Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 83 (3.8.1839)
- Date
- 1839-08-03
- Page
- Seite 376 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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576 mehrere Schüler, bevor sie die nothkgen Kenntnisse, um mit Nutzen in das praktische Leben einzutreten, erlangt, die Schule verließen. Der Geist unserer Institutionen widersetzt sich jeder Zwangsmaßregel, um den Eltern zu verbieten, ihre Kinder zu früh der Schule zu entziehen. Indessen betrübte sich das Comite mit Recht über diese schuldige Nachlässigkeit der Familienväter, und wandte sich an die geistliche Behörde, um «alle ihre Aufmerksamkeit auf diesen Mißbrauch zu lenken, indem es sie aufforderte, religiöse Mittel, die ihr zur Disposition ständen, anzuwenden, um dem mit Wirksamkeit abzuhelfen. Die beiden Schreiben, von denen ich eine getreue Abschrift einsende, werden Ihnen zeigen, daß das Konsistorium dieser menschenfreundlichen Aufforderung gemäß handelte, und daß es gethan, was in diesem Bezüge möglich gewesen ist. Mögen die Worte des Konsistoriums ihre volle Wirksamkeit haben! mögen sie vor Allem jener unglücklicherweise noch zu zahlreichen Klaffe von Landbewohnern die Augen öffnen, welche sich nicht fürchten, die moralische und materielle Zukunft der Jugend zu gefährden, indem sie sie der Wohlthat eines guten Unterrichts berauben, um sie in dem zartesten Alter zu Beschäftigungen anzuwenden, welche nur das Loos eines altern Geschlechts sein sollten. Bezirk Strasburg Israel. Konsistorium. QoVia Dem Herrn Commissaire surreillant bei der No. o-Uo. Synagoge zu Ingweiler. Strasburg, L.Mai 1839. „Der Herr Präsident des obern Komltes des Primärunterrichts zu Buschweiler hat uns einen Mißbrauch angezeigt, welcher unsre ernsteste Aufmerksamkeit auf sich gezogen, und zu deffen Ausgleichung wir Ihre ganze Unterstützung fordern. Es geht aus dem Bericht des Hrn. Schuleninspektocs des Kantons hervor, daß die israelitische Gemeindeschule zu Ingweiler sich durch den Abgang der Kinder im frühesten Alter bemerkbar macht, indem die Eltern sie zu früh mit ihren Angelegenheiten beschäftigen. Sie sind sehr schuldig und nachlässig, diese Eltern, welche ihre heiligsten Pflichten nicht bester erfüllen; sie begreifen nicht, daß, indem sie ihre Kinder des Elementarunterrichts berauben, findet sich ihre Zukunft gefährdet, und unsicher in allen moralischen und materiellen Interessen. Die Kinder in der Unwissenheit lassen, heißt sie unfähig die gesellschaftlichen und religiösen. Pflichten auszuüben, machen, und wir würden unsrer Mission untreu sein, wenn wir längerden Uebelftand duldeten, der den Israeliten Ihrer Gemeinde vorgeworfen wird. Nach reiflicher Berathung der wirksamsten Mittel, diesem Skandal ein Ende zu machen, sind wir bei der Betrachtung stehen geblieben, daß jeder Israelit, der nicht in dem, was seine Religion lehrt und ihm befiehlt, unterwiesen ist, durch dies allein unwürdig ist, zu der Feier der gottesdienstlichen Verrichtungen, wenigstens derer, durch die er öffentlich zu der Zahl der Gläubigen zugelassen wird, Zutritt zu erhalten. Wir beauftragen Sie daher, mein Herr, den Aufruf zur Vorlesung des heiligen Gesetzes, bei Gelegenheit der religiösen Mündigkeit (irmi nn), allen denen Kindern zu verweigern, welche nicht regelmäßig und ununterbrochen die Schule besucht haben, von dem Alter an, wo sie zum Unterrichte zugelassen werden, bis zu dem von 13 'Jahren; wir ermächtigen Sie außerdem, von allen Ehren und Rechten, deren die Gläubigen im Innern der Synagoge genießen, die Familienväter auszuschließen, welche es vernachlässigen, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Durchdrungen von der Pflicht, mit unseren Anstrengungen die aufgeklärten und freisinnigen Ansichten unsrer Regierung zu unterflützen, erwarten wir-von Ihnen einen unbegranzten Eifer in den Maßregeln, welche wir hiermit genommen. Bringen Sie, mein Herr, zu unsrer Kmntniß die Anordnungen, welche Sie getroffen haben werden, um die Vorschriften dieses Schreibens auszuführen, welches Sie am nächsten Sabbat nach Empfang im Tempel bekannt machen werden." Die Mitglieder des Konsistoriums: Unt. Louis Ratisbonne, Präsident. Armand Aron, Groß-Rabbine, Vice-Prästdent. Benoit Samuel. Bernhard Holf. Bezirk Strasburg. Reg.. D. No. 3207. 2. Dem Herrn Präsidenten des obern Komltös des Primärunterrichts zu Bouxwiller. „Wir haben das Schreiben empfangen, mit welchem Sie uns den 17. April a. c. beehrt haben, indem Sie uns mit dem frühen Abgang der Zöglinge von der israelitischen Schule zu Jngwiller bekannt gemacht, was sie der Sorglosigkeit der Eltern, welche ihre Kinder zu früh zu ihren eigenen Geschäften anwenden, zuschreiben: Tief betrübt durch einen Mißbrauch, welcher in so hohem Grade die Zukunft der uns Anvertrauten gefährdet, haben wir unserm Delegicten bei der Synagoge zu Jngwiller die Anwendung ei, nes der wirksamsten Mittel, die in unsrer Macht stehen, vorgeschrieben, nämlich ff. (wie oben). Wir hoffen, daß diese Maßregeln die Wirkung hervorbringen, welche unsre vereinigten Wünsche herbeirufen. Wir bezeugen Ihnen, mein Herr, den Ausdruck unsrer Dankbarkeit für die wohlwollende Aufmerksamkeit, welche Sie für den Unterricht' unsrer Jugend haben ff. Strasburg, 14. Mai 1839. Die Mitglieder des Konsistoriums. Nußland und Polen. Warschau, 10. Juli. (Pcivatmitth.). Das heiligste Interesse nicht bloß für jüdische Glaubensgenossen, sondern auch für jeden andern humanen Landesbewohner, dem das Jahrhunderte alte, gehässige to zydowska robota „es ist ein Judenwerk" nicht mehr aus Herz und Munde fließt, ist gewiß, die Anfänge der Schulbildung, die, gepflegt von der Hand einer mächtigen Regierung, sich von unsrer Hauptstadt aus zu verbreiten beginnen, zu beobachten. — Eine Reise durch das Lubelskische Gouvernement drängte mir von Neuem die Ueberzeugung auf, wie sehr die Erziehung