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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-09-21 · Heft 90 (21.9.1839) · p. Seite 487

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 90 (21.9.1839)
Date
1839-09-21
Page
Seite 487 (sequence 15)
Language
German
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487 ein Paar desselben von der Gemara gelegentlich nicht citirt werden, der ganze Traktat apokryphisch wäre, fo mache man über alle unsere Samnüungen einen Strich; denn in anVo», ^öO unb-snaöin sind, in jeder, zahlreiche Stellen, die bei vorhandener Gelegenheit in der Gemara nicht citirt werden. Ad 4) Das Wachsenlassen des Haares, das nach der Gemara bereits Trauerst'tte der biblischen Zeit gewesen, soll, nach Herrn Kohn erst späteren, vielleicht römischen Ur-, sprungs gewesen sein. Denn in früherer Zeit sei es bei. Israel und den Nachbarvölkern Sitte gewesen in der Trauer das Haar zu scheeren. Das sei bewiesen 1) vom Hiob, 2) vom erbeuteten Mädchen und 3) aus Ier. 41, 5, und darum bedeute auch das bei Aaron, das die Gemara vom Wachsenlassen des Haares verstehet, das gerade Gegentheil, nämlich Abschneiden desselben. Wer sieht nun nicht, daß für diese kühne Behauptung, die Sitten der Nachbarvölker durchaus von keinem Moment sind. Ob die jüdische Sitte das Gegentheil von der gemaristischen Behauptung gewesen, das ist die Frage. Da gilt nur der Beweis von Juden, und zwar von jüdischen Juden, nicht von solchen, die auch götzendienerische Gebräuche beachteten. Bei den Nachbarvölkern gabs in der Trauer Sitten (Einschnitte und Glatze), die die Thauro entschieden verbietet, und eine Folge dieses Verbots ist wahrscheinlich beim jüdischen Israel eine gänzliche Umgestaltung der Leichentrauer? sitten geworden. Mit Recht stellen meine Mittbeilungen daher diese Beweisführung entgegen, daß Hiob und das erbeutete Mädchen keine Juden und die Männer in Jerem. auch sich Einschnitte gemacht, also unjüdische Sitten beachteten. Und Herr Kohn wundert sich nun darüber, da doch die Sitten der Nachbarvölker wenigstens daraus erwiesen sein. Aber die sind in dieser Frage höchst gleichgiltkg. Wenn Herr K. hätte in Bezug auf Jerem. 41, 5'etwas erwiedern wollen, so hätte er lieber darauf Hinweisen sollen, daß dort ja keine Leichentrauer gewesen, Einschnitte aber ja nur beim Tobten und beim Götzendienst, so wie Glatze nur beim Tobten, verboten sind,' das Unjüdische dieser Männer also noch nicht erwiesen sei, und dieß ist auch im Grunde die Wahrheit, aber dann ssele auch seine ganze' Leichentrauertheorie über detr Haufen, weil man dann ja aus anderer Trauer nicht auf Leichentrauer schließen könnte, und es bliebe ihm nur Hiob übrig — der ja wol kein sJude war. Das 'aVö p» vom Hiob erwiesen wird, ist allerdings schwierig und zwar weit das. k'ks eben die Beweisführung vom Hiob aus dem Grunde zurückgewkesen wird, weil er gegen jüdische Sitte sich zur Trauer schur^ Das- Krrtvp Nnb'2 hat Herr Kohn irrthümlich auf bezogen/es bezieht sich nur auf das Stehen bei der Kria. Aber der Herr Kohn bringt neue Beweise. „Was will man aber sagen," ruft er aus, „zu der Ausrufung der Propheten "s-iU iw (Ier. 7, 2.9) fordert der Prophet des Herrn auch auf zur Beachtung unjüdischer Sitte?" Was darauf erwiedern? dasselbe, was Herr Kohn zu der Parallelstelle (Mich, 1, 16) sagen würde, die er ja selber citirt, nämlich: Mache die Glatze und scheere dich über die Kinder deiner Wonnen, Mache weit deine Glatze wie Adler, denn fort sind sie von dir gewandert! Nun Herr Kohn? Fordert der Prophet des Herrn auch auf zur Beachtung ausdrücklich in der, Thauro verbotener Sitten? Dieß beweist, daß aus dergleichen Ausdrücke der Propheten sich für die jüdische Lekchenträuergebräuche der biblischen Zeit nichts beweisen lasse. Entweder sind dieß Sprachausdrücke, die aus der vorgefetztichen Zeit der hebräischen Sprache eigen geblieben, oder, und dies ist wol das Wahrscheinlichere, diese Stellen sprechen ja nicht von eigentlicher Leichentrauer, sondern von Schmerz und Trauer durch anderes Unglück veranlaßt. Nur bei Leichentrauer 'war Glatz und Einschnitt verboten und diese, die Lerchentrauer, erlitt daher wol eine gänzliche Umgestaltung, bei anderem Unglück blieben sie. Ist nicht 'i'yiü nEP173 des Esra (9, 3) ebenfalls NN'ip? Dem sei aber wie ihm wolle. Auf solche Schaumhypothesen gestützt die Kenntniß oder Redlichkeit unserer Chachamim zu verdächtigen ist mehr als verzeihliche Keckheit. , Ad 5) Herr Kohn begreift meinen Eifer nicht gegen seine Interpretation, da ja der Talmud mit den allegirten Bibelversen nichts beweisen wolle, da es bloße Anlehnung für. cabbinische Verordnungen seien, es sich also hier um die Erklärung einer Schriftstelle handeln, die an sich ohne Einfluß auf das Gesetz sei. Wie? Nach Herrn K. waren die biblischen Trauergebrauche das gerade Gegentheil von der gemaristischen, und dies ist ihm mit ein Motiv zur Reform derselben, und dieses ganze Motiv zerfallt'in Nichts,'wenn 3^a das wirklich war, was es der Gemara' bedeutet — und da wäre die Interpretation desselben so ganz ohne praktische Folgen? Nach Herrn Kohn S. 222 wäre die gemaristische Erklärung des erst durch die gemaristische Sitte entstanden, konnte, mußte dadurch leicht Eingang finden, wollte die Gemara „vielleicht nur fürden damals allgemein verbreiteten Gebrauch, der beim Volke religiöse Verbindlichkeit und dadurch das Ansehen von rabbinischen Geboten erlangt hatte, „irgend eine Stütze finden," ihn (S. 222) religiös befestigen, „simktioniren" und das—

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