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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-08-03 · Heft 83 (3.8.1839) · p. Seite 377

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 83 (3.8.1839)
Date
1839-08-03
Page
Seite 377 (sequence 5)
Language
German
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577 bei den Juden in der Provinz den bedeutenden Fortschritten derselben in der Hauptstadt noch nachstehe. Oft, ja meist sieht man da noch das vierzehnte Jahrhundert mit seiner krassen Verfinsterung der Geister, mit seiner Alles verhüllenden Ignoranz. Und um so tiefer fühlt man da das Bedauerliche dieser Lage, da es durchaus nicht Mangel an Naturanlage ist, welcher den polnischen Juden zurückhält, da, wenn man sich in das nationale Element versenkt, man sehr oft den erstaunenswerthen Umfang des talmudischen Wissens und den, ich möchte sagen, gigantischen Naturwitz zu bemerken Gelegenheit hat, welcher das petillirende, aber verrostete und ungepflegte Genie dieses Stammes bezeichnet. Aber, Gott sei Dank und den unablässigen Bestrebungen einiger Lichtfteunde, welche bei unserer hohen Regierung ein williges Ohr finden: wir sehen einer bessern Zukunft entgegen. In Kurzem wird ein Plan zur Ausführung kommen, nach welchem im hkessgen Gouvernement Schulen für die israelitische Jugend errichtet werden sollen, die der kommenden Generation den Weg zum Bessern ebnen werden. Die Juden selbst, welche ihre Kinder in die allgemeinen Schulen nicht senden würden, hören schon gern von diesen Anstalten. Der erste Schritt zu dieser neuen Pflanzstätte ist schon gelhan, und bald werde ich Ihnen von dem Verfolge Bericht zu erstatten haben. 8. G..ss. Oesterreich. Prag, 18. Juli. (Privatmitth.) Vor Kurzem erwähnten Sie erst des nach den neueren Preußischen Gesetzen jedem Israeliten zustehenden Rechts, Trauungen zu verrichten, so bald das gesetzmäßige Aufgebot und das Wechseln der Ringe unter dem Trauhimmel vor Zeugen statt findet. Wir wollen uns nicht zu Kritikern über diese Verordnungen erheben: aber erlauben müssen wir uns, diesem gegenüber auf eine sehr gründliche Erörterung hinzuweisen, welche vor Kurzem der vr. jur. et phil.' Herr Wolfgang Wessely in einer Broschüre der Frage hat angedeihen lassen:' „Wer ist nach den Grundsätzen des österreichischen Rechts zur Vornahme einer jüdischen Tr<Krung berechtigt?"— Das Gesetz lautet H. 127 des a. b. G. B.: „Die Trauung muß vor dem Rabbiner oder Religionslehrer (Religionswekser) der Hauptgemeinde des einen oder des andern Theils -vollzogen werden. Der Rabbiner oder Religionslehrer kann auch den Rabbiner oder Religionslehrer einer andern Gemeinde zur Trauung bestellen." — So klar dies zu sein scheint, so verschiedene Spezialfragen lassen sich dabei stellen, welche in dem gedachten Schriftchen ihre Erledigung finden. Nachdem der Verf. den Begriff eines Rabbinen in seiner historischen Entwickelung nachgewiesen, und außerdem die übrigen geistlichen Gemeindebeamten betrachtet hat,'besonders in Bezug auf Böhmen den Unterschied eines Kreis- und Lokalrabbinen, wo jedoch durch ein neueres Hofkanzleidekcet vom 13. Dec. 1838 bestimmt ist, daß der Rabbine oder Religionslehrer jeder Gemeinde zur Vollziehung der Trauung berechtigt sei, abseitens derer nun noch Haus-, Fundations-, Synagogenrabbinen, Talmudlehrer, Privatreligionslehrer vorhanden find: so kommt er zum Schluffe, daß von allen Diesen allein der Gemeinderabbine und der Gemeknderelkgionslehrer, als welcher aber auch der in' einzelnen Gemeinden angestellte Prediger anzusehen ist, zur Trauung berechtigt sind, diese jedoch einen andern Gemeinderabbinen, Gemeindereligionslehrer und Prediger für sich mittelst schriftlichen Dokuments delegiren können. Deutschland. Harburg (Prov. Schwaben in Baiern.) 15. Juli (Privatmitth.) Schon in No. 70 wurde Ihnen von hieraus gemeldet, welche Hindernisse sich der hiesigen Gemeinde in dec Wahl eines Rabbinen entgegenstellen. Gleiches findet nun mit der definitiven Wiederbesetzung der Gemeindelehrerstelle statt. Nachdem diese bereits vier Wochen in öffentlichen Blattern ausgeschrieben war, lief von einer hohen königlichen Regierung für Schwaben und Neuburg das Reskript ein, durch welches kund gegeben wird, daß es noch nicht entschieden sei, .ob die hiesige, israelitische Gemeinde bei der vorzunehmenden Lehrerwahl das Präsentationsrecht habe? Die erwähnte Behörde schickte daher provisorisch einen Herrn Becolzheimer, frühem Privatlehrer als Verweser der Schule her. So befindet sich die Gemeinde »in der eigenen Lage, nur provisorische Beamte zu haben. — Vor Kurzem starb hier der frühere Parnas, Joseph Goldschmied s. A. Bei einem nicht zu beträchtlichen Vermögen hat derselbe eine ungemessene Wohlthätigkeit gegen Bedürftige jeder Confesskon geübt, und auch sein Testament bekundete dies. Derselbe vermachte 2000 Gulden, von deren Zinsen Holz für die israelitischen Armen angekauft werden sollen, 500 Gulden, um die Zinsen zum Ankauf von Ostermehl anzuwenden, 200 Gulden, deren Zinsen an die christlichen Armen zu verrheilen sind ff. Möchte es immer der Ruhm der Israeliten bleiben, der Barmherzigkeit voll zu sein! H. Literarische Nachrichten. Magdeburg, 12. Juli. Slrigekommcn: Jedidja, neue Folge, von vr. Heinemann. 1B. 1 Heft. Berlin. — Friede, Freiheit und Einheit, sechs Predigten von S. Hirsch. Dessau.— Erste Lieferung des Museums zur Belehrung und Unterhaltung für die israelitische Jugend" von Klein. Brieg. (S. No. 39.). Theologie. Von dem Gedanken eines Volks Gottes, von vr. Steinheim in Altona. (Schluß.) Wenn nun der Herr Recensent sich gütigst herablaffen wollten, die Bedenken eines einfältigen Juden sich zu merken, und ihm ein geneigtes Ohr zu schenken, vielleicht gar

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