Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 87 (31.8.1839)
- Date
- 1839-08-31
- Page
- Seite 437 (sequence 9)
- Language
- German
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indem die Frau, durch ihre Zurückgezogenheit vor der Berührung mit den Unterdrückern ihrer Nation geschützt, ihre Schönheit und Würde behielt, während der Mann, der täglich der Schande und Gefahr die Stirn bieten muß, von dem Druck politischer Entwürdigung niedergebeugt ist. Bei den Juden bringt die Frau .ein Heirathgut in die Ehe, wovon im Orient das Gegentheil im Gebrauch ist; der Mann hat die Verpflichtung, dasselbe nebst einem Erganzungsdrittel zurückzuerstatten, wenn die Ehe durch seine Schuld aufgelöst wird. Das jüdische Gesetz scheint überhaupt hinsichtlich der Mannichfaltigkeit der Kombinationen in. Ehesachen am weitesten ausgebildet; es betrachtet die Ehe als einen Vertrag, kn welchem die verschiedensten Bedingungen gemacht werden können. Dieß liegt schon in den ältesten mosaischen Einrichtungen, und hängt nicht, wie viele der Meinung sind, die diese Anmerkung gemacht haben, blos mit der Beweglichkeit und Unbeständigkeit der Lebensweise der Juden zusammen, und mit ihren weiten Reisen, wobei sie sich immer den refpektkven Landesgesetzen fügen müssen, die von einander so sehr abweichen. Vielmehr giebt schon das mosaische Gesetz, obgleich es dem Weibe Gehorsam gegen den Willen des Mannes vorschreibt, ihnen doch eine höhere, achtungswerthere Stellung in dem ehelichen Verhältniß, als alle übrige altere.und orientalische Verordnungen. Daher besitzen noch jetzt beide Theile eine im Orient ungewöhnliche Freiheit. Besonders gebührt den Frauen dort die Auszeichnung, daß sie für die Gleichstellung mit ihrem Manne ein praktisches Gefühl besitzen, und sich nicht als Sklavinnen, sondern als Liebende betrachten, die sich mit dem Leben des Mannes am festesten vereinigen. V. Abhf f r n i en.») Zu den merkwürdigsten heutigen Zustanden der Juden und der Geschichte ihrer Niederlassungen, gehört unstreitig die Verfassung und Lage derselben in Abyssinien. Schon im sechzehnten Jahrhundert sprachen portugiesische und spanische Schriftsteller, — was in unfern Tagen Bruce und Salt wiederholt versichern — von einem jüdischen Stamme in Abyssinien, welcher sich dort vor undenklichen Zeiten schon angesiedelt hatte. ~ Falaßjan oder die Verbannten, so ist ihr Name, den sie von den übrigen, heidnischen sowol als mohamedanischen, Einwohnem des Landes erhalten haben und mit dem man sie noch heutzutage bezeichnet. Seit ihrer Niederlassung in Abyssinien, die man mit vieler'Wahrscheinlichkeit bis auf das Jahr 330 vor der gew. Z. zurückführen kann, •J Dgl. „Ausland" No. 48, 1830 und den Jewisli Expotttor, 1821, November. werden diese Juden von israelitischen Fürsten regiert. In dem nördlichen Theile des Gebirgslandes Samen, in der auf einem fthr steilen Felsen gelegenen Stadt Ambahay restdirten diese Fürsten, wie allgemein angegeben wird, von dem ersten Jahrhundert v. Ehr. bis zu dem Jahre 1542, In diesem Jahre wurde der Sitz des jüdischen Hofes nach Foloen, von da nach Regaretsch, und noch später nach Genzarah und Mrssourat verlegt. Seit dem Jabre 330, wo die Bekehrung der Abyssinier zum Christenthum allgemein ward, verloren diese jüdischen Könige nach einander alle ihre Besitzungen bis auf dasGebirgsland Samen, während sie bis dahin nicht allein dieses, sondern.auch das ganze Gebiet zwischen demselben und der Seesinne hatten. Jenes aber vertheidigten sie hartnäckig und tapfer, sowol gegen die christlichen Beherrscher von Abyssinien, als gegen die Mohren von Adel. Außer dieser siegreichen Gegenwehr entschädigten sie sich sogar für ihre früheren Verluste, indem sie die Gegenden im Westen von Samen bis zu dem See Dembea in Besitz nahmen und sich in denselben bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts behaupteten. Von dieser Periode datirt sich der Verfall des jüdischen Reiches in Abyssinien; nachdem sie im Jahre 1630 alle ihre Eroberungen wieder eingebüßt hatten, sahen sie sich genöthigt, den christlichen Fürsten einen jährlichen Tribut an Geld, Vieh, Wollentuch und Eisen zu entrichten. Bruce berichtet, daß seitdem beide Theile ihren Verbindlichkeiten treugeblieben sind. Als er nämlich Abyssinien besuchte, fand er, daß die Samenischen Juden noch immer im Stande waren, eine Macht von 50000 Mann ins Feld zu stellen. Jetzt erkennen die Juden in Abyssinien, da die königliche Familie um das Jahr 1800 erlosch, keinen anderen Regenten an, als den Fürsten, dem auch die christliche Bevölkerung Abyssiniens gehorcht. Nach den abyssinischen Geschichtschreibern, d. h. nach der Sage der Abyssinier wäre die Ansiedelung der Juden in Abyssinien bis auf die Zeit von der Regierung Salomo's zurück zu versetzen, nämlich in das Jahr 960-vor der gew. Z., wo die Königin Saba von Jerusalem in ihr Reich zurückkehrte. Nach den Berichten der auswärtigen Juden wären die von Abyssinien unter -der Negierung Rehabeams, des Sohnes Salomo's, ausgewandert, als Palästina in die beiden Königreiche Juda und Israel zerfiel. Wahrscheinlicher ist dagegen, was Philostergius, ein griechischer Schriftsteller des 4. Jahrhunderts, in. seiner Kirchengeschichte sagt: „Im Süden der Axumiten längs der Küste bis zu ihrem äußersten Ostende (dem Cap Gardafui) wohnen die Syrier Die ursprünglichen Einwohner des Landes um sie her kennen sie jetzt noch unter diesem Namen. Sie sind 87