Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 84 (10.8.1839)
- Date
- 1839-08-10
- Page
- Seite 393 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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395 als auch bei dem Akte der Beerdigung selbst — Alles mit gehöriger Feierlichkeit, Ruhe und Würde vollzogen werde, und ist gegen Zuwiederhandelnde nöthigensalls polizeiliches Einschreiten zu veranlassen. Auf die Leichen kleiner Kinder, welche ohne Bahre getragen werden, findet gegenwärtige Leichenbegängniß-Ordnung keine Anwendung. Schwerin, (Mecklenburg), 20. Juli. (Privatmitth.) Im Jahre 1835 erließen hier mehrere angesehene Israeliten im Verein mit anderen aus Güstrow und Grevismühlen eine kräftige Aufforderung, um einen Verein für die Israeliten des Großherzogthums Mecklenburg-Schwerin zu gründen, dessen Zweck angegeben war: „daß er nach Kräften die Erlernung von Handwerken abseiten der Juden fördert, zu dem 'Zwecke tüchtige Meister, welche zur Annahme jüdischer Lehrlinge geneigt sind, zu verschaffen sucht, auch Kinder unbemittelter Eltern unentgeltlich ein Handwerk erlernen läßt, und sie, je nach den Mitteln des Vereins, auf der Wanderschaft durch Empfehlung oder Geld und bei ihrer Niederlassung als Meister unterstützt, endlich über die geistige und moralische Pflege derjenigen, welche seine Wohlthaten genießen, sorgsam wacht." Die Bemühungen dieser edlen Männer fanden sich bald mit Erfolg gekrönt, und schon am 8. Marz 1836 konnte eine Lifte der zu diesem Vereine Beigetretenen veröffentlicht werden, deren Beiträge sich auf jährlich, über 800 Thaler Pr. Et. beliefen, womit zugleich eine Aufforderung verbunden war, ein aus fünf Personen bestehendes Comitö zu wählen, dessen Aufgabe es sei, die Statuten des Vereins zu entwerfen und den Vorstand zu wählen. Zu gleicher Zeit hatten aber jene Männer bei einer hohen Landesregierung nachgesucht, den zu erzielenden jüdischen Handwerken solchen Vorschub zu gewahren, daß der Verein auch genügende Früchte seiner Bemühungen voraussehen könne. Sr. K. H. der Großherzog entsprach diesem Gesuche vollständig, indem Derselbe am 5. Januar 1836 bestimmte: daß „1) alle jüdische Handwerker von Nehmung eines Schutzbriefes und in Folge davon von Entrichtung der Schutzgelder oder Recognitionsgebühren völlig befreiet sein, 2) den jüdischen Glaubensgenossen Unstrs Großherzogthums der Zutritt zu allen Handwerken gestattet, auch jüdische Lehrlinge bei allen Handwerks-Aemtern ein - und ausgeschrieben werden, auch , 3) die jüdischen Freimeister mit christlichen gleiche Rechte genießen sollen." Nachdem die Statuten demnächst entworfen waren, erhielten sie auch am 4. Juni 1836 die landesherrliche Genehmigung. Die Grundzüge der Statuten sind folgende: die Beitragenden verpflichten sich auf je 3'Jahre. An der Spitze des Vereins stehen zwei Vorstände, in Schwerin und Güstrow, jeder mit seinem bestimmten Kreise. An jedem Orte, wo mehr als drei Mitglieder oder ein oder mehre Lehrlinge sich befinden, wird ein Inspektor vom Vorstande erwählt. Zum Vorstande gehört ein Eensor, der über die Moralität der Benesiciaten wacht, und die desfallsigen Berichte entgegennimmt. Abwechselnd führt ein Vorstand den Vorsitz. Die Vorstande werden von den Mitgliedern nach den Städten gewählt. Die Inspektoren