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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-12-21 · Heft 103 (21.12.1839) · p. Seite 670

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 103 (21.12.1839)
Date
1839-12-21
Page
Seite 670 (sequence 2)
Language
German
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670 dieselbe Straße zu bewohnen fortfahren, die Straße <le l5arsenal; weßhalb diese Straße nothwendiger Weise ein Heerd der Bigotterie und des Fanatismus ist. Hier beschäftigt man sich mit. größerer Wichtigkeit mit den geringfügigsten Kleinigkeiten des Kultus, als anderwärts mit dem was das Dogma betrifft. Zn Wahrheit verhindert sie dies nicht sehr friedliche Bürger zu sein, und ihre Pflichten als solche zu erfüllen. Aber sie bilden eine Stadt in der Stadt. Ihre Kinder, indem sie heranwachsen, besonders, wenn sie als Arbeiter nach Parks kommen, setzen sich bald über alle Observanzen hinaus. Aber es ist besonders, Um den Kultus mit der Gesellschaft zu vereinbaren, daß eine Reform nothwendig ist. Für Greise und Kinder sind die Beschränkungen des Rabbinismus keine; aber das wirkliche Leben, das Leben des thatkgen und ehrenhaften Bürgers läßt sich höchstens damit vereinbaren, um zu vegetiren, unglücklich und verachtet, wie in den Zeiten der größten Unwissenheit des Mittelalters. Und dann sind es die Kinder, welche man im Auge haben muß. Denn in Metz ist ihre Erziehung nur eine religiöse, in Paris ist sie es ganz und gar nicht. Wenn in den Archives du Francais israelile , Herr Cahen sich zum Ziele setzt, diese Idee populär zu machen: daß man vernünftige Conzesskonen machen müsse, um das Wesentlichste zu retten — würde er seinen französischen -Glaubensgenossen einen ausgezeichneten Dienst leisten. Und selbst da, wo die Israeliten noch nicht der Gleichstellung genießen, muß man es wünschen, daß die projeklirte Form in Frankreich, in der Wirkung, den israelitischen Kultus mit den Forderungen des Zeitalters zu vereinbaren, glücke. Auch ist deshalb die Idee dieses Archivs günstig ausgenommen worden. Paris, 1. Dezember. (Pcivatmitth.)*). Wenn Aristoteles in seiner Ethik es empfiehlt, um ein Extrem zu heilen, in ein andres hinüberzulekten, um dann in die Mitte zu kommen, welche die Tugend und Wahrheit sei, eine Lehre, die Maimuni in seinen ö'to ebenfalls angenommen: so scheint der Herr Tsarphati doch sehr nützlich gewesen zu sein. Ich werde Ihnen mit nächster Post einen Reformentwurf des Central-Consistoriums übermachen, der, so gemäßigt er auch ist, doch ein Erwachen aus der bisherigen Stagnation bezeichnet. Auch ist abermals eine Broschüre gegen Tsarphati erschienen, über die ich mir heute einige Worte erlaube. Sie wissen übrigens, und sagen es. oft genug, daß der Kampf das erste Zeichen neuer Lebensregung ist, und dieser bedurfte es wahrlich für das Judenthum in Frankreich. Der Titel dieser Broschüre ist: „Coup d’oeil sur les derrieres Lettres Tsarphatiques.“ Von S. Sähen. (Preis 50 Cent. [4 Sgr.) / zum Besten des israelitischen Hülfvereins.) Derselbe glaubt nicht, wie Herr Cröange, daß zu Reformvorschlagen man der Titel bedarf, sondern „jeder Israelit hat das Recht sie vorzuschlagen, und jedes Konsistorium sie auszuführen." Aber man müsse die Sarkasmen und Persönlichkeiten entfernen, man müsse mit Gründlichkeit und Ernst die Fundamentalgesetze, wie der °) Von unserm zweiten Korresp., dem Verf. des Art. in No. 100. Sabbat und die Beschneidung, besprechen, hie Geister der Masse nicht erschrecken, und diejenigen nicht reizen, welche die Masse zu leiten bestimmt sind. In Bezug der Rabbinenschule zu Metz müsse man allerdings verlangen, daß das, was darin vorgenommen wird, öffentlich besprochen werde, damit man wisse, ob darin gelehrt wird, was französischen Rabbinen des neunzehnten Jahrhunderts zu wissen zieme. Herr Cahen geht alsdann mehrere von Tsarphati berührte Gegenstände durch, und, ohne freilich die Ansichten desselben zu widerlegen, beruft er sich namentlich auf die Allgemeine Zeitung des Judenthums, welche den feindlichen Ton dieser Briefe bekämpft habe, der dem Vers, alle Wirkung und allen Erfolg von vorn herein raubt. Vor Allem verwirft Herr C. den boshaften Vorwurf, den Tsarph. den Franzosen macht, daß sie einen nicht reformirten Kultus der Israeliten mit Subsi'dien unterstützen. „Man muß wahrlich sagen: arme Israeliten! weil sie selbst da, wo sie vor dem Gesetze gleich sind, und wo der Geist der Gleichheit die Sitten zu durchdringen beginnt, noch immer angegriffen werden. Wann werden sie endlich aufhören, die Zielscheibe der Angriffe zu sein?" Daß Ts. die Älinianim, diesen Heerd des Fanatismus, in Schutz nimmt, zeigt die blinde Wuth desselben, das Konsistorium zu verketzern. Eben so sind die Schilderungen der alten jüdischen Schulen, da sie in Frankreich nicht mehr existkren, ein hohler Boden für Ts., dessen Feindseligkeit sich in solchen Darstellungen am schärfsten charakteristrt. Nachdem so Herr C. die letzten Tsarphatischen Briefe kritisch durchgegangen, schließt er unter Anderm mit folgendem Satze: „In der Erwartung, daß ein wohlthätiges Licht, Frucht des Unterrichts* Gebrauche durchdcinge, welche unglückliche Zeiten uns hinterlassen haben, muß jeder nach seinem Gewissen handeln. Aber sicherlich das beste Mittel, verlebte Gebrauche aufrecht zu erhalten, ist, sie mit Witzen anzugreifen, welche in eine wahre Verfolgung ausacten." Man ersieht hieraus leicht die Verschiedenheit der Bro- . schüre des Herrn Cröhange und der des Herrn Cahen. Die Eine vertheidigt den Status quo mit Wärme und Bitterkeit, die Andere stimmt Ts. vielfach bei, aber verlangt Ruhe und Ernst. Da haben Sie schon in den Dreien die ganze Schattirung. Man ist begierig, zu wissen, was Ts. Beiden antworten wird. Deutschland. Dresden, 3. Dezember. (Privatmitth.) Seit dem Jahre 1811 bestehet in Sachsen ein Gesetz, nach welchem, analog mit den für dre rheinischen Departements erlassenen französischen Dekreten zur Verhütung des Wuchers, Darlehnsgeschäfte zwischen Juden und Christen nur dann Gültigkeit haben, wenn der Jude die von ihm darzuleihende Summe vor Gericht baar aufzahlt, solche von den Gerichtspersonen nachgezählt, für richtig befunden und hierauf von dem Ecborger an Gerichtsstelle in Empfang genommen worden ist. Bereits im vorigen Landtage wurde von den ^anden auf Abschaffung dieses unzeitgemäßen aber von eh n Justizbehörden besonders mit kleinlicher Strenge beob- 1 wordenen Gesetzes angetragen. In dessen Folge ward sogle.ch in der ersten Sitzung der diesjährigen Ständever-

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