Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-01-28 · Heft 4 (28.1.1843) · p. Seite 50

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 4 (28.1.1843)
Date
1843-01-28
Page
Seite 50 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3225281-3225286--04952-3235576
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

50 zen Unterstützung findet? Wer ist es, der dem Dr. Levi jede weitere Verbesserung als Neologie untersagt hat? Auf wessen Befehl geschieht es, daß jeder „armselige Schacherer" über Dr. Levi's Beibehaltung als Rabbiner abzuurtheilen hat? Allerdings bedarf das Judenthum — und wohl auch manche andere Konfession — vieler Verbesserungen in Lehre .und Kultus und hat sie in mehreren Gemeinden auch schon erhalten; das ist auch die Absicht des Herrn Dr. Levi; nicht aber, wie besagter Artikel sehr unwahr sich ausdrückt, „sein Volk (s. heißen: seine' Glaubensgenossen) aus ihrer menschenfeindlichen Stellung gegen Nichtjuden herauszuhcben"; von einer solchen Stellung weiß das Judenthum nichts; nach seiner Lehre kann jeder, der an Gott und Vergeltung glaubt und die Pflichten der Menschenliebe erfüllt, selig werden, und der Jude übt Wohlthätigkeit gegen Nicht-Juden wie gegen Juden und ist von allem Neligionshasse weit entfernter, als manche andere Konfession; sondern dem Kultus eine, dem jetzigen Standpunkte der Bildung angemessene Form zu geben, dem Israeliten das Leben zu erleichtern, das die Talmudisten und spätern Rabbinen durch Mißdeutung und willkürliche Ausdehnung und Vermehrung der Gebräuche ihm erschwert und beengt haben, und die, bei der allgemeinen Verbreitung reiner Religionsbegriffe mit dem Geiste und der Tendenz des Mosaismus nicht mehr übereinstimmende Absonderung aus demselben zu entfernen — das ist das Bestreben des Herrn Dr. Levi und vieler Gleichgesinnten. Wer es daher redlich meint und nicht von angeerbtem Vorurtheil und Haß befangen ist, der verwende seinen Einfluß, damit die Regierungen den Bestrebungen der Vorgeschrittenen und Erleuchteten nicht hemmend entgegen treten, sondern dieselben unterstützen und fördern: Dann werden die nöthigen und wünschenswerthen Verbesserungen bald herbeigeführt werden. Meiningen, 20. Dezember. Die israel. Gemeinde zu Meiningen hat der Redaktion eine Erklärung übersandt, durch welche sie sich ganz der zu Hildburghausen anschließt, welche in No. 2 veröffentlicht worden. Sondershausen, 9. Januar. * (Privatmitth.) Erwartungsvoll sehen wir dem baldigen Zusammentritt unserer Stande entgegen; wie verlautet soll alsdann denselben höhern Orts eine Vorlage zur Verbesserung unserer Verhältnisse gemacht werden, von welcher wir uns bei der bekannten Gerechtigkeit und Humanität unseres Fürsten und der allgemein günstigen Stimmung gute Früchte versprechen. Wir werden zur Zeit darüber berichten. — Aus Mittelfranken, 5. Januar. (Eingesendet.) fSo unangenehm es der Redaktion ist, an sich kleinliche Vorgänge des Breitern vor dem Publikum besprechen zu lassen, so konnte sie doch der Billigkeit, folgende Entgegnung abdrucken zu lassen, sich nicht entziehen; nur bemerkt sie, daß eine Fortsetzung dieses Streites durchaus nicht im Texte der Zeitung einen Platz finden wird, sondern sie es den Parteien überlassen muß, im Anzeiger oder in Beilagen ihre Sache für sich zu verfechten. Die Rech akt.j — Es ist keineswegs der Wahrheit gemäß, daß sich der Vorsteher der Gemeinde F.... Rabbinat Sch....... dadurch verletzt fühlte, weil bei den Umzügen am Laubhütten- und Freudenfeste/ der Lehrer, den Vortritt vor dem Vorsteher sich anmaßte, wie es in No. 49 beiläufig in einer Korrespondenz bemerkt wurde, und noch unrichtiger ist die Behauptung, daß nach der Synagogenordnung für Mittelfranken festgestellt sei, daß bei den erwähnten Umzügen der Lehrer den Vortritt vor dem Vorsteher haben solle. Die Gemeinde F. hat bloß eine Filial- Synagoge, und die erwähnte Synagogenordnung Mittelfrankens bestimmt im H. I. klar und deutlich, daß in solchen Filial-Synagogen bei Abwesenheit des Rabbiners dessen Funktionen bezüglich der Leitung des Gottesdienstes rc. auf den Vorsteher übergehen. Nun wird Niemand bestreiten, daß dem Rabbiner bei den oben erwähnten Umzügen der Vortritt vor dem Lehrer gebührt, und die einfache Schlußfolgerung hieraus ist die, daß in dessen Abwesenheit der Vortritt demjenigen zukommt, welchen die Synagogenordnung als seinen Substituten bezeichnet. Wenn daher am vergangenen Lauberhütten- und Freudenfeste, wo der Rabbiner nicht gegenwärtig war, der Vorsteher den Vortritt vor dem Lehrer nahm, so handelte er hierin lediglich nur der Synagogenordnung gemäß, und es läßt sich nur als eine Anmaßung oder Unkenntniß mit den gesetzlichen Be-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.