Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 92 (5.10.1839)
- Date
- 1839-10-05
- Page
- Seite 502 (sequence 2)
- Language
- German
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502 den ist; daß es sich aber die hochherzige Negierung Frankreichs immerfort angelegen sein läßt, das Interesse ihrer Bürger mosaischen Glaubens zu schützen und zu befördern. Dieser Brief des Grafen Mortier lautet in deutscher Uebersetzung folgender Maßen: „Am 20. April d. I. hat der Vollziehungsrath von Basellandschaft Folgendes verordnet: 1) „Niemanden soll fortan erlaubt sein, einem Juden, in welcher Eigenschaft es auch sein mag, bleibenden Aufenthalt zu gestatten; 2) „Die Juden dürfen außer Messen und Markten sich nicht im Kanton aufhalten; 3) „Die Polizei ist beauftragt, die zur Vollziehung obiger Vorschriften nöthrgen Maßregeln zu ergreifen." „Diese Verordnung ist eine Maßregel von außerordentlicher Bedeutung, denn aus ihren einzelnen Vorschriften gehet hervor, daß den Israeliten in Basellandschaft nicht nur das Niederlassungsrecht entzogen ist, sondern daß sie sogar der Möglichkeit, sich in dieses Land zu begeben, Messen und Markte ausgenommen, beraubt sind. Uebrigens stehet man wohl, daß diese Ausschließung, wie wohl dem Schein nach' allgemein, vorzugsweise, ja man möchte sagen, einzig gegen die franz. Israeliten gerichtet ist, indem allein diese mit Basellandschaft in fortwährendem industriellen und Handelsverkehr stehen. Unter Verachtung des Völkerrechts und der bestehenden Vertrage, verwehrt diese feindliche Maßnahme einer ganzen Klasse französischer Bürger den Eintritt in einen schweizerischen Kanton und man kann darin nur eine Vervollständigung jenes Systems von Harte und Plackereien erblicken, welchem diese Menfchenklasse von Seiten der basellandschaftlichen Regierung früher schon ausgesetzt war, ein System, welches uns schon so oft zum klagen veranlaßt hat, welches Anno 1835 all' jene Verwicklungen des Wahlschen Handels hecbekführte, und welches im letzten Jahre die königl. Regierung ihrerseits beinahe in die -traurige Nothwendigkeit versetzt hatte, Gegenmaßregeln zu ergreifen, ein Schritt, dessen Ausführung noch auszuführen sie lediglich durch jenes Gefühl von Mäßigung bewogen wurde, welches man in Liestal *) nur allzu wenig zu würdigen verstand. Und heutiges Tages wäre die Regierung Seiner Majestät, wollte sie allein ihrer gerechten Unzufriedenheit Gehör schenken, berechtigt, jene Bahn der Repressalien zu betreten, und das erste, was sie dann zu thun hätte, bestände darin, die basellandschaftlichen Behörden zum Widerrufe jenes Verbots, welches Frankreichs Israeliten betrifft, zu nöthigen, nicht geschehenen Falls den baselischen Angehörigen (ressortissans' Batois) hinwieder das Betreten unsers Gebiets untersagt, und diejenigen, die sich auf demselben niedergelassen haben, oder auch nur zeitlich sich aufhalten, weg gejagt würden. Inzwischen, beseelt von dem Wunsche, so viel wie möglich Alles zu vermeiden, was das gute einträchtige Vernehmen zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und Frankreich trüben möchte, auf welches sie den höchsten Werth setzte, will die königl. Regierung diejenige von Baselland zunächst nicht direkte angehen, indem die Erfolglosigkeit eines solchen *) Hauptstadt der Basellandschaft. Schrittes, ecstere alsdann in die traurige Nothwendigkeit, Repressalien zu ergreifen, versetzen würde,-sie ziehet es daher vor, sich an die Herren Präsidenten des Vororts zu wenden und demselben in dieser Angelegenheit den ganzen Sachverwalt zu entwickeln. Nutzlos wäre es hier all' die Betrachtgrunde aufzuzahlen, worauf sich die Beschwerde der französischen Regierung gegen jenes Decret stützte, welches gegen alle völkerrechtliche Grundsätze verstößt, und welches, eben weil es als ein Akt betrachtet werden muß, der eine ganze Klasse, ausschließlich nur von Franzosen, befeindet, gegen Frankreich selbst auch feindseliger Natur ist. — Unmöglich also kann der Vorort gleichgültig bleiben gegen einen solchen Akt, noch gegen die Verwicklungen, die er, falls man auf demselben beharrte, in den Verhältnissen zwischen der Eidgenossenschaft und Frankreich Hervorrufen müßte, weshalb die königl. Regierung darauf glaubt zählen zu dürfen, es werde der Vorort bereitwillig die dringendsten Vorstellungen bei der basellandschaftlichen Regierung machen, in dem Sinne: daß dieselbe ihren ungerechten Beschluß vom^20^April„.j). I. widerrufe." Basel, 17. Sept. (Prrva'tmitth.) Damit Sie ersehen, daß, trotz den retrograden Schritten, welche unsere Landschaft in der neuesten Zeit in der Angelegenheit der Israeliten gethan, auch hier sich die öffentliche Stimmung zu Gunsten der Letzteren erklärt, übersende ich Ihnen einen Artikel, welchen No. 139 der Baseler Zeitung unter der Rubrik „Neligionsverfolgung" brachte, zum gefälligen Abdruck. Während Licht und Wissenschaften, Freiheit und Menschenrechte in unserm aufgeklärten Jahrhundert thätige Fortschritte machen, die meisten Völker Europas rüstig dem mächtigen Ruf des Zeitgeistes Nachfolgen, Vorurtheile und Mißbräuche, Religionshaß und Gewaltthätigkeitssinn ablegen, mildere.Gesinnungen und mildere Sitten annrhmen, und bei dieser wohlthätigett Umgestaltung auch die Juden hie und da ihre Ketten schwinden sehen, in vielen Ländern emanzkpirt werden, und selbst da, wo sie dieser Wohlthat noch nicht genießen, doch wenigstens milder und gelinder als früher behandelt werden; tritt ein winziges Völklein auf, das die finstern Zeiten des Mittelalters mit ihren grausamen und barbarischen Gesetzen gegen jene Unglücklichen wieder hecvorruft. Während die gebildeten Staaten Europas mit dem schönen Beispiel vorangehen, die Juden, die doch gewiß nur allzuviel schon gelitten, wie die andern Kinder des Landes zu behandeln, aus ihrem gesunkenen Stande sie erheben, zu allen ehrbaren Gewerben, zu allen glänzenden Aemtern den Weg ihnen öffnen: sucht der Regierungscath von Basel - Landschaft die alten Gesetze der Inquisition wieder hervor,- gibt ein Dekret heraus, das den Juden jedes Verweilen in seinem Gebiet, außer einem Markttag, untersagt. Während Frankreich Juden in die Deputirten - Kammer aufnimmt, London dieses Jahr einen zweiten jüdischen Serif erwählt, was beweist, wie sehr man mit der Verwaltung des Erstem zufrieden sein muß: bezeichnet die Polizei von Liestal allen Israeliten, die in irgend einer Eigenschaft in ihrem Bezirk sich aufhalten, ses waren einige in christlichen Kaufläden als Ladendiener angestellt) binnen wenigen Tagen den Kanton zu verlassen.