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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-10-12 · Heft 93 (12.10.1839) · p. Seite 521

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 93 (12.10.1839)
Date
1839-10-12
Page
Seite 521 (sequence 5)
Language
German
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321 B. Jitzchak und dessen Antwort haben sich in Onginalabschriften vorgefunden, und geben höchst intcri-ffnnte Notizen zur Geschichte und Geographie deü Mittel-Alters. Die Arbeit wird im Journal Asiarique erscheinen. Herr De Sola in London arbeitet im Verein mit Herrn Raphael daselbst an einer Ucberscyung der Mischna inS Englische. — Dieses Werk wird in etwa sechs Monaten erscheinen. Das Foreign Monthly Review enthält eine Anzeige, wonach von den bekannten Reisen des R. Benjamin von Tu d ela eine neue Ausgabe mit englischer Uebersetzung und einem Bande Noten erscheinen wird. Die Letzteren sollen die Angaben deö N. Benjamin vollständig vindiciren und beweisen, daß die Schriftsteller, welche diese Quelle als unlauter verschrieen, denselben entweder gar nicht gelesen, oder nicht verstanden, oder aber nicht geprüft haben-, ein Vorwurf, der selbst den Geschichtschreiber der Juden hart trifft. Magdeburg, 28. Sept. Angekommen: Gedenktafel zum 56sicn Jahrhundert der Welt von Levi Elkan. Cvln. 1839,— Ta^es-Controlr. Consiitutioiisvorschlag an das Norwegische Storthing, die Emancipation der Juden betreffen d. von H. Wergeland. Im -Norwegischen Storthing wurde am 8. Zun! d. I. ein von Eandidat Henrik Wergeland verfaßter und vom Präsidenten, Sörenschreiber.Sörensen, für eigen angenommener Constitutionsvorschlag referirt, des Inhalts, daß der letzte Paffus in H. 2. des Grundgesetzes: „Juden sind ferner vom Zutritt in das Reich ausgeschloffen," weggelassen werde. Hierauf wurde beschlossen, daß der Vorschlag mit Hülfe des Präsidiums durch den Druck vor der Auflösung des Storthings bekannt gemacht werden solle, um auf dem nächsten Storthing im Jahre 1842 zur weiteren Verhandlung und Entscheidung zu kommen. (Jeder Vorschlag, der das Grundgesetz selbst betrifft, kann nämlich erst auf einem zweiten Storthing berathen werden.) Das Folgende ist nach der „Kjobenhavnspost" ein Auszug daraus. -„Religiöse Intoleranz ist die Schattenseite des Grundgesetzes", sagt der Verfasser im Anfang, indem er sich dabei gegen die übrigen Bestimmungen im Grundgesetze erklärt/ welche dad freie Glaubensbekenntniß kn Norwegen beschränken, und namentlich gegen §. 92, durch welchen es in Norwegen zur. nothwendigen Bedingung gemacht wird, daß man sich zur herrschenden Kirche bekenne, um norwegischer Beamter werden zu können, während in. unserer Zeit „so viele ausgezeichnete Männer von verschiedenen Confessionen ihrer bürgerlichen Tugenden wegen heimatlos in der Welt umherwandecn, da Heldenmuth, Genie und so viele für Norwegen in so vielen Beziehungen anwendbare Kenntnisse so oft landflüchtig anzutreffen sind." — „Wenn dieser letzte Passus in tz. 2, welcher eine ganze Conftssi'on in den Bann thut, nicht da wäre, so würde die Intoleranz nicht weiter getrieben werden zu können scheinen, als die Tüchtigkeit und das Verdienst auszuschließen und sich selbst ihrer Früchte zu berauben, wenn das ausgezeichnete Individuum, welches nur als Beamter dem Lande will nützen können, nicht seine Ueberzeugung und seinen Seelenfrieden aufopsern wollte. Aber vielleicht ist es so, daß unser Geschlecht reformscheu ist — daß diese Steine, welche wahrlich nicht zum wahren Tempel Christi gehören, liegen müssen, bis die Zeit in ihrem Fortschceiten auch sie losbricht. 'Die Emancipation der Katholiken, in England kosteten auch Zeit und rastlosen Eifer viele Jahre hindurch; und muß man auch der Hoffnung auf englische Energie bei den norwegischen Liberalen entsagen, so werden doch auch wol bei diesem Volke die Anschauungen milder und aufgeklärt werden, welches vor einem Vietteljahrhundert der Verfassung, die es sich gab, durch Gewissenszwang eine Garantie zu geben glaubte. Aber .eben so unsicher wie diese ist eine Garantie für die ununterbrochene Einförmigkeit eines Volkslebens, einer Geschichte. -Ehe sogar der Grad in der Civilisation eingetteten ist, daß ein Volk, das mit Ergebung an seiner Constitution hangt, sich willig dieser allgemeinen Forderung der Humanität unterordnet, können Combinatkonen von Umständen eintreten, Nothwendigkeiten, welche die Gesetze bezwingen, und in einem Kampfe für sein Dasein kann dieses so unerschütterliche Grundgesetz eben so plötzlich einer verherrlichenden Wiedergeburt unterliegen, als es unter einem Kampfe geboren wurde und entstand, worin die Vernichtung tes Volkes auf der einen. Wagschale lag.. Und da zweifelte wol Niemand,. daß die Jntoleranzbestimmungen die ersten sein, werden, welche wegfallen. Die Rettung des Vaterlandes kann in der Hand eines fremden Timo.leon liegen, und er wird wol nicht zu theuer für das intolerante Komma, in §. 92 erkauft? Jeder Vorschlag rücksichtlich dieses Punktes wird hier wegen des noch wichtigeren und mehr in die Augen fallenden bei Seite gesetzt, und selbst in Hinsicht dieses fühlen und erkenne ich, daß es schwierig ist, Propofitionen dieser Art mit Demonstrationen der Nothwendigkeit, ja selbst des speciellen Nutzens, den sie beabsichtigen, zu unterstützen. Eine Proposition rücksichtlich des §. 2 letzten Passus gehört auch zu denen, welche mehr gestützt und. entschieden werden von der Sympathie,, von einem Zustand in der allgemeinen Denkungsart, deren Existenz man nur vermuthen, aber

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