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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-01-14 · Heft 2 (14.1.1843) · p. Seite 26

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 2 (14.1.1843)
Date
1843-01-14
Page
Seite 26 (sequence 10)
Language
German
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unsere feste Ueberzeugung — die gewiß von allen israelitischen Gemeinden im Dande getheilt wird -- auszusprechen, daß das Herzog!. Covfistorium bei der fraglichen Verordnung nicht m CntfeWtestch eine Intoleranz, eine Unduldsamkeit gegen die Bekenner der mosaischen Religion beabsichtigte. Das Herzog!. Conststorium ist vielmehr gerade die Behörde, die sich .stets sehr tolerant gegen uns gezeigt hat. Es hat sich des israelitischen Schulwesens im Lande zu einer A.eit, wo wir noch keinen Landrabbiner hatten und wo es noch durch keine gesetzliche Verordnung dazu verpflichtet war, eifrig und kräftig angenommen , so daß, als der Landrabbiner angestellt wurde, das Schulwesen längst geordnet war; es hat zu allem Bessern und Heilsamen in Israel immer gerne die Hand geboten und jedes Werk des Fortschritts und der Bildung'kräftig geschützt und unterstützt, es hat in allen Fällen, wo es in unsern Angelegenheiten zu ' entscheiden oder höhern Orts seine Meinung abzuge- . ben hatte, in humanem Sinne, nicht aber in dem beliebten Sinne, der A u s sch li e ß un g,, entschieden und berichtet, wovon wir viele Beispiele , anführen könnten. Und es war gewiß auch M dem Berichte, welcher die fragliche Verordnung hervo.rgerüfen hat, weit davon entfernt, Intoleranz, Unduldsamkeit, üben zu wollen, sondern hatte vielmehr, wie wir wissen, einzig und allein die gute Absicht'dabei, durch Entfernung alles dessen., wodurch in den Schulen, der konfessionelle Unterschied. hervortritt, die israelitischen Zöglinge christlicher Lehranstalten: bor Neckereien und dergleichen Unannehmlichkeiten zu bewahren. Dabei hielt man die Sache in religiöser Beziehung für irre- ,levant. Eben so wenig kann in Bezug auf unsern durchlauchtigsten Herzog, der, humanen Sinnes, nur das Gute will und weit davon entfernt ist, die Gewissen irgend einer Confesston beunruhigen zu wollen, von einer Intoleranz die Rede sein. Der Wahrheit die Ehre! . Namens der israelitischen Gemeinde dahier v der Vorstand / Louis Simon. Preußen. Mysen, 26. Dezember. fPrivatmitth.) >Dbglßich. Sie den eigentlichen. Gegenstand der folgenden, Bekanntmachung schon besprochenso ist doch die- Sache an sich zu interessant, um jene nicht auch ih-H rem Wortlautemach mitzutheilen. Sie lautet: ' ' Die. hzesigeUiftael. Waisen-Knaben-Anstalt hat durch den am ist. d. M., . in Folge eines Schlagfluffes plötzlich erfolgten Lod des Freiherrn Fr. Heim. Ernst v. Kottwitz einen unersetzlichen Verlust erlitten. Von der edelsten Theilnahme für dieses wohlthatige Institut beseelt, welches der Hingeschiedene bei dessen Begründung im Jahre 1836 durch eine sehr bedeutende Dotation bethätigte, ließ er auch in den nachfolgenden Jahren dem Fonds desselben ansehnliche Spenden zufließen, verfolgte er desselben Fortschritte und Leistungen mit. wahrhaft väterlicher Sorgfalt und wirkte .persönlich durch Zuspruch und Ermahnung auf die geistige und sittliche Bildung der Zog- ' singe ein. Wir sehen uns daher gedrungen es öffentlich ayzuerkennen, daß. unsere Pflegebefohlenen ' in dem Verstorbenen ihren väterlichsten Gönner verloren, und haben demgemäß den einstimmigen Beschluß gefaßt.: das Bildniß des seltenen Wohlthäters im Hauptzimmer der Anstalt aufzustellen. und für den Verblichenen während der ersten dreißig Trauertage und alljährlich am Sterbetage ein, von dem hiesigen Herrn Oberrabbiner sanktionirtes Ritual in Auwendung, zu bringen; um so das Andenken des Mannes zu ehren, der in den frommen Trieben seines Gemüthes keinen Unterschied des Glaubens kannte. Posen, den 13. Dezember 1842. Die Direktion der isr. Waisen-Knaben-Anstalt. CyHlenz, 27. Dezember. (Privatmitth.) Ist es Recht, Polemik und liturgische Streitfragen auf ' die Kanzel zubringen? — Diese Frage möchte wohl bei jedem Einsichtsvollen, und. Echtreligiösen längst, entschieden sein.. Nicht-so bei. ^r^Herrn Oberrabb. Auerbach aus Bonn, der, WM einem Trau.erfall allhier an dem darauffolgenden Sabbat (Parscha. Schemot) die Gelegenheit wahrnahm, in einem durch die Umstande. gebotenen kürzer» Vortrage einige der Mängel, denen die öffentliche Gottesverehrung unterliege, zu beleuchten, und nun hierbei mit vollster Bestimmtheit, unter Hindeutung auf den Schulchan - Aruch, es für verboten erklärte, emi israelitisches Gebet anders, als in der Ursprache, abzuhalten.' Offenbar, vermuthete. der Redner unter smnen Zuhörern Niemanden, der den angezogenen

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