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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-01-28 · Heft 4 (28.1.1843) · p. Seite 57

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 4 (28.1.1843)
Date
1843-01-28
Page
Seite 57 (sequence 13)
Language
German
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57 burgers unverständige Opposition UnterAützung fand. Nur in den Ln No. 39 mitgetheilten Belegen wird aus Erlangen kurz berichtet, „daß sich mit Bestimmtheit ange- „ben laßt, wann sich die Israeliten in Fürth ansässig ge- „macht haben, jedoch einige noch kennbare Grabschriften „bezeugen, daß vor 250 Jahren in Fürth Israeliten „wohnten." Es können aber über die Zeit der Niederlassung der Israeliten in Fürth auch einige Urkunden, die als Beilagen zu der „Historischen Nachricht von der Judengemeinde in dem Hofmark Fürth unterhalb Nürnberg" (Frankfurt und Prag 1754) abgedruckt sind, sichere Auskunft geben. Die Schrift ist zwar offenbar von dem bösartigen Judenfeinde Würfel, gewesenem- Pfarrer in Obergumbach, verfaßt worden; dieser Umstand aber gewährt keinen zureichenden Grund, um die Aechtheit der Dokumente in Abrede stellen zu können. 1. Unterm 9. Juli 1528 kam die Republik Nürnberg bei der markgräflichen Regierung in Ansbach mit einer Vorstellung gegen die Aufnahme der Juden zu Fürth ein, da solche nicht nützlich sei. „Gleichwol, heißt es u. A., gleichwol langt uns glaublich an das der Durchlaichtig Hochgeborn Fürst und Herr, Herr Georg Marggrav zu Brandenburg Durchlaucht vnnser gnädiger Herr, einen oder meer Juden zu Furct zu wohnen, vergünstigt habe. Das uns aber aus den hievor erzählten und nachuolgenden Vcsachen ganz schwerlich ist. Denn Euer Erbarkeiten wissen sonder Zweifel, das sich die Juden zu Schnaktach vnd andern Ortten in der Netze vmb vnsere Statt Nürnberg wohnhafft am mainsten vnd fürnemlichsten aus derselben vnnserer Statt Nürnberg vnd von vnser Gemakn geneeret u. s. w. 2. Unterm 26. Jan. 1538 richtete der Nürnberger Magistrat eine Vorstellung an Weigand von Redtwkz, Bischof zu Bamberg, wegen des Ansitzes der Juden in (1826) §. 87 S. 57 anmerkungsweise aufgestellten Behauptung : „Keineswegs ist die Beschneidung eine Bedingung „zur Aufnahme in den Bund der Israeliten, son- „dern sie gehört in die Klasse der mn^^D ' „und derjenige, der sie übertreten hat, ist deßhalb „nicht der übrigen Pflichten eines Israeliten ent- „bunden," vollkommen im Widerspruche steht, nach dem Schlußsätze a minori ad majus, da hienach der geborene Jsraelite, der sich nicht einmal beschneiden läßt, ein Jude bleibt! Eorresp. Fürth, was zum Nachtheit der Nürnberger und Bischöflichen Unterthanen sei, weßhalb er auf dem Bundestag gegen den Markgrafen 'von BranderHurg-Onolzbach Beschwerde führen solle, weil bewilligt habe: hinter oder neben seiner F. G. geleitsmann Havß zu Furt etlich new Juden Wonung aufzurkchten, innsonders das sich einer daselbst Michel Jud genennt, welcher vor andern vermkchelich rc. ‘ Haben wir nit vnterlassen, uns der Sachen zv erkundigen. Und gefunden das man zv Aussrichtung solcher Judenwonung allbereit Holz gefürt hat u. s. w. 3. Unterm 1. Febr. 1538 wandte sich die Stadt Nürnberg mit einem Gesuche an die Regierung zu Ansbach, die vörgenommene Erbauung neuer Judenhäuser in Fürth beruhen lassen zu wollen: Als vor dieser Zeit an vns gelangt, das zu Füert vnnterstanden werde, bey oder hinter des Durchleuchtkgen Hochgebornen Fürsten vnnsers G. H. Herrn Georgen Marggraven zv Brandenburg Gleitsmannshavs daselbst ein new Gepew vnd Wonung aufzurkchten, der Meynung Juden da reim zu setzen, haben wir nit vnterlassen, der Sachen Erkundigung zv thun, solches auch also vnnd sonderlich gefunden, das hievon allpereit zwen Juden aldo wonen vnd man zv Auffbawung noch einer neven Hawßwonung schon Holz gefürt, vnd die Sag sein, das einer Michell Jud genannt sich darynen zu enthalten vnd do nider zv thun vntersteen soll. 4. Unterm 5. Febr. 1538 erließ der Stadtrath ein Verbot, nach Füert zu gehen, umb Flaisch zu kawfen, das den Judenn vnd Jüdin» in iren Gesez vnnd andeö* Satzung, verpotten sind, für Spaiß nit zu verprauchen wer der wäre. 5. Unterm 30. Juli 1539 verbot der Nürnberger Senat, mit den Juden zu handeln, und 6. unterm 20. Juni 1566 von denselben Geld gegen Versatz aufzunehmen, und hinführo genzlkch enthalten, die Juden vnnd Judinn mer herein für die Statthoc, in die Gärten oder ander Ort umb diese stat gelegen, erfordern noch bescheiden," '7. Unterm 27. August 1573 erließ der Kaiser Maximilian II. einen Befehl, daß die Juden den Bürgern und andern Unterthanen.der Stadt Nürnberg, ohne Vorwissen des Rathes, nichts darleihen sollen. 8. Zufolge eines Kaufbriefes vom 27. Juli 1617 kaufte die „Dhumpröbstische gemeine Judenschastzu Fürth" ein Stück Land zur Vergrößerung des Friedhofes. Hieraus ergeben sich die Resultate, daß 1528, also 29 Jahre nach der Verbannung der Israeliten aus Nüm-

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