Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 90 (21.9.1839)
- Date
- 1839-09-21
- Page
- Seite 486 (sequence 14)
- Language
- German
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486 von ihrer Wirklichkeit, und zu diesem Behufs, Bibelstellen einen Sinn untergeschoben habe, die das gerade Gegentheit von ihrem wirklichen Sinne)wäre. - v ... Meine Mittheilungen hatten darauf hinzuweisen sich begnügt, wie die Gemara keineswegs auch nur ein Titelchen von Sanktion diesen Vorschriften hinzugefügt habe, sondern sie ihr schon aus der Mischnazeit als förmlich ge- , setzliche Vorschriften Vorlagen, wie die Interpretation der Bibelstellen und die Schilderung der Bibelsitten,' die' Herr; Kohn im Gegensatz zur Gemara giebt, durchaus unhaltbar, und daher die Interpretation der Gemara und ihre Mittheilungen über die biblischen Sitten durchaus ungefährdete sein. Hören wir nun Herrn Kohn: Ad 1) Aus Jer. und Ezech. wollte Herr K. erweisen, daß noch bis zu Anfang des babyl^ Exils es bei den Israeliten allgemein Sitte gewesen, sich in der Trauer Einschnitte am Leibe und eine Glatze am Haupte zu machen,/ welches beides doch die Thauroh verbietet. Ich bemerkte dagegen, daß in Ezech. und Jeremias Zeit polytheistische Sitten in Israel'im Schwange waren, man also unmöglich von hier aus auf die allgemeine Sitte in Israel schließen könne. Was sagt nun Herr Kohn? Er habe auch gar nicht jüdische, d. h. im Iudenthum begründete Sitte gemeint, sondern nur bei den Israeliten allgemeine Sitte. Aber woher denn erwiesen, daß nicht die wahren, nichtpolytheistischen Israeliten ganz andere Trauersi'lten beachtet haben? Denn keineswegs bleibt Herr K. dabei stehen hieraus zu beweisen-, daß nicht alles, was irgend einmal geübt worden darum auch gesetzlich gewesen sein müsse, sondern es erscheinen ihm hier wirklich die Trauersitten der biblischen Zeit, die er dann nachher S.-- 221 ff. in Gegensatz zu..der von der Gemara gegebenen Schilderung stellte. . Ad 2) „In der Folge jedoch," fahrt Herrn Kohns Geschichte der jüd. Gebr. 'S. 218 fort; „zur Zeit des zweiten Tempels setzten sich mehrere dieser Gebräuche fest und erhielten allmälig beim Volke, religiöses Ansehen." „Selbst in der Mischna, der ältesten vollständigen Sammlung der Traditionen, .sanktionirten.. Gebrauchen .und.rabb.inischen Anordnungen und. Entscheidungen, würde die Trauer nicht u m st an dlich b e Han d e l t, s ondern nur gelegentlich erwähnt." „Aus Berachot 2, 6 erhelle zwar, .daß schon Rabenu Gamaliel der Aeltere gelehrt hat was in der Tcauerzeit erlaubt und unerlaubt sei, allein, aus. dieser Erzählung gehe zugleich, hervor wie wenig streng und genau man es damals mit diesem Bestimmungen genommen,., so daß sie noch nicht als Gesetze betrachtet werden konnten." Erst in der Gemara werde umständlich erörtert was in der Trauer geboten und verboten sei." Ich bitte , meine Leser mir zu sagen , - ob dies etwas Anderes heißt, als: zur Zeit der Mischna gabs wol Trauergebräuche, aber diese waren noch nicht sanctionirt, waren noch nicht genau zu befolgende, Gesetze, erst die Gemara machte aus früheren Gebräuchen feste Gesetze. Meine Mittheilungen zeigten das Falsche dieser ganzen Zusammenstellung, daß weder aus dem „Gelegentlichen" noch aus dem „Unvollständigen etwas folge (man bedenke z. B. wie wenig von den irttiwi pban rpsr’K rvDbi"! in der Mischna Vorkommen) und daß — abgesehen daß auch in zwei Mischn. in die Trauecgeöräuche sich als Gebot ergeben dürften — fast sämmtliche Trauergebote und Verbote in einer Masse von mit der Mischna gleichzeitigen und mnsöin als geboten und verboten, nicht nur als gebräuchlich enthalten sein. Widerlegt dieses ein Herr Kohn? Mit keinem Worte, sondern er stellt sich als legte ich ihm die Behauptung in den Mund, es. haben zur Zeit der Mischna gar keine Vorschriften für die Trauergebräuche gegeben. Darum aber handelte es sich ja gar nicht, sondern ob es, in Gegensatz zu der Kohn'schen Theorie, .'zur Zeit der Mischna schon Trauervorschrifte.n gab, die Gesetz, und nicht nur Gebrauch waren. Und das ist -aus und m'nsöin etrotefen. Auf die Gleichzeitigkeit dieser mit der Mischna d. h. - darauf, daßdie indenselben von den Tanaim ausgesprochenen Sätze, wirklich von diesen ausgesprochen werden, kommt Alles an, obgleich Herr Kohn zu sagen beliebt, daß dieses wenig zur Sache thue. Denn eben durch sie fällt die ganze Theorie des Herrn K., daß nämlich die Gemara eine „beim Volke als rabbknische Verbote in Ansehen stehende Trauergebräuche" vor sich hatte— über den Haufen. (Was betrifft, auf den Herr K. wieder zurückkommt, so sehe man doch nur dr"i737. und 'iDOm das. um Herrn K's Folgerung zu würdigen. Man bemerke auch nebenher den Ausdruck in der Gemara das. so wie auch in der Mischna schon die Trauervorschriften mwi Wa'iö-niM (br to'' p7o) heißen, also den Namen förmlicher rabbinischer Verordnungen tragen. Eben so das ■’iöTa in derselben Mischna, woraus ja erhellt, daß schon mindestens aus frühmischnaitischer Zeit 'b'n mbätf in Regeln tradirt waren). Ad 3) Es ist unwahr daß zufolge der Ansicht des ’ö&n zu aVpVitt, der ganze Traktat riiN72Ä,.wke er uns vorliegt, unzuverlässig sei. Denn, wenn darum, weil