Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 94 (19.10.1839)
- Date
- 1839-10-19
- Page
- Seite 534 (sequence 6)
- Language
- German
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554 bloß, weil ihre Pflicht es ihnen als Mitgliedern der Schüttere! gebot, sondern auch in großer Anzahl als Freiwillige. Eine Thatsache ist es auch, daß man, bei der Annäherung der rauhen Jahreszeit, in Vereinigung mit unfern vermögenden und wohlthätigen Mitbürgern, besonders viele Israeliten findet, welche den dürftigen Einwohnern Amsterdams, gleichviel von welchem Glaubensbekenntnisse, reichliche Unterstützung an Nahrungsmitteln, Brennmaterialien, Kleidungsstücken, u. s. w. schenken. Was haben wir weiter für Zeugen nöthig? Denn die Einwendung, daß die holländischen Juden, weil sie größtentheils aus Spanien und Portugal eingewandert sind, schon von Natur eine bessere Mmschenrace als andere Juden sein sollten, ist wol bloß. eine leere Behauptung, die keine Beachtung verdient. Wir müssen daher als durch THatsachen bewiesen annehmen , daß eine gegenseitige bessere Politik zwischen Christen und Juden oder überhaupt ein besseres politisches Vechältniß zwischen beiden Religionspa'rtheien die glücklichsten Folgen für beide gehabt hat, und daß sich diese innerhalb eines sehr kurzen Zeit- ' raumes gezeigt haben, ehe noch seit der Emancipation ln diesem Lande ein Menschenalter verlaufen war. Wir müssen also auch mit der höchsten Wahrscheinlichkeit erwarten , daß dieselben Ursachen auch in andern christlichen Staaten dieselben Wirkungen hervorbrkngen werden, wenn man nur mit Verstand und gutem Willen alle die Verhaltungsregeln ergreift, welche zu einer wahren und vollständigen Emancipation der Juden erfordert werden." Vollständig müßte sie in Norwegen sein, das feine Harte weiter als die meisten andern Länder getrieben hat, bis zur Verbannung von seinen Gränzen. Beschränkung in irgend einer Hinsicht, sowie auf gewisse Städte oder einzelne Ecwerbzweige, ist im.mer eine Zurücksetzung, die wie eine Ungerechtigkeit gefühlt wird, und alle unglücklichen und bittern Folgen derselben für beide Partheien hat. Halbe Maaßregeln taugen nichts und werden daher von wahrer Bedachtsamkeit verworfen. Diese ist es doch, welche bis jetzt die Constitution durch Aufrechthaltung der Unantastbarkeit des Grundgesetzes als Princip geschützt hat, und an diesem passiven Widerstand ist auch wirklich jeder Angriff bis jetzt gescheitert. Es liegt aber wenig Geist in diesem Glauben. Die Constitutionen sind eben so wenig vollkommen, wie irgend eine andere menschliche Einrichtung. Die monarchischen sind augenscheinlich nur willkührliche Annäherungen an die idealen Verfassungen, welche die edelsten Menschengeister immer zu erreichen streben, sie müssen aber die Entfernung von denselben wegen der Gebrechlichkeit der Menge und unter dem bösen Einfluß dee eifersüchtigen Blicks benachbarter Despotien dulden. Die norwegische Constitution erhielt ein so schnelles Dasein, daß Fehler in einzelnen Hinsichten kaum zu vermeiden waren. Es ist auch ein ziemlich bekanntes Gerücht, dessen Grund ein künftiger Geschichtschreiber vielleicht aufhellen wird, daß «§. 2 des Grundgesetzes nicht die meiste Sorgfalt in der Behandlung erzeigt wurde. Seine rechte Consolidation hat übrigens' das Grundgesetz schon erhalten, nemlich vom Volke gekannt und geliebt zu sein, so daß es nicht länger nothwendig ist, das Princip ihrer Unantastbarkeit Jahrhunderte lang hindurchzurreiben, damit sie die innere Stärke der Popularität gewinnen kann. Es darf - schon jetzt daran gerührt werden; sie har Kräfte gewonnen, um einen der Fortschritte zu thun, die in ihrem Geiste liegen. Geht das Volk in der politischen Aufklärung vorwärts, so darf die Constitution nicht Zurückbleiben. Sie ist eine elastische Form, welche das Geistige des Volkes umgibt, und muß sich mit diesem erweitern. Es ist Wahrscheinlichkeit für die Annahme, daß eine Bestimmung, welche die meisten Staaten ähnlicher Verfassung für zweckmäßig gefunden haben in dieser aufzunehmen, auch für die einzelne nützlich sein würde, welcher sie noch mangelt. Ein Ueberblick über die freien Staaten der Welt wird uns zeigen, daß die Juden in den vorzüglichsten alle bürgerlichen Freiheiten genießen, und daß sie doch in den'meisten andern geduldet sind. Ja selbst despotische Staaten — Dänemark, die Türkei, Oesterreich und Preußen stehen in diesem Punkte nicht zurück, und aus. Rußland sind von allen Nuancen des Glaubensbekenntnisses nur die Jesuiten ausgewiesen. Die vollkommene Emancipation, welche in der nordamerikanischen Union Statt findet, ist unbestreitbar eine der Hauptstützen und Wohlstandsquellen derselben. Die religiöse Freiheit, welche im Schutze des washingtonschen Capitols blüht, lockt eben so viele Europäer über den Ocean, um die ungeheuren Strecken der Republik urbar zu machen und zu bebauen, wie die bürgerliche, die auch ihre Wohlthaten mit jener vereinigt, während die südamerikanischen Staaten kein ärgeres Hinderniß ihres Gedeihens haben, als den Religionszwang, der doch gegen kein Religionsbekenntniß bis zur Ausschließung getrieben wird. In Großbritannien genießen die Juden Religions- und ausgedehnte Nahrungsfreiheit. Eben so in Belgien, wo die Verfassung von 1814, so wie in Holland, jedem Glaubensbekenntniß „gleiche bürgerliche Rechte, gleichen Zutritt zuAemtern, zu Ehre und Würde" zusi'chert. Die Constitution von 1831 hat diese Toleranz nicht beschrankt, welches diesem Volke um so größere Ehre macht, da seine große Mehr-