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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-08-17 · Heft 85 (17.8.1839) · p. Seite 402

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 85 (17.8.1839)
Date
1839-08-17
Page
Seite 402 (sequence 2)
Language
German
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402 drückung seines eigenen Siegels bekräftigt. Als nun aber das Urtheil zur Ausführung kommen, die Forderungen des Rabbinen chefriedigt werden sollten, wußte die Widerpart die Exekution> zu hintertreiben, und fünf und vierzig Gesuche, die der unermüdliche Rabbine deshalb nach oben richtete, um die vom Tribunal ausgegangene, vom Fürsten selbst bestätigte Entscheidung in die Wirklichkeit treten zu sehen, blieben unbeachtet Nach anderthalbjährigem Warten erlangte er endlich einen Paß, und begab sich damit nach Konstantinopel. Aber hier wartete seiner ein noch schlimmeres Schicksal. Denn als daselbst seine Angelegenheit auf des verstorbenen Sultans, des Schutzherrn der Wallachei, Befehl dem Belikschu-Effendi zur Untersuchung übergeben wurde, sah der Rabbine sich bald plötzlich gefangen genommen, und in Eisen nach Brusa in Asien in die Verbannung gebracht. Hier schmachtete ec vier Monate im Gefängniß und in Hausarrest, bis er durch die Bemühungen seiner Frau frei gelassen wurde, auch nach Konstantinopel zurückkehcen durste, aber nichts desto weniger der Erledigung seiner Angelegenheit vergebens entgegensah. So hat der Unglückliche hierdurch seine Stelle, sein Vermögen und seine Gesundheit verloren. Jetzt ist die hiesige Gemeinde nun selbst mit jenen Pächtern in Proceß verfallen, und wird ihre Forderungen eben so wenig befriedigt erhalten. Deutschland. Weimar, 20. Juli., (Prkvatmktth.) In No. 28 des Jahrgangs 1838 dieser Zeitung wurde schon aus Regensburg die Anfrage gestellt, ob es wahr sek, daß der Rabbine vr. M. Heß zu Stadt Lengsfeld diejenigen seiner Gemeinden mit Verlust ihrer Concessionen bedroht habe, welche dem unter seiner Leitung instituirten vollständig deutschen Gottesdienste nicht beiwohnen würden. Aufmerksame Leser dieser Zeitung werden sich auch erinnern, daß derselbe sofort in No. 37 eine Erwiderung gab, worin er das Obige als „eine von den vielen Unwahrheiten" erklärte, „welche der, durch die Ausführung der fraglichen Reform (des deutschen Gottesdienstes) erweckte Fanatismus schon oft über ihn verbreitet habe." Also' spricht dort der Gottesmann. Wie aber nun? Allerdings ist jetzt ein Erlaß der hohen Regierung ergangen, welcher befiehlt, daß jeder israelitische Unterthan, der nach Ablauf des Jahres sein nur für diesen Zeitabschnitt ihm bewilligtes Hausir- und Kleinhandelpatent verlängert zu haben wünscht, gehalten sein soll, von dem Rabbinen ein Zeugniß beizubringen, daß er die Synagoge regelmäßig besucht und daselbst seine Andacht nach dem neu eingeführten Gebetbuche verrichtet habe. Wer es nicht glauben will, der lese den Schwäbischen Merkur, die Leipziger Allgemeine Zeitung, den Hamburger Correspondent u. dgl. nach, da kann er es auch finden. Leugnet nun noch der Herr Rabbine die Drohung mit dem Verlust seines Handelspatentes? wagt er sie noch als eine Unwahrheit zu bezeichnen? Denn er wird doch eingestehen müssen , daß ein solcher Erlaß von ihm bewirkt werden mußte, weil* sonst die hohe Regierung nicht wissen konnte, daß die Hausirjuden die Synagoge nicht regelmäßig besuchen, nicht aus dem neuen Gebetbuche ihre Andacht verrichten? und jedes Gesetz muß doch die Grundlage des Bedürfnisses haben, von wem sollte das. Bedürfniß aber der hohen Regierung insinuirt werden, als von Herrn Heß? ^Andrerseits wird doch der Herr Heß gezwungen sein, als Seelsorger, die gegen dies Gesetz Handelnden, nämlich die ohne sein Gebetbuch Handelnden und Hausirenden, zuvor zu ermahnen, und ihnen die Verweigerung des gedachten Zeugnisses anzudrohen? Herr vr. Heß hat sich auch überall als zu treuen Staatsdiener bewahrt, als daß er diesem Erlasse nicht wortgetreu Nachkommen sollte. Es handelt sich hier nicht mehr um deutschen Gottesdienst, dem Herr I)r. Heß in jener Erwiderung seinen Beifall schenkte, obgleich er schon da selbst gesteht, daß dessen Einführung Eingriffe in die Gewissensfreiheit mit sich führte. Es handelt sich hier darum: ob die Erlaubniß, hausi'ren zu gehen und Kleinhandel zu treiben abhängig gemacht werden darf von dem regelmäßigen Besuche eines bestimmten Gottesdienstes, von dem Hersagen bestimmter Gebete, denn vom Beten solcher Gebete kann bei Widerstrebenden nicht die Rede sein.-Es steht 1 nicht bei uns, einen Erlaß einer hohen Regierung zu beurtheilen; wir wollen daher von diesem besondecn Fall ganz abstrahiren. Nur das Prinzip liegt unserer Beurtheilung vor , und welche Folgerungen schließt dies in sich! Warum die Hausirer? Warum nicht jeder Handelsmann, jeder Kaufmann, jeder Gewerbetreibende, jeder Handwerker, überhaupt Jeder? Warum nicht dieser Jeder seiner bürgerlichen Existenz verlustig, wenn er den deutschen Gottesdienst nicht besucht? nicht regelmäßig besucht? nicht die vorgeschriebenen, befohlenen Gebete hersagt? Sind nur die Hausirer des deutschen Gottesdienstes benöthigt? Oder sollten diese zum deutschen Gottesdienste besonders nothwendig sein, damit er gehörig exekütirt werde? oder damit sie richtig Deutsch lernen, weil sie es. noch schlecht sprechen? Wir sehen keinen andern Grund vor. Wenn das nicht Gewissenszwang, wenn das nicht eine erzwungene Kultur und -Reform ist, denn weiß wol Niemand, was diese Worte bedeuten! Und was muß daraus folgen? Heuchelei, tiefe Heuchelei! Mit welchen Gefühlen muß der Widerstrebende jetzt das Gotteshaus betreten? seine Rede an Gott richten, da er Beides nur thut, um — hausi'ren zu können! da er Beides muß — um Kleinhandel treiben zu dürfen! Herr Di-. Heß wird sich wieder entschuldigen, daß er als treuer Staatsbeamter die Erlässe der hohen Regierung ausführen muß. Dagegen haben wir Nichts. Aber wenn einem Staatsbeamten, namentlich einem geistlichen Staatsbeamten Etwas gegen sein Gewissen und seine Ueberzeugung erscheint, so steht ihm ja der Austritt aus dem Staatsdienste frei. Und Herrn Dr. Heß kann es bei seinem ausgedehnten Ruhme als jüdischer Geistlicher und treuer Staatsdiener, an einer anderweitigen Anstellung nicht fehlen. Bleibt er also, so hat er damit erwiesen, daß seine Ueberzeugung völlig mit dieser Maßregel einverstanden ist. Herr vr. Heß kann auch nicht sagen, daß der Fanatismus diese Zeilen dikti'rt hat. Denn Schreiber Dieses ist kein Anhänger der Orthodoxie, und fordert einen Je-

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