Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-11-02 · Heft 96 (2.11.1839) · p. Seite 7-8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 96 (2.11.1839)
Date
1839-11-02
Page
Seite 7-8 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3225013-3225110--02260-3234832
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

7 8 Lich fühle ich es, daß durch solche Schritte dem Glauben die tiefste Wunde beigebracht wird. ' Sie haben verdammt ohne Untersuchung, ziemt solches einem hochgestelltem Manne in Israel? Nur Menschen, denen Unglück zu stiften Vergnügen verursacht, mögen so handeln; Menschen, die nur für irdische Zwecke arbeiten, die hienieden ihr Ansehen aufrecht erhalten wollen, unbekümmert, wie der Richter jenseits abwagen werde, verharren bei ihrer Ungerechtigkeit; aber der von Gott durchdrungene Fromme, ein Mann, der wie Sie in anerkannter Biederkeit und Rechtlichkeit stets wandelte, darf er lieblos verdammen, darf er bei der in Unrecht vorgefaßten Meinung stehen bleiben? Ich gehe nun Ihr Urtheil durch und lege es seinem wesentlichen Inhalte nach nieder. Sie schrieben den 13. Tischri 5595 (September 1834) an die Gemeinde zu Csaba folgendes: „Dieser Rabbiner hat in dreifacher Hinsicht gefehlt, „1) lebte er an sich selbst betrachtet (d. i. ohne Rück- „sicht auf sein Rabbiuerthum) irreligiös; denn er aß ohne „sich die Hände zu waschen und verrichtete auch nicht das „Tischgebet O^rfS), sprach beim Anlegen der Lhephillin, „aß Fleisch nach Käse, ging herum des Morgens ohne sich „zu waschen, u. s. w. . ,,-2) war er irreligiös in Bezug auf Euch, d. i.-als „Rabbiner, indem er in rituellen Fragen falschen Bescheid „gab u. s. w., und endlich auch die jenseitige Vergeltung „laugnete. „3) hat er öffentlich —was gar keines Zeugnisses „bedarf — falsch gelehrt, indem er Ehescheidungen vor- „nahm in einem Orte, den der Szantoer Rabbiner als „unstatthaft erklärt hatte." „Wegen der ersten Anklage sollte er zwar in den Bann „gelegt werden, den er ohnedieß verdient, da er disrespectrr- „lich vom Szantoer Oberrabbiner gesprochen hat; nur stehet „diesem der kaiserliche Befehl entgegen.*) Doch verlöre er „wegen dieser Anklage nicht sein Amt und könnte Rabbiner „bleiben. „Durch den zweiten Punkt, wo er als Appikores (Got- „teslaugner) auftritt, die Vergeltung in Abrede stellt und „falsch das Rituelle gelehrt hat, zeigt sich schon, daß Ihr „nicht mehr dürft von ihm Lehren hören, und er ist reif „zum Sturze, stürzen muß man ihn, und nicht erheben. pn'ID'l VY> Trp “JX) Doch ist dieses „nur wenn die Zeugen nicht aus Eurer Gemeinde sind: sind „sie aus Eurer Mitte, dürftet Ihr ihn zwar keinesfalls länger behalten, da Ihr Euren Zeugen glaubet; aber die Be- „wohner einer andern Stadt, brauchen nicht Euren Zeugen „Glauben zu schenken, dir diese nicht ganz parteilos sind. •□n nnjn 2^21 „Allenfalls aber dürft Ihr keine Lehre von ihm anneh- „meu u. s. w. *) Joseph der Zweite, mit dessen Asche Friede sey, hatden Bann in den k. k. Erbstaaten aufgehoben. „Aber wegen des dritten Punktes, daß er. die Scheide- „briefe ausgestellt, und dieses bedarf keines Beweises, da es „offenbar ist, so muß man ihn von seinem Amte stürzen, „und nicht in seiner Gemeinde nur, sondern allgemein, und „man soll Hm sein Diplom (mnnn) wegnehmen, daß er „nicht mehr Andern ein Fallstrick werde." — Ich sehe ab von der "Form dieses Bescheides, durch die das unglückliche Opfer allmalig dem Verderben geweiht wird, und erlaube mir nur eine Frage, deren Richtigkeit auch von Ihnen zugestanden werden muß. Was scheint gottloser, eine jenseitige Vergeltung zu läugnen, oder einen Scheidebrief an einem neuen Orte auszustellen, gegen den Willen des Szantoer Rabbiners (wie Sie es meinten)? Welchen Mann würden Sie für unfähiger zum Rabbiner erklären, den mit jenen materialistischen Gesinnungen oder den der eine Ehescheidung auf obige Weise vornimmt? Jener erschüttert die Grundfeste des Glaubens und der Sittlichkeit, er hebt jedes höhere Interesse des Menschen auf, er zerstört jedes höhere Gefühl; gegen wen sündigt er nicht? Er vergehet sich an dem Glauben, an der Menschheit, an dem Staate; denn ist die Aussicht auf das Jenseits vernichtet, dann fühlt der Mensch sich in seinen heiligsten .Interessen verletzt, dann erkennt er nichts Höheres, er gelaugt zum tiefsten Widerspruche mit sich selbst, denn auch die Autonomie gehet in den Gedanken an gänzliche Auflösung auf, nnd es bleibt sein höchstes Ziel Sinnlichkeit und sinnlicher Genuß. — Die Lehre aber au einem neuen Orte keinen Scheidebrief auszustellen, macht wahrlich kein Fundament des Glaubens aus, sie ist nicht allgemein angenommen, sie schreibt sich erst seit neuerer Zeit her. Auch die Verpflichtung auf den Szantoer Rabbiner zu hören, ist r'm Grunde keine hochheilige: es kann ein Rabbiner dem andern Manches anrathen, ohne daß ihm je einfallen darf, ein Gebot oder Verbot vorzu sch reiben. Und doch haben Sie Herr Obev- Rabbiuer! für menschliche Satzung, für-hierarchischen Stolz mehr geeifert denn für Gottes Lehre! — Zum zweiten Punkte, wo die wichtige Anklage wegen der jenseitigen Vergeltung sich geltend machen will, da sind Sie vorsichtig: „Die Bewohner einer andern Stadt brauchen Euren Zeugen nicht Glauben beizumessen u. s. w.", er könnte also anderswo Rabbiner werden; warum untersuchen Sie nicht strenge auch beim dritten Punkte? warum fortchen Sie nicht auch da genau, was der Szantoer Rabbiner an Herrn Alexaudersohn schrieb? Warum sind Sie hier mit der Verdammung sogleich bereit, verlangen keinen fernern Beweis, und wollen ihn allgemein von seinem Amte gestürzt wissen? Ist eine Beleidigung gegen Gott nicht höher wie die gegen einen Rabbiner anzuschlagen? Ist es etwa sträflicher menschliche Satzung, denn göttliche anzutasten? — Sie nennen sich einen Richter in Israel, und sprechen ab über Leben und Tod; (denn einen Familienvater aus seinem Amte drangen, nnd ihn sammt Frau und Kindern dem Mangel und dem Hasse preisgeben, ist ein moralischerHNord) und haben außer Acht gelassen, daß solche Rechtssache der strengsten Untersuchung HTpro) bedarf, daß die alten Lehrer Jenen. anpreisen,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.