Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 82 (27.7.1839)
- Date
- 1839-07-27
- Page
- Seite 371 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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571 brauch des jüdisch-deutschen Dialekts, als eines Ueberbleibsels der Fremdlingsscimst, streng untersagt, und die Bibel in'» Dollän. dische ^übertragen werde. Bei der Umwandlung der Landesverhältnisse befahl der König der Niederlande durch einen Beschluß vom 26. Februar 1814 die Aufhebung der bisherigen Organisation , und verordnete eine berathende Comniiffion von Seiten der Israeliten, unter dem Titel „Hoof<l-Cominissie tot <le zaken 6er Israeliten“ (Hauptkommission für die israelitischen Angelegenheiten). Diese verstand das ihr gesteckte Ziel wohl, und wirkte mir allen Kräften, um nach den obwaltenden Umständen täglich in der Verbesserung vorztEchrciten. Hieraus floß denn der Königl. Beschluß vom 10. Mai 1817, daß bei allen Haupt-, und nach Umstanden, auch bei den Kreis-Synagogen, religiöse Armenschulen eingerichtet werden, worin in hebräischer und holländischer Sprache unterrichtet werde, daß die nöthige Sorge für Anfertigung > en Schulbüchern getragen werde, und aller Orten, wo selche Schulen errichtet würden, auch Schulkommiffionen sollen ernannt werden. Dieser Beschluß kam auch zur Ausführung, in den bedeutenderen Städten, wo Israeliten wohnten, wurden solche Schulen begründet. Zuschüsse an Geld auü den Landes-, aus den Stadt- und Commune»-Kassen, benebst Beiträge von vielen Israeliten und Gliedern anderer Glaubenepartheien verschafften die Mittel, um diese heilsamen Befehle der Regierung in's Werk zu se^en. Doch blieb diese Sache hierbei nicht stehen. Am 27. Decombcr 1817 wurde durch den Generalkommissarius der kirchlichen 'Angelegenheiten eine allgemeine Instruktion für die israelitischen Schulkommiffionen erlassen, durch welche alle Verhältnisse genau festgcstcllt wurden. Die Attribute der Schulkommissioncn wurden bestimmt; der Religionsunterricht unter Aufsicht der Kommissionen und eines Rabbineninspectors gestellt; die Kenntnisse, um als Lehrer zugclasscn zu werden im Fache deö Religionsunterrichtes, vorgeschrieben, die Einrichtung der Schulen und die Wirksamkeit der Lehrer festgesiellr ff. Der anderweitige Unterricht, obgleich in die religiöse Armenschule zugelassen, blieb den dosfallstgen bestehenden allgemeinen Verordnungen der Regierung unterworfen. Was durch diese Verordnungen noch unerledigt geblieben, wurde durch spätere. Beschlüsse auögcfüllt, so durch Beschluß deö SraarSraths in kirchlichen Angelegenheiten vom 23. Dcceinb. 1822 die nöthigen Maaßrcgeln, wenn Ausländer als Lehrer angcsiellr werden sollen; durch Beschluß vom 25. September 1824 eine Auslegung des Art. 63 der oberwäbnten Instruction, in Folge deren bei kleineren Gemeinden,^ wo Schulen sind, Dnter-Schul- Kommissionen errichtet »werden; endlich durch königl. Beschluß vom 13. October 1825 ein Reglement über das Examen der Lehrer und Untcrlehrer. Allen diesen Anordnungen, welche aus dem Eifer der „Haupt- Kommission" 'entspranccn, und durch daö Gouvernement ausgeführt wurden, haben wir es zu verdanken, daß wir einen geregelten und verbesserten Unterricht besitzen, daß wir Schulen anführen können, in denen der Religions- und anderweitige Unterricht nichts zu wünschen läßt; und daß wir eine schöne Sammlung von Schulwerken erlangt haben, welche in allen Lehrsache,n Vorzüge besitzen. Fügen wir dieser kurzen Geschichte des verbesserten Schulwesens noch Etwas über die innere Einrichtung der Schulen und Schulkomniissioncn hinzu. Bei jeder Hauptsvnagogc besteht demnächst eine religiöse Armenschule für Kinder beiderlei Geschlechts, worin jedoch, gegen Erlegung von Schulgeld, auch Kinder vermögender Eltern Unterricht erhalten können; die Aufsicht über jede führt eine Schul-Kommiiston, die aus einem Präsidenten, einem Cassirer und einem Sekretair besteht, die von dem Ministerium ernannt worden. Dies ist die Adminisirativbehörde, welche über den Zustand der Schule einen jährlichen Bericht an das Ministerium einzureicken hat. Der