Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-12-14 · Heft 102 (14.12.1839) · p. Seite 637

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 102 (14.12.1839)
Date
1839-12-14
Page
Seite 637 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3224737-3225013-3225116--02355-3234933
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

637 nur' in engem Kreisen, sondern (wie hier) sich auch öffentlich und laut kund geben, daß die Geringschätzung und Verachtung mancher bayrischen, israelitischen Gemeinden gegen ihre Lehrer, daß diese es sind, welche oft den besten Unterricht des Lehrers nicht mit dem.gewünschten Erfolge krönen, denn der Aeltern Nichttrauen und Nichtachtung geht nothwendig auf die für alle äußern Eindrücke so empfänglichen Gemüthcr der Jugend über, die unbegrenztes Vertrauen den Worten und Aussprüchen ihrer Lehrer Glauben schenken sollten. — r. Kriegshaber bei Augsburg, 26. Novb. (Privatmitth.) Zch habe wohl Ihre Absicht verstanden, Herr Redakteur, warum Sie dem kleinen Artikel aus Pfersee, welcher die bayrischen Lehrer in corpore verdammt, die Aufnahme vergönnt haben. Sie wollten uns Gelegenheit geben, uns gegen solche Beschuldigungen ein für allemal zu rechtfertigen! Und das geschehe. Wenn die Israeliten Bayerns wirklich zu Wünschen berechtigt sind, so sind doch für ihre sittliche und religiöse Bildung von Seiten der-höchsten Staatsbehörde solche Anstalten getroffen, daß sie sich eher zum Danke verpflichtet fühlen müffen. Namentlich ist unser Schwaben und Ncuburg am wenigsten stiefmütterlich bedacht. Da ist kein Gegenstand des hebräischen Wissens, wovon nicht die Elemente in den Religionsschulen vorgeschrieben und gelehrt werden. — L esen der hebr. Eurrent- und Quadratschrift; Schreiben beider Schriftarten, Religionslehre; Uebcrsetzen der Bibel und Gebete, biblische und jüdische Geschichte; hebr. Sprachlehre; Geographie von Palästina und Singen, dies sind die Unterrichtszwekge der Religionsschulcn. Freilich kann der Lehrer nicht immer allen Anforderungen genügen: da ist z. B. Einer, der verlangt, der Lehrer soll mit seinem Kinde benschen (das Tischgebet hersagen); der Andere beklagt sich, daß sein Kind nicht u,a tobu kann, weil sie selbst zu bequem oder zu unwissend sind, solches ihren Kindern zu lehren, und doch die ganze Glückseligkeit, die ganze Religion darin begründet wahnen. — Man denke sich nun eine Schule von 30 bis 40 Schülern beiderlei Geschlechts, in verschiedenen Klassen, und dazu einen Lehrer, der zugleich dadurch, daß die Kinder auch die deutsche Elementarschule besuchen müssen, um die schönste Hälfte der Lehrzeit ko-mmt, und ermesse seine Aufgabe. Wahrlich! die Lehrer haben Ursache zu Klagen und nicht die Eltern. Dazu kommt noch der Umstand, daß manche Kinder, wenn sie 12-Iahre alt, und gerade in der schönsten Entwickelung sind, plötzlich der Schule entrissen werden, da doch sonst es ein Vater für die höchste Sünde hielt, sein Kind vor der N1272 ",2 dem religiösen Unterrichte zu entziehen. Diese Worte eines einfachen Schulmannes stelle man den Worten eines einfachen Mannes' gegenüber, und der Verständige wird bald den rechten Schluß un-d das rechte Urtheil ziehen. München, 25. Novb. (Privatmitth.) Bei Gelegenheit der Einweihung des neu erbauten Kl'ostergebaudcs für die barmherzigen Schwestern des hiesigen allgemeinen Krankenhauses, überreichte die Administration der israelitischen Cubtusgemeinde dahier diesem Orden eine im Refektorium aufzusiellende