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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-11-02 · Heft 96 (2.11.1839) · p. Seite 565

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 96 (2.11.1839)
Date
1839-11-02
Page
Seite 565 (sequence 5)
Language
German
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565 Literarische Nachrichten Brilon, 12. Okt. (Privatmitth.) In diesen Tagen erschien hier eine Subscriptions-Liste für eine Übersetzung des schönen historischen Romans Florian'S „Elieser und Nephtaly," verfertigt von Alexander Friedländer. Nach Deckung der Druckkosten soll der Ertrag der jüdisch - theologischen Fakultät zugewendet werden. Dck der Preis zu 12z Sgr. festgesetzt ist, so würden bei dem Verkaufe von 300 Exemplaren schon 70 Thlr. Pr. Ct. diesem Institute zufallen. Da der Rdman selbst sich hinlänglich empfiehlt, so wird schon um des edlen Zweckes willen die Förderung dringend erscheinen. Es wäre gut, wenn der Herr Uebersetzer und Herausgeber außer dem festgesetzten Preise es noch dem Belieben eines jeden Abnehmers anheimstellte, eine Mehrgabe für den angedeuteten Zweck hinzuzufügen, worüber seiner Zeit öffentlich berichtet würde. Tages-Controle. Bemerkung der Redaktion. Der heutigen Nummer der Allg. Zeit, des Iudenthums ist ein Sendschreiben gratis bekgelegt, zu welchem wir, außer der hier folgenden Erklärung des Rabbiners Herrn Alexandersohn bemerken müssen, daß eK vor dem Eintreffen der Nachricht von dem Tode des Herrn Rabbiner Moses Sopher gedruckt und zur Beilage bestimmt war. Da diese Angelegenheit von allgemeiner Tendenz ist, so wird durch diesen Todesfall nichts darin geändert. Erklärung in Bezug auf das beigefügte Sendschreiben. Indem ich das beiliegende Sendschreiben nebst Nachschriften als einen Vorläufer meiner später herauszügebenden Ehrenrettungsschrift, welches zugleich zu meiner Wiedereinsetzung den Weg bahnen soll, dem größeren Publikum vorzulegen wage, finde ich mich veranlaßt, sofort zweien Einivürfen zu begegnen, die mir vorzüglich von Seiten derjenigen zu Ohren gekommen sind, die — und wer möchte das tadeln? — nur mit tiefem Schmerz in einer Zeit, wo unserer ohnehin leider so wenige sind, den Nimbus einem Haupte entrissen sehn, das sie so gern als ein Muster eines wahren Israeliten anerkannt wissen möchten. Es sind folgende: Einwurf I. Bei der überallen Zweifel erhabenen Evidenz des mir zugefügten schreienden Unrechts sagen Einige: „Es kann nicht anders sein, der Alexandersohn ist mindestens ein Neuerer, ein unbefugter Reformator, der seine Stellung benutzt hat, um in dem religiösen, vielleicht auch in dem bürgerlichen Leben seiner Gemeinde gefährliche Veränderungen hervorzurufen. Man mußte ihn um jeden.Preis aus dem Wege schaffen, und hat man sich da in den Mitteln vergriffen, so geschah es mindestens in guter Absicht." Hierauf erwiedre ich: Ich könnte mich auf Religiosität, Wahrheit und Gerechtigkeit berufen, könnte fragen: in welchem unserer Via wird gelehrt daß a. m. d. g. der Zweck die Mittel heilige; (und welcher Mittel! das geringste davon waren falsche Zeugen, Unterdrückung günstiger Aussagen und Verweigerung der Einsicht in die Akten,) ich könnte ein bekanntes Fürstenwort parodirend, sagen: „und wenn die Wahrheit aus der Welt verschwunden wäre, auf den Lippen israelitischer Religionsvorsteher, israelitischer Richter müßte sie sich wiedersi'nden." Aber ich will solche Argumente nicht anwenden, sondern, auch in dieser Hinsicht auf die Reinheit meiner Sache mich stützend, erkläre ich: Wenn ich in oder außer meinem Amte, theoretisch oder praktisch irgend eine der Lehren und Gebote, die unser orthodoxes rabbinisches Judenthum zu den seinigen zählt, je verletzt, ja wenn ich auch unschuldige Neuerungen eigenmächtig hervorzurufen versucht habe; wenn ich nicht vielmehr alle meine Kräfte dazu verwendet, Relkgionskenntniß, Jugendunterricht und Wohlthätt'gkeit 'ft'tf 'n'n selbst zu üben und Andere dazu zu' veranlassen; wenn ich mich je entzogen habe über mein Thun und Lassen Befugten sowol als selbst Unbefugten Rede zu stehen, sobald nur nicht die feindselige Parteilichkeit gar zu offenbar da lag, ja wenn ich nicht zu einer redlichen Untersuchung jederzeit selbst aufgefordert habe; so mögen meine Ankläger auftreten und ich will alles erlittene und bevorstehende Unglück über mich ergehen lassen; nicht weil jene dazu berechtigt waren, sondern als eine gerechte Strafe für übertretene Pflicht. Ich aber bin mir bewußt, so weit der Allmächtige mir Einsicht und Bewußtsein verliehen hat, ein orthodoxer Israelit und ein gewissenhafter Rabbiner stets gewesen zu sein. Einwurf II. Manche wollen es mir zur Schuld anrechnen, daß ich meine Angelegenheit veröffentliche und dadurch, wie sie zu glauben vorgeben, eine üble Nachrede auf ganz Israel bringe, mit einem Worte, ein Aergecniß, einen w'nn gebe. Obgleich nun ein solcher Vorwurf eigentlich in die Zeiten gehört, wo, und dazumal wol mit Recht, eine ganze Gemeinde zusammentrat um irgend einen jüdischen Verbrecher loszukaufen; obgleich ich diese Verantwortlichkeit allen den Männern zuschieben könnte die mir gerathen haben, die öffentliche Presse zu benutzen und besonders dem hochwärdigen Herrn Verfasser des Sendschreibens; ja obwol ich mich auf die heilige Schrift selbst berufen könnte, auf die Propheten, die sich nicht scheuten die Sünden der Priester und Richter, zumal jenen Urtheklsspruch über den Weinberg des Nabot bekannt zu machen; obgleich ich auch das Beispiel eines Eibeschütz und anderer hochberühmter Rabbiner anfüyren und jedes weitere Einlassen damit ab-

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