religiöse Unterricht, die Schulbücher und Anderweitiges stehen unter der Aufsicht des Rabbineninspectors, der so oft als möglich die Schule zu besuchen bat. Der Religionsunterricht umfaßt in der ersten Klasse: Hebräisch- Lescn, kurze Liturgie und Religion; in der zweiten Klasse: Elemente der h-braifchen Sprache, Bibelübersetzung, Religion; in der dritten Klasse: Weiteren Unterricht im Hebräischen, Bibelkommentare. Ritualien, nach Umständen Mischna und Talmud. Der Elementarunterricht ist entweder nicht damit verbunden, und besteht dann im holländischen Leien, Schreiben, Sprachkunde, Rechnen, vaterländischer und allgemeinen Geschichlskunde, Geographie, drei- und vierssiunuigen Gesang. Die Schulkommission besorgt auch die Austheilung von Kleidungsstücken an alle Kinder, das Unterbringen der Knaben zur Erlernung von Handwerken, der Mädchen zur Erlernung von Frauenarbeiten. Die Ausgaben werden bestritten et) von Zuschüssen aus der Landeskasse, >,) aus der Stadlkaffe, c) aus der Gemeindekasse, >1) von Schulz, ldern bemittelter Knaben, e) bei einigen Gemeinden von freiwilligen Beitlägen von Stadt- und Glaubensgenossen. _ Söic Schul-Kommissionen correspondiren mit der Haupt-Kommission im Departement der kirchlichen Angelegenheiten, unter welcher sie stehen. Wir lassen eine Uebersicht der im Jahr 1837 schon bestehenden Armen-Sckulen folgen: Amsterdam 1) niederländisch-israelitische Schule ohne Elementarunterricht, besucht von 507 Knaben, 319 Mädchen, zusammen 826 (vermehrt seit 1835 um .55 Kinder);' 2) niederländtsch-pvrtugiesische Schule mit Elementarunterricht, 113 Knaben, 106Mädchen, zusammen 222 (vermehrt seit 1835 um 17-. AmerSfoort, niederländisch-israelitische Schule ohne Elementarunterricht, 24 Knaben, 25 Mädchen, zusammen 49. Arnhem, 1837 crncMel, Zöglinge noch nicht bekannt. Dordrecht, niederiändisch-ijraelitische mir Elementarunterricht, 15 Knaben, 16 'Mädchen, zusammen 31. Gouda, niederländisch-israelitische mit Elementarunterricht, 42 Knaben, 13 Mädchen, zusammen 55 (im Jahre 1836). 'S Gravcnhage, niederländisch-israelitische und portugiesische mit Elementarunterricht, 78 Knaben, 50 Mädchen, zusammen 128 (vermehrt seit 1835 tun 16). Groningen, niederländisch-israelitische mit Elementarunterricht, 40 Knaben, 39 Mädchen, zusammen 79. Harlem, 28 Knaben, 12 Mädchen, zusammen 40. 'S Hertogenbosch, niederländisch-israelitische ohne Elementarunterricht, 20 Knaben, 11 Mädchen, zusammen 31 (im Jahre 1836). Heore, niederländisch-israelitische 51 Knaben, 39 Mädchen, zusammen 60 (vermehrt seit 1836 um 10). Kämpen, niederländisch - israelitische 37 Knaben, 34 Mädchen, zusammen 71 (vermehrt seit 1836 um 12). Leiden, niederländisch-israelitische ohne Elementarunterricht,- 18 Knaben, 16 Mädchen, zusammen 34 (vermehrt seit 1836 um 6). Lecuvarden, niederländisch-israelitische mit Elementarunterricht, 31 Knaben, 19 Mädchen, zusammen 50 (vermehrt seit 1835 um 10). Maastricht, niederländisch-israelitische mit Elementarunterricht, 35 Knaben, 20 Mädchen, zusammen 55 (im Jahre 1836). Middelburg, niederländisch-israelitische ohne Elementarunterricht, 26 Knaben, 23 Mädchen, zusammen 49. Naarden, neue Schule, Zahl nicht bekannt. Rijwegen, niederländisch-israelitische ohne Elementarunrerncht, 6 Knaben, 13 Mädchen, zusammen 19. Rotterdam, niederländisch-israelitische mit Elementarunterricht, 85 Knaben, 74 Mädchen, zusammen 159 (vermehrt seit 1835 um 44). , Srecnwijk, niederländisch-israelitische, 16 Knaben, 16 Mädchen, zusammen 32. > Utrecht, niederländisch -israeli-tjsche ohne Elementarunterricht, 33 Knaben, 18 Mädchen, zusammen 51.' Weesp und Za an dam, neue Schulen, Zahl nicht bekannt. Zutphen, niederländisch-israelitische, 5 Knaben, 1 Mädchen, zusammen 6. ' Zrvolle, niederländisch - israelitische ohne Elementarunterricht, 37 Knaben, 35 Mädchen, zusammen 72 (vermehrt seit 1835 um 44). Die Totalsumme der Schulen ist hiernach: 25. Der Knaben 1247, der Mädchen 9Ü2, zusammen 2149, vermehrt seit 1835' um 288 Zöglinge. — Um die Jnspection dieser Schulen noch sicherer.zu machen, sah' sich das Ministerium veranlaßt, neben den Schul-Kommiss'.o-