Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 4 (28.1.1843)
- Date
- 1843-01-28
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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vii. Jahrgang.' Allgemeine No. 4. Zeitung -es Zudenthums. Ein unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. . Redakteur: Verlag von' L-r. Ludwig Philippsorr, Baumgartners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. . Leipzig. (Mit König!. Sächsischer allergnädigster Concession.) Leipzig, den 28. Januar 1843. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Sonnabends, und wird jährlich 96 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers u.s.w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22^ Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angefetzt worden. Me Buchhandlungen, Postämter und Zeitungsexpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide'Letztere hat sich die König!. Sachs, wvhllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitender Artikel: Das Hannöversche Judengesetz, von einem Hannöver'schen Christen besprochen. Literatur: Denksteine für christliche Emanzipationsverfechter. Zeitungsnachrichten: Belgien: Brüssel. Deutschland: Frankfurt am Main, Meiningen, Sondershausen, Miltelfranken. Preußen: Berlin, Posen. Literar. Nachrichten: Siloah. L’ofFrande au Dieu de Tünivers. Geschichte: Geschichtliche Notiz. Correspondenz: Reise durch Krakau, Galizien, Bukkowina, Moldau und Wallachei. Leitender Artikel. Aus dem Hannoverschen, im Dezember. Das Hannöversche Judengesetz, von einem Hannoverschen Christen besprochen. Das so lange erwartete, von den Juden ersehnte, ihnen schon vor 27 Jahren versprochene Gesetz (der Emanzipation) ist endlich erschienen und am 15. Oktober d. I. veröffentlicht. Die Inden haben seit dem Befreiungskriege in.Deutschland eine allgemeine Aufmerksamkeit erweckt, und es besteht auch nicht in einem einzigen Lande, das alte Verhältniß mehr. Es handelt sich aber, wenn man die gegenwärtige Stellung der Juden legislativ in Erwägung zieht, nicht allein um ihr, sondern nuch der Christen Interesse. Die Gesetzgeber pflegen aber so lange in Unthätigkeit zu verharren, bis sie von der Civilifation zur Thätigkeit getrieben werden; Civilifation ist ein Wort, das einen weit umfassenden Gedanken verbirgt. Religion, Moral, Recht, Sitte, Denkweise und wiederum Handel, Verkehr, Gewerbe, Ackerbau, Kunst und Wissenschaft sind Hauptorgane im Reiche der Civilifation, und senden ihre Vertreter in den großen legislativen Senat der Völker, um die für das Leben nothwendlgen Verhältnisse zu ordnen, festjustellen und dnrch Gesetze zu regeln. Die alten Rechte vergehen ohne daß man es gewahrt, und die neuen entstehen ohne daß man es erfährt (Worte des Justizministers Savigny.) Die Civilifation ist der unßchtbare Schöpfer dieser Rechte. Erst ist es Denkweise, dann Sitte und endlich wird's Gewohnheit. Run ersteht es erst als ein Recht, und der Gesetzgeber erhebt das Recht zur Satzung, zur Norm, zur Regel. Ans diesem Gange der Civitisation erkennt man, daß Geschichte und Philosophie die Seele, der Geist des Gesetzes sein müssen, also nicht die menschliche, die einseitige Willkür, Gesetze wie Befehle erlassen kann und darf. Der allgemeine Wille, wie sich Savigny in seinem Rechtssystem ausdrückt, muß das Materielle des Gesetzes sein, welchem der Geber (Gesetzgeber) nur die Form darreicht, das Kleid anzieht, in welchem das Recht erscheinen soll und muß. Das Recht aber ist es warum es sich auch hier handelt. Die Civilifationtreibt die Juden aus dem rechtlosen Zustande in den Rechtszustand d. h. emanzipirt sie. Es ist faktisch und durch die Geschichte erwiesen, daß die Christliche Kirche im Mittelalter die Juden aus dem Rechtszustande heraus warf in der Absicht sie zu der Entsagung der Nationalreligion und zur Annahme des Christenthums zu zwingen, wie sie unter Karl dem Großen und später, rm-