Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 5 (4.2.1843)
- Date
- 1843-02-04
- Page
- Seite 68 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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68 schreibt, sich ihren Bdrufszweigen nicht widmen und , ihre Bürgerpflicht nicht erfüllen könne, wie Herr E. meint, ist eine Unwahrheit. Maü sehe nur die vielen jüdischen Beamten in Holland, Belgien und Frankreich/ man sehe auf die bedeutenden Männer in allen Zweigen der Wissenschaften und Künste in unsrem Preußen, die,. wenn auch jetzt'nicht mehr zum Judenthume sich bekennen, doch durch Geburt Demselben angehörten, man sehe die vielen jüdischen Aerzte, die, wenn auch nicht alle, doch größtentheils in ihrer Jugend am Sabbat in den Schulen ssich des Schreibens enthielten, yb diese ihrem Berufe sich nicht widmen, und ihre Bürgerpflicht nicht erfüllen. Man frage überall ob die jüdischen Schüler per Gymnasien und höheren Bürgerschulen, trotz ihres Nichtschreibens am Sabbat nicht zu den Besseren gehören. Daß die Talmudisten in -demselben Sinne wie Herr Hoffmann oft verfahren, ist eine Behauptung, für welche Herr E. wie er sagt, eine Menge Belege aus dem Talmud und der rabbinischen Literatur anführen könnte. Wenn diese aber alle von derselben Kraft sind wie die der angeführten Beispiele, so hat Herr Hoffmann eine sehr schwache Stütze. Die Verrückung des Versöhnungstags im Traktat Rosch Haschana beruht nicht auf .Willkür, sondern auf einer in der heiligen Schrift hierzu gegebnen Befugniß, vgl. Trakt. Rosch Haschana fol. 25 und Trakt. Cholin fol. 101. Das zweite Beispiel von der Levirathsehe hergenommen, ist ebenfalls ein falsches, denn nach den Rabbinen hebt die Chaliza die Pflicht der Levirathsehe mosaisch auf, wenn daher die Rabbinen jetzt die Chaliza für immer statuiren so haben sie keine mosaische Verpflichtung aufgehoben, indem diese dann von selbst rufhört. So hebt auch der eingeführte Prosbul des Nabbi Hillel kein mosaisches, sondern nur ein rabbinisches Verbot auf, wie sich Herr E. wenn er nur den Kommentar des Maimonides zu seiner allegirten Stelle Tr. Schwiith lol. 36 und Tr. Gitin lol. 36 aachsehen will, überzeugen kann. Die Aussprüche -er Unduldsamkeit und Inhumanität im Talmud haben mit dem talmudischen Verbot am Sabbat zu schreiben durchaus nichts zu schaffen, da Herr E.als gelehrter Talmudist, wie er fein will, den Unterschied zwischen Agada und Halacha' wissen und kennen muß: Aussprüche der Unduldsamkeit, als Aussprüche Einzelner, find als individuelle Ansichten ohne alle verpflichtende. Bedeutung, und werden diese durch ihre Zeit, wenn auch nicht gerechtfertigt, doch gewißentschuldigt, und wird man es den armen. Rabbinen nicht verargen, wenn sie die erduldeten grausamen Verfolgungen durch Feuer und. Schwert, durch Worte des Unmuthes entgelten wollten. Herr E. ist auch so gefällig die. Rabbinen hierin in Schutz zu nehmen, und ihnen, ähnliche Aussprüche der Kirchenväter andrer Konfessionen zur Seite zu stellen. Wir verweisen übrigens in dieser Beziehung auf die wissenschaftliche Zeitschrift, der jüdischen Theologie von vl-. Geiger Band 2 Seite 446—451. Wenn daher der Herr Frankel, lehrt: die'Jsraeliten seien nach dem inhumanen Talmud verpflichtet Steuern und Abgaben zu bezahlen, so lehrt, er nur die Wahrheit, wenn er. aber mit Stillschweigen übergeht, daß nach demselben Talmud die Defraudation derselben gebilligt werde, so kömmt es daher, weil diese Lehre sich im Talmud nicht findet, indem der angebliche Beweis von Baba Kama. Fol. 113 falsch »ist, da dort nur von ungesetzlichen und willkürlichen Zöllnern-und Zollerhebungen die Rede ist. Was.Herr E. von Maimonides noch vorzubringen weiß, ist eben so wahr als alles übrige. Das Werk Jad. Hachsaka des Maimonides ist nicht, in der Absicht geschrieben um das Studium des Talmuds ganz zu beseitigen wie Herr E. meint, sondern nur um die Konklusionen der oft sehr weitläufigen Diskussionen im Talmud für die Praxis kurz und prägnant in systematischer Ordnung festzustellen, und das Studium des Talmuds nur zu dem Ende überflüssig zu machen, und stehen die theologischen Ansichten des Maimonides in diesem Werke.mit denen in seinem More Nebuchim durchaus nicht in Widerspruch, wie leicht nachzuweisen und auch oft schon nachgewiesen worden ist. Was He.rr E. den nun verstorbnen vr. Romann, der nur sechs Jahre Rabbiner zu Kassel war, schon vor mehreren Jahren zu einem Familienvater zu.Kassel sagen läßt, können wir, trotz der gegebnen Versicherung des Herrn E. nicht glauben. Indem wir nun mit vielen unfern Amtskollegen behaupten, daß der Satz' im Talmud: das Landesgesetz ist Gesetz, durchaus nicht die 'Erlaubniß am Sabbat zu schreiben motivi» ren kann, und wir die von Herrn^ E. zur Unterstützung des Herrn H. aus dem Talmud angeführten Beispiele als nichts beweisend zurückgewiesen haben,