Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 4 (28.1.1843)
- Date
- 1843-01-28
- Page
- Seite 46 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3225281-3225286--04948-3235572- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
46 sere Väter und die benachbarten slavischen Stämme zm Entsagung ihrer NationalreligkoNen und zur Annahme de.s Christenthums wirklich selbst durch Androhung der Todesstrafe, gezwungen Hatte. Die Christliche Kirche wollte Ln den Menschen Christen erkennen, und die nichts Christen sein wollten, hörten auf als Menschen berechtigt zu sein. Nicht als Juden, sondern als Nichtchristen verstieß ste also die Anhänger der mosaischen Religion, wie sie die Anhänger Muhameds und alle Heiden, die sie nicht bekehren konnte, verstieß. Die Juden wurden also nicht als ein fremdes Volk, sondern weil sie Nichtchristen waren, in den Bann gethan, denn sobald sie sich in den Schooß der Christlichen Kirche aufnehmen ließen, kamen sie in den Genuß aller Rechte welche die Christen hatten. Die Kirche kannte nur Christen und machte keinen Unterschied zwischen Jtaliänern, Franzosen, Spaniern, Engländern, Deutschen, Europäern, Asiaten, Afrikanern. So isi's aber auch noch jetzt, denn wenn der Jude sich heut' taufen läßt, genießt er morgen die Rechte der Christen. So steht es also juridisch fest, daß noch heute nicht als ein fremder Stamm, sondern der Religion wegen die Juden von den politischen und Gemeinderechten, ausgeschlossen werden. — Die Religion ist aber göttlicher Natur, darum gehört sie dem Menschen, nicht dem Bürger an. „Mein Reich ist nicht von dieser Welt" lehrt selbst der Stifter unsrer Religion. Also ist es^irrcligiös, wenn sich die. Kirche in Staats-.oder Gemeiudeangclegenheiten d. h. "Ln das Bürgerthum einmischt, so wie es unpolitisch «ist wenn der Staat oder die Gemeinde, oder der Z^irrger, Ln die Religionssachen eingreifen. Staat und Kirche sollen sich einander hülfreich die Hand reichen, d. h. der Staat soll die Kirche schützen, die Kirche soll die religiöse Erziehung leiten oder überwachen, die Moral verherrlichen, die Sitte veredeln, die Denkweise des Volks hegen und pflegen. Dem Staate geht es nichts an: ob? oder was der Bürger religiös glaubt? denn" er selbst ist etwas Aeußeres, kann also nur das Aeußere, nicht das Innere des Menschen in sein Bereich ziehen. Wollen wir uns einen Augenblick in das Religionswesen der Ju- -den versetzen, so haben wir die vollständigsten und sprechendsten Dokumente als Beweise der Prinzipe, die Moral, und das Recht fördern, aus der Zeit Napoleons wo der Kaiser 1806 zu Paris den großen Sanhedrin versammelte. Und hätten wir ste nicht, so haben wir doch das alte Testament selbst vor Augen, dies wahrhaft majestätische Werk. Schon aus solchem erkennen wir, daß Moral und Recht die beiden Pfeiler sind, von welchen die Religion der Juden getragen wird, daß sie die Mutter der Christlichen ist. — In Folge der Kultur und Bildung konnte es nicht anders kommen, als daß die Christliche Kirche wiederum in ihre religiösen Grenzen zurück und aus dem Staatsleben entfernt wurde. . Die Folgen ihrer Herrschaft sind aber noch heute nicht verwischt, was nichts deutlicher bekundet als die Stellung der Juden.. Die Regierungen haben sie in dem Zustande gelassen, worin die Christliche Kirche ste versetzte, nicht aber, wie es jeder weiß, der Religion wegen, sondern aus politischen Gründen. Sie erkennen in den Juden ein verwahrlostes Volk, welches Unheil aurichten würde, wollte man es aus der Rechtlosigkeit urplötzlich Ln den Rechtszustand versetzen, also den Christen an Rechten und Pflichten gleichstellen. Die Bedenklichkeiten sind nicht ohne Grund, aber hier entscheidet vor allen die Sitte und Denkweise unsers Volks. Man braucht nicht zu befürchten daß von der gegenwärtigen Generation die Stellen der Minister, Geheimräthe, Hofmarschälle, Oberstallmeister, Oberjägermeister, Hof-, Stall- oder Kammerzunker okkupirt, und die Juden in die erste oder zweite Kammer als Laudstande gewählt werden. Als.sie aus der ägyptischen Sklaverei kamen, mußten sie noch vierzig.Jahre in der Wüste ein Nomadenleben führen, ehe sie in das Land Canaan kamen. So haben sie sich seit 1789 in Frankreich fünfzig Jahre lang hinaufarbeiten müssen, ehe Einer von ihnen zu dem Eintritt in die Deputirtenkammer gelangte; denn dies geschah 1839 zum ersten Male. , (Schluß folgt.) Literatur. ir. Denksteine für christliche Emarrzipationsverfechter. Es ist eine schöne Bemerkung, die jüngst die Vorrede zu einem trefflichen Werke brachte: daß die edelsten Namen der Menschheit zugleich Männern angehören, welche die Rechte der Israeliten würdigten und mit Wort und That verfochten, während die ärgsten Judenhasser namenlos aus der Geschichte verschwanden. Ehren wir daher auch unsrerseits diese Edlen, und verherrlichen wir ihren