jeder Ortschaft sammeln die Bei- « trage. Ob ein Lehrling die Sabbat - und Speisegesetze beobachten soll, entscheidet allein die Bestimmung der Eltern. Den besten Lehrlingen werden Preise. ertheilt. — In jeder Beziehung nehmen diese Statuten die zweckmäßigste Fürsorge. Das den Statuten zugefügte Verzeichniß zeugte von noch vergrößerter Theilnahme, besonders auch aus Hamburg. Im August 1837 legte der Vorstand den ersten Bericht im „Freimüthigen Abendblatt" ab, wonach 17 Lehrlinge unterstützt und 400Thlc. in N. I auf die Sparkassen belegt worden. Im August 1838 erfolgte der zweite Jahresbericht, wonach wieder 7 Lehrlinge untergebracht worden, und die Einnahme sich auf 1263 Thlr., die Ausgaben auf 452 Thlr. beliefen, und so schon 750 Thlr. in Sparcassen belegt werden konnten. Seitdem wirkt der Verein unermüdet fort, und ist ein glänzendes Zeugniß von dem schönen Sinne der Mecklemburgifchen Israeliten. Literarische Nachrichten. Magdeburg, 29. Juli. Angekommen: Gottesdienstliche Vorträge von Dr. Sam. Holdh ei m. Zweites Heft. Frankfurt 1839. — Stunden der Andacht für Israeliten von Rosen selb. 4 Bände. Dinkelsbühl 1834. — Magdeburg, 29. Juli. (Privatmittb.). Die vielen Vorbereitungen, welche das neue, große Bibelwerk, über das wir bereits in No. 154 vor. I. berichteten, am Guffe neuer Typen, an der Stereotypirung der Holzschnitte :c., erforderten, haben bis jetzt die Vollendung der ersten Lieferung aufgehalten, deren Druck jetzt so rasch vorschreitet, daß sie binnen einigen Wochen in den Händen des Publikums sein wird. Das Nähere bald darüber. Würzburg, 14. Juli. (Privatniitth.) In Nürnberg ist eine Broschüre erschienen unter dem Titel: „Sabbat, Moloch und Tabu" deren Inhalt an Unverschämtheit Alles übermffk, was in unserer schreibluftigen und gefallsüchtigen Zeit nur geschrieben werden konnte., Der Vers., Dgu.mer, ist in furchtbarer Angst wegen der Bestrebungen einiger christlichen Geistlichen, „den christlichen Sonntag in die innigste und wesentlichste Beziehung zu dem jüdischen Sabbat zu setzen, und den Geist und Charakter des letzteren auf den ersteren übcrzutragcn" und läßt, angeblich aufgefodert, diese Schrift als Gegenmittel erscheinen. Wir hatten dagegen nichts cinzuwenden. Aber wie der Verfayer den Sabbat der Israeliten zum „heiligen Tage des Gottes Saturnus," den Gott, der von Moses verkündet worden, zunl Chronos und Moloch ('weilnämlich in der heiligen Schrift Gott Melech genannt werde) machen will; wenn er sich nicht entblödet, zu behaupten, die Israeliten hatten in der Wüste Menschenopfer gebracht, (S. 9), Samuel und David haben Menschenopfer gebracht (S. 12), der Tempel Salomonö sei ein Heiligthum des Moloch gewesen (S. 8), Joseph werde 5 B.' M- 33„ 17 gepriesen, -weil er ein stierköpfiges Molochbild besitze (das.), wenn, sage ich, der Verfasser solche gottlose Lügen niederschreibr, ohne die vielen Stellen zu berücksichtigen, welche auch den Schattendeiner solchen Beschuldigung zu Nichte machen:') so muß man. ihn wohl nicht zu widerlegen suchen, — denn solche Erbärmlichkeiten verdienen wahrlich keine Widerlegung — , aber mit der gebührenden Verachtung strafen, und die Zeitgenossen vor dem Ankäufe solcher aberwitzigen gotteslästerlichen Flugblätter zu bewahren suchen. ■ Dr. °) Sieh 3. SB. M. 18, 21. — Kg, 2-7. —