immer noch „im Finstern sitzen lassen"'wolle. ' ' ‘V