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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-09-21 · Heft 90 (21.9.1839) · p. Seite 488

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 90 (21.9.1839)
Date
1839-09-21
Page
Seite 488 (sequence 16)
Language
German
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488 durch Interpretirung einer Schriftstelle kn ihr gerades Ge-: gentheil — durch Versetzung der gernaristischen Sitte;: in die. biblische Zeit, die das gerade Gegentheil beachtet hatte! — und da verlohnte es sich nicht die Mühe zu zeigen, wie die Interpretation und Sittenanschauung des Herrn Kohn. im Gegensatz zur Gemara nichts als eitel bodenlose Hypothese sei? Freilich entschlüpft hier Herr Kohn und nennt hier die Trauergebräuche „rabbinische Verordnungen" und die Schciftstellen „bloße Anlehnungen" aber das sind sie ihm in dem Aufsatze nicht. Dahin ist ja vielmehr der ganze Aufsatz gerichtet, daß hier der Gemara keine rabbinische Verordnungen Vorlagen, sondern nur von den Vätern üheckommene Sitten, von dem Volke (irrthümlich) als religiöse -Verbindlichkeit geachtet, (irrthümlich) das Ansehen von rabbinischen Geboten habend — und die Gemara, statt dem Volke seinen Irrthum zu benehmen«» statt das nur als Minhvg zu bezeichnen, was Minhog wäre, stützt, befestigt, sanktionirt vielmehr Liesen Irrthum — durch einen neuen Irkthum!! Sobald es freilich mit einem Male rabbinische Verordnungen sind, dann sind freilich die Schriftstellen ganz ohne praktische Bedeutung, sind höchstens theoretische Gedachtnißpunkte, sollen nichts stützen, nichts befestigen, nichts sanktioniren, da eine rabbirusche Verordnung' durch sich selbst Autorität hat, und nicht im Geringsten dadurch betheiligt. wäre, wenn man vor der Verordnung ein Anderes beachtet hätte, da eine jede Verordnung mit sich selber beginnt^ dann aber wäre auch die ganze biblischantiquarische Untersuchung des Herrn Kohn von vorne herein nutz - und zwecklos. Gegen die Behauptung des Herrn Kohn, Schieße Abschneiden, und nicht Wachsenlasien, machten meine Mittheklungen geltend, daß dem Aussätzigen wahrend seines Aussatzes 2i-i2 '->rp lütni und zur Reinigung mbx vorgeschrieben sei. Dagegen weist nun Herr Kohntriumphirend darauf hin, daß ja zur vollendeten Reinigung nochmals mb^ vorgeschrieben sei. Als ob es sich hier blos um die Möglichkeit handelte einen geschorenen Kopf zu rasiren! Nicht von dieser Möglichkeit oder Unmöglichkeit beweisen meine Mittheilung.en, sondern davon, daß es -doch nicht denkbar ist, daß dem Aussätzigen als Zeichen feistes' Aussatzzustandes das Haupthaarfcheeren, und nachher zum Zeichen seiner Genesung und Reinheit wieder' scheerest; und zwar extensiv und intensiv verstärkt, zweimal und durch Rasiren, vorgeschrieben sei! Ein und dieselbe äüßöre Handlung zur Bezeichnung zweier diametral entgegengesetzter auf einanderfolgender Zustände einer und derselben Person!!! Nach Herrn Kohn also beraubte sich der Aussätzige so wie der Trauernde des Haarschmuckes," und wenn er nun.genesen und wieder rein,, und wieder erlöst wird von dem unglücklichen Zustande — dann mußte «er noch einmal und noch einmal sich des Schmuckes berauben, und in verstärktem Grade, jede Spur von diesem Schmucke ausrotten!'.! Wenn das; eine verständige Anschauung der Dinge ist, der mag immerhin auf seinen ersten besten Einfall sich in Widerspruch mit unfern Chachomim setzen. Für jeden Vernünftigen liegt hier der eminenteste Beweis, daß. lüdrn .2*na . nicht abfcheeren sei. ■ Ad 6) Ob die talmudische Inkerpretatkon von traditionell fei oder nicht, davon habe ich kein Sterbenswörtchen geredet. Aber gegen die Behauptung des Herrn K., daß nur R. Eliesar es für Wildwachsen erkläre, dem aber! von R. Akiba widersprochen werde, gegen diese Behauptung 'des Schwankens der Talmude über'diesen Punkt, wies ich auf hin; und so lange die Unmöglichkeit dieser Ausgleichung nicht erwiesen ist, kann man nicht sagen: R. Akiba habe ihm in diesem Punkte widersprochen. Lesen wir ja im.fcnaot bis*’ ans “iVn^n brr -ipiDn brr; .-man p .rtn« 22i2n p brr w bm ibnb m-raain fjm -,b^b 1 2>"n)! ‘■tfnö bvrs ps. N"N72rrn irfna r^rr und '^20 üno ist ja wpy 'nn - rrp^brr ^!! "rr '12). Ad 7) Es wäre Unrecht zu sagen, tvie ich S. 36 ge-- sagt, nach Herrn Kohn behandeln die Gemoro ^bprr 'b^r gar nicht als eigentliche Verbote, sondern u.s.w. Wie? Herr Kohn hat die Hypothese daß diese Halochauß nur beim; Volke das Ansehen von rabbinischen Geboten gehabt hät-; ten, und die, vorgebliche, Unrichtigkeit der Bibelstellen, die : die Gemoro in Bezug auf sie anführt, und die nach Herrn Kohn total falsch sind, entschuldigt er damit, daß sie ja nur vom Volke als Gebote angesehene Gebrauche stützen wollten, mit einer Stütze, die nach Herrn Kohn noch we- : Niger als nur gebrechlich ist — und die Gemoro behandelte : sie nach Herrn K. als eigentliche Verbote!!!; (Schluß folgt.) Druck von I. B. Hirfchfeld.

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