Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 95 (26.10.1839)
- Date
- 1839-10-26
- Page
- Seite 558 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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558 10 — 18 v. Die Sklaven, die durch den Krieg gebracht wurden, hießen bei den Römern raancipia (quasi manu capti). Bei den Hebräern 2-P2W oder 2">N *n2\ZJ genes. 31. c., 26. v. Die Erkauften hingegen in Beziehung auf ihren Herren 1222 gen. 17 c. 23 v. — (f) Wenn die verheiratheten Sklaven eonlubemales Kinder hatten; so waren diese Sklaven von der Geburt servi nascebantur, die im Hause gebornen Sklaven hießen rernae oder vernaculi. Bei den Hebräern hießen sie in Beziehung auf ihren Herrn “irri , 1. M. 17 c., 23 v, (g) — Auch die Sklaven erlangten bisweilen die Freiheit und hießen dann Freigelassene, übertini “ppn ^22 , (h). — Die Freilassung inanmnissio 2P2d> ‘-tpfrü geschah bei den Hebräern wie bei Römern auf verschiedene Art und Weise. 1) Per epistolam, wenn der Herr in seiner Abwesenheit dem Sklaven schrieb, daß er ihn fceilasse. Bei den Hebräern durch einen Freiheitsbries ‘rnttiü aa, welchen er dem Sklaven eigenhändig vor Zeugen gab, oder durch einen dritten übergeben ließ, wenn Zeugen unterfertigt waren. Maimuni h. Abodim 5 p. 3 m. 2) Durch Loskaufung, wenn jemand anders dem Herrn den Werth des Sklaven bezahlt, um ihm feine Freiheit zu geben, (i) ibid. 3) Erlangte ein Sklave bei den Hebräern seine Freiheit, wenn ihm sein Herr einen solchen Theil 2P28 ^282 verletzte, der nicht mehr zu seiner vorigen Integrität gelangen konnte. Kiduschin 24. (k) — 4) Per testamentum i-p SS, wenn der Herr in seinem letzten Willen einen Sklaven für frei erklärt, dieses konnte entweder mit den ausdrücklichen Worten m'bis directis geschehen, wie z. B. Davus servus meus Uber esto, “irp'23> ,pnn p pä» Pü Nwn pnn p *>w Pu, oder f) Vermöge der väterlichen Gewalt potestas pstria konnten die Römer ihre uugerathene Kinder lideros degeneres als Sklaven verkaufen. Die Hebräer konnten zwar auch ihre unmündigen Töchter, wenn sie auch gerathene Kinder waren, als-Mägde verkaufen, allein der Käufer war verpflichtet, daß er selbst oder sein Sohn diese Magd ehelige 2M?21e. 7v. g) Zu den gehörten auch jene Kinder,, die ein hebräischer Familienvater, der wegen verübten Diebstahls verkauft wurde, mit einer Sklavin gezeugt hatte, die ihm sein Herr zur Beischläferin zugcsellt hatte exd. 21c, 4v. b) Ein solcher Freigelassener war der ein Aegypter war Choronica 1 B. 2«. 34 v. i)e Bei den Römern konnte sich der Sklave von seinem freien Vermögen selbst loskaufen, ohne Einwirkung eines dritten. k) Dort werden 24 solche Theile aufgezählt, als die Ohren, Finger, Zehen u. s. w. . ■ •ppn p drin PN P22 122 Maimuni Abodim 6 p. 2 m. Gitten 40, oder in der Form einer Bitte verbis precativis e. g. Rogo liaeredem meutn, ut Darum manumittat ‘V/28 28 pL-wn na ^212 ttp npp nb Maimuni ibi, gittin 40. 1. Raschi. 5) Inter ammos, wenn der Herr seinen Sklaven im Beisein von fünf Zeugen frei erklärte. Bei den Hebräern, wenn ihn der Herr zu einer religiösen Handlung unter zehn freien Hebräern zählte. Gittin 38, 2. 6) Per mensam, wenn der Herr seinen Sklaven mit sich auf einem Sopha am Tische essen ließ. Bei den Hebräern, wenn der Herr seinen Sklaven eine solche Handlung zu verrichten befahl, die er nur als ein freier Hebräer zu vollziehen schuldig wäre. Gittin 39 — 40. Maimuni h. Abodim p. 8. L. 17. Nach erlangter Freiheit schoren bei den Römern die Sklaven ihren Kopf im Tempel der Göttin Feronia, und bekamen eine Mütze oder einen Hut als Zeichen der'Freiheit, daher «ervum ad bileum vocare. Bei den Hebräern mußten sich die Sklaven nach erlangter Freiheit am hellen Tage vor drei freien Hebräern baden. Jebomot 47. Maimuni h. Asure Bia 13 p. b. 12. (1) Bücherschau. (Fortsetzung). 59) Allgemeines Archiv des Judenthums. (Jedidja, neue Folge.) Zeitschrift für Religion, Kultur, Geschichte und Literatur. Herausgegeben von Dr. I. Heinemann. Ersten Bandes erstes Heft. Berlin, 1839. S. 96. 8. Mit diesem Hefte ist die frühere Zeitschrift Jedidja in neuer Gestalt wieder erstanden, und wird wol ihre Tendenz dieselbe sein, die jetzt mit frischen Kräften verfolgt werden I) Aber auch so bald ein Hebräer einen Sklaven gekauft hatte, mußte sich der Sklave baden und beschneiden lassen Gen. 16 c. 12—14 v. Jebomot 48. Weigerte sich hingegen der Sklave der Operation, mußte der Herr ein volles Jahr aufwenden, um ihn auf bessere Gesinnungen zu bringen, blieb aber seine Bemühung auch bis dahin fruchtlos, konnte er ihn sodann wieder an Heiden verkaufen Jebomot 48. Aber einen gewaltsamen Eingriff in die Gewissensfreiheit seines Sklaven, ungeachtet er sein Eigenthum war,, durfte sich der-Herr nicht erlauben. Ein Zug, der den Hebräern in jedem Zeitalter zum Lobe gereichen muß.