Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 83 (3.8.1839)
- Date
- 1839-08-03
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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Literatur. Archäologie. Homiletik. Archäologie. Die Leichenbegängnisse der alten Hebräer, von Simon Hainsfurth, Rabbine. Die Verstorbenen aus den Augen zu schaffen, geschehe es durch Beerdigung oder Verbrennen, gründet sich auf kein religiöses Gebot, denn wir, finden für das Begraben derTodter nur einen W Wink. Sanhedrin 47, 2. — Und finden wir auch beim Tode Adams bis zu dem Sara's immer nur das Wörtchen rwn nicht aber auch wie weiter hin Ttop'n, so waren doch schon bei den heidnischen Völkern Begräbnisse eingerichtet. Denn als Abraham für seine Gattin Sara bei den Kindern Chet um einen Begrabnißplatz anhielt, gaben sie ihm zur Antwort: Gen. 23, c. 6. "jnn na “ir'-üp ‘inaax Nur die. Art und Weise des Vegrabens und Bestattens selbst, richtete sich bei den Völkern nach der Verschiedenheit ihrer Religion und ihrer Sitten. Folgende Skizze stellt die Gebrauche der Todtenbestattung der Hebräer und der Römer parallel. Die Hebräer begruben ihre Tobten nicht, wie es die Römer vor dem Verbote in den zwölf Tafelgesetzen, zu thun pflegten, in ihren Hausern, sondern sie hatten, wie nachher die Römer selbst, ihre Begrabnißplätze außerhalb der Stadt, und mußten diese, um durch den Leichengeruch keine Krankheit zu verursachen, wenigstens 50 rrraa von der Stadt entfernt sein. Baba Batra x. 2. m. 9. Wahrscheinlich lagen sie auch nahe an der Landstraße, daher das na rvnapti Bezeichnen der Gräber mit Kalk, um den Reisenden zu warnen, sich hier nicht zu verunreinigen, Moed Katon p. 1. m. 2. wie es die Römer durch die Inschrift Siste vel aspice viator zu thun pflegten. — Jede Familie hatte ihre eigene Begrabnißstatte, Baba Batra x. 6. m. 8, und diese hieß hsprt nnna Gen. 49 C. 30 V. und bei den Römern bereäitarium. Der Begräbnißplatz selbst hieß rpä, mn ‘nitn , “pah» n*a , rvnaprr wahrscheinlich nach der Verschiedenheit ihrer Bauart. — Die Könige und Großen des Reiches hatten wie bei den Römern prächtig erbaute Begräbnisse, welche den Namen führten, den ihnen ihr Erbauer beigelegt hatte; so hieß das des Absaloms *p Samuel 2 B. 18, 18. Die Begräbnisse wurden unter der Erde erbaut und hießen deßwegen IW» Höhle, bei den Römern Hypogaea . von vno und yij. In derselben wurden die Sarge in Nischen paia hineingeschoben, Baba Batra p. 6. m. 8. — Wenn bei den Hebräern eine Person auf dem Punkte zu sterben öiöa war, durfte sie weder berührt, noch sonst ein Geräusch verursacht werden, um ihren Tod mir nichts zu befördern, Semachot. Sie durften daher nicht wie die Römer den Athem des Sterbenden mit dem Munde auffangen animam agere, in primis labris esse, in ore primo teneri. — Bei den Römern wurde vor der Hausthüre ein Cypressenzweig gestellt, anzuzeigen, daß in dem Hause eine Leiche sei, bei den Hebaecn ward der Todesfall durch den Ton einer Posaune kund gethan. Moed Katon 27, wahrscheinlich aber wurde bei den Hebräern das Haus selbst auch bezeichnet, damit kein Priester eingehe.'— Wann der Sterbende verschieden war, drückte ihm der nächste Verwandte die Augen zu. Gen. 46. C. 4. V. und nach einem Weilchen wurde der Entseelte auf die Erde oder Sand gelegt, Semachot. — Nun lag es den Erben, Verwandten, oder wo es eingefühct war, den Leichenbesorgern ob, Alles zu besorgen, zu bestellen, zu verrichten und herbeizuschaffen, was zum Leichenbegängniß gehörte und nöthig war. Moed Katon 27. wie bei den Römern die libitinarii. — Alsdann wurde der Leichnam mit Wasser abgewaschen, mit Spezereien gesalbet und mit den schönsten und kostbarsten Kleidern angethan Maimuni p. Abot p. 4. p. 1. und so in einen Sarg auf den Rücken mit auswärts gekehrten Füßen gelegt, als wenn er seine letzte Reise antreten sollte. Baba Batra 73. (a) — Die Römer gaben den Verstorbenen eine Geldmünze tries oder Obolus mit in den Mund, als Ueberfahrtsgeld für den Charon, daß er die Seele des angekommenen Verstorbenen über den Styx führen sollte. Ein Aberglauben, den die Hebräer, wie andere mehr, nicht hegten. — Beim Bedecken des Sarges begannen die Trauerpflichtigen ihren Schmerz unter Weheklagen und Heulen mit Zerreißen der Kleider auszudrücken, Jore Dea 340. 3. wie bei den Römern, nur das Ausraufen der Haare ist den Hebräern untersagt, Levi. C. 19. ~ Die Bestattung geschah, wenn es sein konnte, noch an demselben Tag, an dem eine Person verschieden war, Sanhedrin 46, doch nach a) Die Todtengewänder kamen den Erben oft so hoch zu stehen, daß sie die Kosten des Aufwandes nicht erschwingen konnten, sie licßen deswegen öfters die Leiche liegen und entfernten sich, bis bei seinem Lode befahl, daß man ihn nur in weißen, groben leinenen Srerbekleidern begraben soll, welches dann zur allgemeinen Sitte ward. Moed Katon 27. ■pn-p ließ sich in seinen gewöhnlichen Kleidern mit Schuhen an den Füßen und seinen Stab in der Hand nahe an der Landstraße begraben. Midrasch Rabba Genes, par. 100.