Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 95 (26.10.1839)
- Date
- 1839-10-26
- Page
- Seite 557 (sequence 13)
- Language
- German
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Literatur. Archäologie. Homiletik. Archäologie. Die Sklaven der alten Hebräer. Von Simon Hainsfurth, Rabbine. Einen besonderen Stand bildeten unter den Hebräern wie unter den Römern die Sklaven, Servi (a). — Die Sklaven wurden nicht wie andere Personen, sondern als res mancipi Sachen betrachtet, über welche bei den Römern, die Herrn domini vel heri eine unumschränkte Gewalt besaßen, sie konnten dieselben nicht nur geißeln kerula et habena flectere, sondern sogar am Leben bestrafen (b). Die Gewalt der Hebräer über ihre Sklaven erstreckte sich nur in so weit, daß sie solche geißeln konnten exod. 21 e. 20 v., aber nicht am Leben bestrafen durften, und würde sich ein Herr so weit vergangen haben, einem seiner Sklaven das Leben zu nehmen, so mußte der Herr diese frevelhafte That mit seinem eigenen Leben büßen, exod. 21 e. 20 v. Sanhendrin 52, 2. — Die Sklaven wurden bei den Hebräern wie bei den Römern zu verschiedenen Diensten und Verrichtungen vpera serviles gebraucht und verwendet (c). — Den Lebensunterhalt bekamen die Sklaven von ihren Herren. Bei den Römern war ihnen meistens etwas ■ gewisses an Getreide und Geld ausgesetzt, welches demensum hieß, und bald monatlich menstrum, bald täglich diarium verabreicht wurde. Was sie sich davon ersparten, oder sonst mit Bewilligung ihrer Herrn erwarben, das hieß ihr freies Vermögen peeulium, womit sie manchmal ihre Freiheit erkauften. Bei den Hebräern war ihnen nichts Gewisses ausgesetzt, sondern sie erhielten die Kost von ihren Herren und zwar so wie der Herr selbst siegenoß, Kesubot 61. Auch konnten bei den Hebräern die Sklaven zu keinem freien Vera) Bei den Hebräern können die Sklaven füglich in drei Klassen eingethcilt werden («). Die verarmten Hebräer selbst, die sich der Dürftigkeit halber verkaufen mußten 3M. 25 c. 89 v. (/S), Die wegen eines begangenen Diebstahls gerichrlich verkauft wurden 2M. 21c. 2 v. und (y) die Servi (3^2222 "N32>) von denen dieser Aufsatz handelt. d) Die Todesstrafe der Sklaven bei den Römern war die Kreuzigung, welche aber Kaiser Constantia abschaffte. Wahrscheinlich aber erst, nachdem er zum Christenthum übergegangen war, und mit ihm auch hebräische Sitten angenommen hatte. o) Die Sklaven (« et ß) durften nicht ad operas serviles gebraucht werden, so dursten solche dem Herrn nicht das Kleid zum Bade nachtragen, weil dieses ad operas serviles gehörte Maimuni h. Abodim p. t. rn. 7. mögen gelangen, denn im*, N2p n32> ti2pw rto, Kidufchin 1 p. m. 3, was sie besaßen, oder wozu sie gelangten, war das Eigenthum (wie sie selbst) ihrer Herren. — Die Behandlung der Sklaven hing von der Willkühr der Herren ab, grausame Herren behandelten sie grausam, gütige Herren hingegen, behandelten ihre Sklaven sehr gütig, wie Cicero den Tiro ^32 ^rr^?22 *j3*n, u. a. m. (d). — Mit den Sklaven wurde ein starker Handel getrieben, und wurden sie gewöhnlich, bei den Hebräern wie bei den Römern, an den Meistbietenden überlassen. Man nannte dieses bei den Römern einen Verkauf sub corona, weil die Sklaven einen Kranz auf dem Kopfe hatten, wenn man sie zum Verkauf ausstellte (e), bei den Hebräern hieß ein solcher Verkauf ^3N"223, Maimuni hi. Abodim 1 p. m. 5. Oder einen Verkauf sub. basta, weil an dem Orte, wo der Ausrufer stand, ein Spieß in der Erde gesteckt war. Bei den Hebräern hieß der Ort np7N pN, Maimuni h. Abodim p. 1. m. 5. — Der Verkäufer durfte bei den Römern die Fehler der Sklaven nicht verheimlichen, daher hangte er ihm gewöhnlich einen Zettel tilulus vel inscriptio um den Hals, auf welchen ihre guten und bösen Eigenschaften standen. Bei den Hebräern war es zwar nicht gewöhnlich, die guten und bösen Eigenschaften der Sklaven per titulum anzugeben, ergab sich daher, daß der Sklave einen Fehler an sich gehabt hätte, wodurch er die Arbeit nicht verrichten und vorstehen könnte, zu welcher er erkauft wurde, so war der Kauf Null und nichtig N3^72^ 22p2 3^32 pwü, Kesubot 57, Kiduschim 11, Maimuni, rc. Mechira p. 15. b. 3 et 12. — Diejenigen Feinde liostes, welche im Kriege die Waffen freiwillig niedeclegten, behielten bei den Römern ihre Freiheit und hießen dedititii. Diejenigen aber, welche im Felde oder bei Eroberung feindlicher Städte zu Kriegsgefangenen gemacht wurden, verloren ihre Freiheit. Sie hießen Servi oder mancipia und wurden an die Meistbietenden verkauft. Bei den Hebräern mußten die Kriegsgefangenen männliches Geschlecht bei Eroberung feindlicher Städte über die Klinge springen, die sich aber freiwillig übergaben, verloren ihre Freiheit und wurden zinsbar, 5. M. 20 e. d) Überhaupt behandelten die Hebräer, nach Job 31 c. 13—16v. ihre Sklaven durchgehend gäriger und menschlicher als die Römer, bei denen die Sklaven sich wegen der Grausamkeit ihrer Herren bisweilen empörten und einen blutigen Sklavenkrieg bellum servile verursacht haben. e) Die Hebräer durften den zuverkaufenden Sklaven mit nichts zieren Baba Mezia p. 4. m. 12.