prachtvolle Stockuhr nebst einem Schreiben, worin die Administration die sorgsame Pflege, welche die barmherzigen Schwestern auch den jüdischen Kranken angedeihen lassen, als besondere Veranlassung zu diesem- Geschenke hervorhebt. Ueberdicsgab Herr Eommcrclenrath Eduard- Marp, Eultus-Administrator,, nachdemihm einiges als noch in dev Klosterkirche mangelnd a-ngezeigt wurde, einen sehr kostbaren neu dazu gearbeiteten Fußteppich und' mehreres Andere privatim in diese Kirche. — Durch solche Handlungen, die, wie natürlich, sehr wohlgefällig ausgenommen wurden,, wird gewißfür die jüdische Kcankenabtheilung da-s Beste gefördert. Sie zeigen aber auch von einer gewiß großen Toleranz von Seiten der hiesigen Israeliten und es ist nur zu wünschen, daßsich auch die Toleranz gegen sie von Seiten der' christlichen Glaubensgenossen stets mehr und mehr entwickle. — Vor einiger Zeit ereignete es sich, daß ein dahier ansässiger Israelit wegen eines Unterhandlungs-Geschäftes beim Verkauf eines Hauses mit einer darauf ruhenden Gerechtsame von einem zu solchen Geschäften autorisirten Christen verklagt wurde. Das Ministerium des Innern gab darauf folgende Entschließung: „Die Besorgung fremder Privatgeschäfte aus Auftrag der Betheiligten ist kein Gewerbe, und „ist durch eine polizeiliche Ermächtigung nur insofern bedingt, „als sie öffentlich durch eine zu diesem Zwecke begründete „besondere Anstalt betrieben werden will. Deshalb wurde „bereits durch Ministerial-Entschließung vom 17. Febr. 1834. „die Beschwerde des K. L. zu München, wegen der dem H. „D. verliehenen Licenz zur Errichtung eines Eommissions- „bureau, betreffend die Zuständigkeit der Polizei-Direktion „Münchens, nicht aber jene des Magistrats zur Ectheilung „einer solchen Ermächtigung für begründet erkannt, und die „königl. Regierung, Kammer des Innern in dem bezüglich „dieser Beschwerde am 27. Juli 5834. erstatteten Bericht „selbst an, daß dem Betriebe solcher Geschäfte für Dritte „ein Hinderniß eingelegt wurde, wenn dieser Betrieb nicht, „als förmliche Erwerbsart öffentlich statt fand^ Hieraus „folgt, daß auf die Besorgung fremder Privatgeschäfte die' „Bestimmungen des Gewerbsgesetzes nichr anwendbar seien;, „und daß dem zum öffentlichen Betriebe solcher Geschäfte „auchocisirten Individuum und Anstalten gegengleiche Ge- „schä-stsbesorgungen Dritter ein gewerbsgesetzlicher Schutz nicht ,^ugeweudet werden könne.. Es war hiernach eine gewerbs- „gesetzliche Zuständigkeit zur Einschreitung gegen A. F> auf „den Grund der Anzeige des H.. D. v» 4. Jam l- J>- nicht „begründet, und es kann sonach auch dem Beschlüsse der fc. „Polizeidirektion München vom 6. April l. I.., so wie der. „bestätigenden. Regierungsentschließung. vom 2.3. ejusdem. citu „Folge nicht gegeben werden."' So erfreulich auch diese Ministerin! - Entschließung ifö, indemsie, obwohlin einer nicht blosjüdische Individuen betreffenden Angelegenheit,, doch wenigstens hiev dem- Israeliten sein. Recht gegen die unbegründete K-Ugewahrt,, so müffen wir andrerseits betrauern, daß,, wo es sich um den Judenallein berührende Verhältnisse handelt, diesem,, irn Gegensätze zum christlichen Itnterthan-, so-oft mit einer Strenge entgegengetreten wird, die nicht nur die finanziellen Verhältnisse dev zufällig Betheiligten sehr beeinträchtigen-, sonoern auch"^das moralische Gefühl und das. Gemüthalter jüdischen Gl.mbensg5noff.en aufs Liefstbetrübenmuß-..

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.