Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 92 (5.10.1839)
- Date
- 1839-10-05
- Page
- Seite 514 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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314 2 Sam. 12, 16 beweise nichts; denn dieß waren Buß- und nicht Trauergebräuche. Aber; du lieber Himmel, wenn man im Orient immer auf der Erde saß, so kann das Erde sitzen, so wenig Buß - als Lrauergebcauch sein. — Hiob 2, 13 beweise nichts; denn Hiob war ja nach meiner Behauptung kein Jude aber er war Orientale, lieber Herr, und im Orient soll man ja immer auf der Erde gesessen haben, hier aber wird von Hiobs Freunden erzählt, sie haben sich bei ihm zur Erde gesetzt, — stummes Zeichen ihrer Mittrauer, denn zu reden vermöchten sie nichts! — Ies. 3, 26 soll das auf der Erde sitzen nicht Lrauerzeichen, sondern aller Gemächlichkeit beraubt sein bedeuten. Aber, du Lieber, nicht von Gemächlichkeitsausübung, sondern von gänzlicher „Ausräumung, reiner Ausplünderung^ wie Herr K. selbst erklärt, ist die Rede, und im Orient, wo das auf der Erde Sitzen gewöhnlich gewesen sein soll, ist es noch wohl zu überlegen, ob dort auch bei dem Verweichlichtesten das Sitzen auf der Erde ein Zeichen gänzlicher Ausplünderung sein könne. — Ies. 47, 1. Babel war keine Jüdin? gewiß nicht, es war aber Orient, und um orientalische Sitte war's ja zu thun. Und für's Uebrkge, heißt's nicht V. 5 das. in eben derselben Redeweise: Sitze schweigend und gehe ein im Dunkel Kaldäertochtxr, denn nicht mehr nennt man dich Herrin der Reiche! Ist auch Sprache und Licht ein Vorzug der Herrin der Reiche? — Klagelieder 2, 2 ist im Druckfehlecverzeichniß in 2, 10 berichtigt. — 2, 21 ist nach den Accenten zu übersetzen: es liegen auf der Erde in den Gaffen Knab und Greis; meine Jungfrauen und meine Jünglinge sind gefallen ducch's Schwert! Knaben und Greise trauern, denn die Jungfrauen und die Jünglinge sind durchs Schwert gefallen. — 2, 10 habe ich nicht vergessen, wie schon bemerkt. — Zu diesen Stellen könnte man noch hinzufügen die Einrichtung der Kammer Elischos bei der Schunammitecin, Bette, Stuhl, Tisch und Leuchter, und überhaupt alle die zahlreiche Stel-- len, in denen das yiab , N228, überhaupt das am Boden fein etwas Niedriges bedeutet, z. B. nbsiü1! i'-Oin u. dgl. Denn bei einem Volke, das ganz gewöhnlich immer auf dem Boden saß, dünkt mich, könne das am Boden sein schwerlich etwas Niedriges bezeichnen. Was die Sitte der talmudischen Zeit betrifft, so müßte erst sorgfältig nachgewiesen werden, daß tiefe sich von der biblischen geändert habe. Die von Herrn K. im Aufsatze angeführte Stelle in Betreff des Lehrhauses, beweist nichts. Denn man bedenke doch nur, daß bei der ungeheuren Frequenz der Lehrhäuser, es so sehr oft an Raum gebrach, daß nach (Äd oft 4. ja 6 kn eine Elle gedrängt saßen! Wo da noch Raum für Stühle! Die aber sonst eben auch nicht selten in den Lehrhäusern gewesen sein müssen, man denke nur an das NN2 lööiriN «wn 8ifri-j (Hb msia) •’bööö daß Stühle, Sophas, Bänke zur Zeit des Talmuds ganz gewöhnlich waren, bezeugen viele Stellen. Mußte doch selbst dem Aermsten bei der Pfändung ein Sopha zum Sitzen beim Essen gelassen werden ('2 '12:2)! Weift nicht schon selbst das mss, und alles, was darüber im Talmud vorkommt, darauf hin, daß man allgemein auf man saß? Doch bedürfte es zur positiveren Begründung dieses Punktes einer genauem Durchforschung des ganzen Talmuds. Ich begnügte mich mit dem in den Mittheilungen Gegebenen, um nur zu zeigen, wie mißlich und leichtfertig die zur Mode gewordene Manier sei, so ohne Weiteres, was man vom heutigen Orientalismus weiß, ohne weitere Prüfung ins biblische und talmudische Judenthum zu versetzen und darauf kühn seine Schlüsse zu bauen. Herr Kohn ist aber nunmehr so kühn, mit positiver Bestimmtheit zu behaupten, das Sitzen des Trauernden auf der Erde sei nicht nur nicht nach dem Talmud, sondern gar gegen den Talmud, gegen ausdrückliche Bestimmung des Talmuds, denn wir sollten nur '8 '82 'p?2 und tawi» Hb bh8 aufschlagen, so fänden wir aus dem Talmud bewiesen, daß der Platz des Leidtragenden nicht auf dem Boden, sondern auf dem umgestürzten Bette gewesen!! - Nun so ist es denn Zeit, auch auf diesen Punkt einzugehen und das Verfahren dieses Herrn auch in diesem Punkte in seiner ganzen Blöße aufzudecken. Ich bitte meine Leser, diesem Herrn den Gefallen zu thun, die von ihm bezeichnete Stelle aufzuschlagen. Was lesen wir ü'tt Vs b28 Viwvj? „Nur am 1. Tage ist's dem Trauernden untersagt, Tesillimzu legen und von dem Seinigen zu essen und ist er verpflichtet, auf umgestü'rztem Bette zu sitzen, an den übrigen Trauertagen darf er von dem Seinigen essen und auf Matte oder Fußboden sitzen! Und fallt uns nun noch die Glosse des N282, in Bezug des auf der Erde Sitzens selbst am 1. Tage in die Augen: iütiiö •’rv’fin 8b 8"8 ’fo vermuthen wir wohl gleich, daß die ganze Behauptung des Sitzens auf umgestücztem Bette auf nicht so festem Fuße stehen müsse.. Doch hier ist die Quelle des auf der Erde Sitzens, welches wohl die Spätem erdacht haben müssen, da es erst im Talmud und den ältern Gesetzlehrern gar nicht als Trauerzekchen Vorkommen, und nun noch gar einer ausdrücklichen talmudischen Bestimmung widersprechen soll! Gerade der Talmud und die älteren Gesetzlehrer sind die positive Quelle dieser Vorschrift. In I den älteren Ausgaben des Talmuds stand '2 Hb'p'b eine