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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-12-28 · Heft 104 (28.12.1839) · p. Seite 689

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 104 (28.12.1839)
Date
1839-12-28
Page
Seite 689 (sequence 5)
Language
German
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689 datirter Artikel enthaltend, dessen jeder Passus eine Wahrheitsverletzung enthalt und eine Berichtigung desselben Ihrer Zeitung nur so willkommner sein dürfte, als authentische Aktenstücke und über 20 glaubwürdige Zeugen dieselbe legalisiren können. Es ist eine Unwahrheit, daß mein Vater, ein von Allen, die ihn kennen, seiner Gelehrsamkeit wie seines biedern Charakters wegen hochgeachteter Geistlicher, alle seine Söhne, ohne weiter auf Talent und Neigung zu achten, zu Geistlichen heranbilden wolle. Es war lediglich unsere eigene Neigung, die mich und meinen Bruder zum Studium der jüdischen Theologie führte. Daß' übrigens unsere andern Brüder nicht gerade zu demselben Berufe herangebildet worden, dürfte dem Cöln. Correspondenten eben so bekannt sein, als mir seine respectable Absicht, das wahre Sachverhaltniß der in jenem Artikel besprochenen Rabbinenwahl zu entstellen. Wahr ist allerdings, daß es der Wunsch meines Vaters ist, daß seine wegen Altersschwache niedergelegte Stelle auf loyalem Wege seinem Sohne, vr. Aron Auerbach, übertragen werde. Und wer könnte. ihm diesen Wunsch verargen? Ist ja vr. A. A. schon im Jahre 1832 vom.Conststocium zu Crefeld und schon früher von einer andern geistlichen Behörde zur Bekleidung eines Rabbinatsämtes tüchtig befunden, im Jahre 1835 von der preußischen Staatsbehörde als stellvertretender Oberrabbine bestätigt worden, und hat er ja seit jener Zeit dieses Amt und zugleich das Secretariat zur größten Zufriedenheit der hohen Behörden, wie der Gemeinden verwaltet. Besitzt er ja seit dieser Zeit das ungetheilte Vertrauen fast aller Gemeinden des Consistoriatsprengels! bezeugen doch selbst die Intelligentesten dieser Gemeinden, daß seine eben so belehrenden als erbauenden Vortrage einen hohen Grad wissenschaftlicher Bildung (die er sich, beiläufig bemerkt, wenn auch nicht mittelst eines ununterbrochenen akademischen Curses, durch den Besuch philosophischer und historischer College und unausgesetztes Privatstudium erworben) bekunden. Was Wunder also, daß mein Vater, dem das Wohl seiner Familie und nicht weniger die religiösen und ökonomischen.Rücksichten der von ihm seit fast 30 Jahren mit Liebe und Gerechtigkeit verwalteten Gemeinden am Herzen liegen, den Wunsch hegt, daß sein genannter Sohn ihm succedire? Aber so natürlich Vieser Wunsch, so falsch die Behauptung, mein Vater habe zu dessen Verwirklichung bei der fraglichen Rabbinenwahl eine Nolle gespielt, die ihn und meinen Bruder compromittiren rc. Um nicht in kleinliche Einzelnheiten einzugehen, referire ich hiermit die ganze Thatsache der berührten Rabbinenwahl und deren Resultat nach den mir vorliegenden Actenstücken, und bemerke nur noch, daß die im vorigen Jahre stattgehabten Reisen meines Bruders nicht im entferntesten mit der Rabbinenwahl in Berührung stehen, vielmehr in dem durch Allerhöchste Verfügung in gesetzlicher Kraft sortbestehenden Reglement vom 10. Dez. 1806, wonach der Oberrabbine von Zeit zu Zeit eine Prüfung der örtlichen Verhältnisse rc. vorzunehmen hat, ihren Grund haben. 