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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-02-04 · Heft 5 (4.2.1843) · p. Seite 66

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 5 (4.2.1843)
Date
1843-02-04
Page
Seite 66 (sequence 6)
Language
German
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66 edelsten Zwe cken bestimmten Fond, upterhaltefl zu werden. Ich wünsche daher, daß die löbl. Stände die erfoderlichen Verfügungen treffen mögen." Soweit die humanen Worte des einen Assessors, worauf ein Anderer das Wort nehmend, darauf aufmerksam machte, daß der Ujhelyer Rabbiner aus Polen sei, und einer Statthalterei- Verordnung zufolge in Ungarn nicht geduldet werden dürfte; es möge also untersucht werden, ob sich diese Angabe bestätiget. Nachdem der präsidirende Herr Vize-.Gespan das Resumo der Diskussion darstellte, wurde eine Kommission zur Untersuchnng der gegen den Rabbiner vorgebrachten Klagen mit dem Aufträge ernannt: die Resultate, der nächsten Kongregation mitzutheilen. Die.Eventuirung und strenge Befolgung dieses Beschlusses wird den Stuhlrichtern zur Pflicht gemacht. E. F. Rußland und Polen. St. Petersburg, 12. Januar. (Preuß. Stztg.) Durch Mas vom 26. Oktober (7. November) haben Se. Majestät der Kaiser einen Beschluß des Reichs- Rathes sanktionirt, wodurch, für die in den Staatsdienst eintretenden mosaischen Glaubensgenossen eine neue Eidesformel eingeführt wird. Von der polnischen Gränze, 1. Januar. (Allg. Augsb. Zeit.) Worauf ich in meinem letzten Briefe schon ziemlich bestimmt hindeutete, daß es nämlich mit der Kantonpflichtigkeit der Juden in Polen so ernstlich noch nicht gemeint sei, hat sich bereits vollständig bewahrheitet. Nicht nur die jüdischen Knaben zwischen zwölf und siebzehn Jahren sind von der mißverstandenen harten 'Bedrohung in die Militärkolonien behufs ihrer weiterer Ausbildung versetzt zu werden wiederum erlöst worden, sondern es ist auch schon, wie bestimmt versichert wird, der Befehl eingegangen die Einstellung der Hebräer in"s Militär vorläusig zu unterlassen. Die Juden sind also für dießmal noch mit dem' bloßen Schreck davon gekommen; was indessen für die Zukunft mit ihnen beabsichtigt wird, muß vorläusig noch unentschieden' bleiben, zumal die Ersatzbeamten eifrig damit beschäftigt sind die Konskriptionslisten 'derselben anzufertigen. Deutschland. Magdeburg, 22. Januar. (Privatmitth.) Wir sind veranlaßt, obgleich wir unser Votum über die Hofmann'sche Angelegenheit bereits abgegeben (No. 50. 1842), folgende beide, uns eingesandte Artikel in dieser Sache mitzutheilen. Der erstere derselben hat jedoch folgende Veranlassung. Ein Herr Eisenberg in Kassel hat gegen die in der Leipz. Allg.'Zeit, gegebene Erklärung des Herrn vr. Frankel eine lange Diatribe in der Rhein. Zeit, erlassen, gegen welche Herr vr. Ullmann in derselben Zeitung auftreten wollte, was ihm aber nur unter Bezahlung der Jnsertionsgebührcn zugestanden wurde, weil es auch so mit Herrn Eisenberg gehalten worden. Deshalb wandte sich Herr vr. Ullmann an uns. I. Die gestrige Rheinische Zeitung No. 8 bringt als Inserat einen drei Spalten großen Artikel, überschrieben: vr. Fränkel, der Talmud und die Israeliten/ datirt Kassel den >28. November, unterzeichnet F. Eisenberg, der nothwendig einer Erwiderung und Berichtigung bedarf. - Der Unterzeichnete, weder den Herrn Hoffmann, noch die Herren vr. Frankel (und nicht vr. Fränkel) und Eisenberg persönlich kennend, und zu denselben in keinerlei Beziehung stehend, tritt hier nur für die Wahrheit und gegen die Lüge auf, wozu er nicht nur in Folge seines Amtes, sondern auch desfalls ' sich verpflichtet hält, weil er mit zu denjenigen preußischen Israeliten gehört, welche Se. Majestät den König um Zurücknahme des Gesetzentwurfes, wonach die Israeliten vom Militärdienste dispenflrt werden sollen, baten, und dennoch unlängst in einem Seitens einer hohen Behörde von ihm abgeforderten Gutachten sich gegen das Schreiben jüdischer Kinder in christlichen Schulen aussvrach*), was nach Herrn Eisenberg ein Widerspruch sein soll. Bevor wir dem Herrn E. antworten, wollen wir das größere Publikum mit dem Sachverhältniffe bekannt *)Das höchlöbl. Rheinische Provinzial-Schulkollegium hatte von dem Israel. Konsistorium ein Gutachten verlangt, ob jüdische Schüler am Sabbat die Schule besuchen dürfen? und ob sie schreiben dürfen? Das Konsift. bejahte die erste, verneinte die letztere Frage.

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