'Das Bedürfniß der Ergänzung der zum Theil verstorbenen, zum Theil unbrauchbar gewordenen Consistorialrathe, veranlaßt ein officielles Rundschreiben, wodurch die theils durch die Könkgl. Regierung selbst bezelchnetm, theils auf den 'Vorschlag des Consistorkums bestätigten 25 Notabe'n des Consistorialsprengels zur Wahlversammlung ekngeladen wurden. Von der Königl. Regierung selbst beauftragt, ecöffnete der Oberrabbine die Sitzung mit der Erklärung, es seien 4 weltliche Consistorialglkeder zu wählen, und, da inzwischen auch er sein Amt niederlegen müsse, auch ein geistliches Mitglied, und als solches bringe er feinen Sohn A. A. in Vorschlag. Dagegen protestirte laut der, nicht nur wegen seines bedeutenden Vermögens (wie der köln. Correspondent behauptet) sondern weit mehr wegen seiner mit wahrer Religiosität gepaarten Intelligenz einflußreiche Stadtrath Herr Heinrich Cahn, indem er deutlich zu verstehen gab, daß er zuvor von den zu einem solchen Amte erforderlichen theologischen Kenntnissen des A. A. überzeugt sein möchte; und da er sich, hierüber mit meinem Vater nicht verständigen konnte, so ließen mich mehrere Notabeln, und namentlich Cahn, zur Versammlung bitten und erlaubten mir sogleich das Wort zu ergreifen. Ich begann mit der Erklärung, man irre sehr, wenn man glaubte, mein Bruder besitze nicht die zum Rabbinen erforderlichen theologischen Kenntnisse, indem 2 Diplome berühmter geistlicher Behörden, (die ich Herrn Cahn producicte) das Gegentheit bekunden. Jndeß, fuhr ich fort, sei die Wahl eine freie, und man könne eben so gut für einen andern Candidaten, als für meinen Bruder stimmen, und brachte bei dieser Gelegenheit Mehrere Candidaten in Erinnerung. Unmittelbar darauf wendete sich Cahn mit folgenden Worten an mich: „Wenn Sie die Stelle annehmen wollen, so sollen Sie .aus meiner Tasche jährlich erhalten." Nachdem ich dieses Anerbieten mit dem Bemerken abgelehnt hatte, ich möchte den seit 5Jahren liebgewonnenen Wirkungskreis nicht verlassen; erklärten sich die Notabeln (Cahn an der Spitze) für den 0r. A. A., während 2 von den 4 Notabeln der Gemeinde Köln durch ihre Stimmzettel zu erkennen gaben, daß sie nicht'positiv gegen die Erwählung des A. A. opponirten, sondern die Wahl ausgesetzt wünschten. Letztere gehören allerdings zu den frommsten und redlichsten Männern der köln. Gemeinde, scheinen aber von den Anforderungen der Zeit und der dem Geistlichen nothwendigen wissenschaftlichen Bildung so wenig Begriff zu haben, daß sie, meines Erachtens, zur Acquisition eines polnischen Rabbinen eher die Hand geboten hatten. Daß diese Herren, nebst ihrem Anhänge in Köln (der aber nur aus Mitgliedern bestehet, die sich in ihrem Ehrgeize dadurch beleidigt glauben, daß man sie nicht als Notabeln höher» Orts in Vorschlag gebracht) gegen die Wahl protestiren, und namentlich auf den Grund des Art. 10 des Reglements von 1805, wonach Consistorialglkeder das Alter von wenigstens 30 Jahren haben müssen, die Wahl zu annulliren suchen würden, (dem A. A. fehlte damals ungefähr ein f Jahr zu diesem Alter) prophezeite ich schon damals. *) Daß diese auch °) Die Notabeln waren hingegen der Ansicht, daß, — da das erwähnte Reglement in all.en seinen die Synagoge und ihre Verwaltung betreffenden Lheilen mit Rücksicht.aus das jüdische Gesetz von dem französischen Sanhedrin abgefaßt worden, nach welchem aber in dieser Beziehung der Anfang eines Jahres dem

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