Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 82 (27.7.1839)
- Date
- 1839-07-27
- Page
- Seite 364 (sequence 4)
- Language
- German
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364 Lande/ Jnd.eß ward durch ein Rescrkpt vom 11 September 1817 die besagte Konstitution suspendirt, und aus die, von .der Bundes-Versammlung aus zu erwartenden, Bestimmungen wegen der bürgerlichen Rechte der Juden verwiesen. Hiernach traten die Rechtsverhältnisse der ^Juden unter einander in die Lage vor dem 22. Febr. 1812 zurückwie denn auch die Regierung unterm 22. Januar 1821 auf Anfrage in einem speciellen Falle ausgesprochen hat, „daß 0s bei den früher» gesetzlichen Bestimmungen im Allgemeinen bewenden müsse.". Solchergestalt findet eine rabbinische Gerkchtsverwaltung überall nicht statt, wie dies bereits oben ausgeführt ist. Nur für den einzigen Ceremonialpunkt werden Entscheidungen der etwanigen Differenzien durch den Rabbinen anwendlich. Außerdem ist in einigen außergerichtlichen Angelegenheiten, den Juden die Ausübung der jurisdictio -vuluntaria gestattet, nämlich 1) rücksichtlich der Erbtheilungen; 2) rücksichtlich der Testaments-Solemnitäten; 3) rücksichtlich der Gegenstände, die das vinculum matri« monii betreffen; 4) früher war ihnen auch die Bestellung vor Vormundschaften überlassen; allein nach dem Refcripte vom 18. October 1820 sind die Stadtgerichte zur obervormundschastlichen Behörde für alle in ihren Jurisdictions- Bezirken sich befindenden jüdischen Glaubensgenossen bestellt, „um die vormundschaftlichen Angelegenheiten derselben ganz nach den, bei christlichen Vormundschaften in hiesigen Landen geltenden, Vorschriften zu leiten." Nur ein Grundsatz ist bestimmt ausgesprochen, nämlich der, daß die Proceffe dee Juden unter sich, vor die christlichen Gerichte gehören sollen, und daß hier die von ihnen in Bezug genommenen besondern jüdischen Gesetze und Gebrauche als allgemein geltend nachgewiesen werden müssen. So weit der Auszug aus dem angeführten Aufsatze in von Nettelbladt's Rechtssprüchen, und es geht wohl einem Jeden der bisherige Standpunkt des Rabbinats hieraus leicht hervor. Was nun dessen weiteres Schicksal betrifft, so übte die hiesige Gemeinde allein das Recht aus, Rabbinen zu wählen, hatte ihn aber dafür größtentheils zu besolden, denn die übrigen Gemeinden gaben bloß freiwillige Geschenke und an Sporteln empfing er außerdem den sogenannten lü'n'^, so wie Gebühren für die Prüfung der Schächter. Der Geringfügigkeit des Gehalts entsprach das Wissen und Wirken des Rabbinen. Außer den talmudischen Kenntnissen war dem Manne das Feld des theologischen Wissens ziemlich fremd, Kanzelberedsamkeit und Pädagogik gehörten zu seinen schwachen Seiten. Daß er daher nur sehr beschränkt wirken konnte, liegt klyr vor. Nach dem'Tode des letzten Rabbinen, etwa vor sieben Jahren, wurde auf Antrag der hiesigen Gemeinde ein hier ansässiger Gemeindelehrer zum interimistischen Rabbinen bestellt, weil sie das Interiniisticura dazu benutzen wollte, die übrigen Gemeinden dahin zu bestimmen, dgß dieselben gemeinschaftlich mit ihr einen den Zeitbedürfniffen gewachsenen Landesrabbinen wählen und besolden sollten. Die desfallsigen Vorschläge der hiesigen Gemeinde wurden jedoch von den übrigen nicht annehmbar befunden und so ruhte denn diese Angelegenheit, bis sie vor etwa zwei Jahren vom hiesigen Gemeinde-Vorstände der Fürsorge der hohen Landesregierung übergeben, nach vielfach gepflogenen Unterhandlungen in dem „Statut" ihre Erledigung fand. Mit welcher Liberalität die Regierung in Worten und Thaten verfahren ist, darüber entscheidet ihr Werk selbst. Nach der Anlage des Statuts werden sämmtliche Gemeinden in 9 Klassen getheilt, von denen die erste, nämlich 6 Gemeinden, pro Gemeinde 5 Thlr., diezweite, 5 Gemeinden, 8Thlr., die dritte, 15 Gemeinden, 10 Thlr., die vierte, 4 Gemeinden, 15 Thlr., die fünfte, 5 Gemeinden, 20 Thlr., die sechste, 3 Gemeinden, 30 Thlr., die siebente, 2 Gemeinden, 40 Thlr., die achte Klasse, nur Güstrow mit 183 Seelen, 50 Thlr., die neunte, nur Schwerin mit 290 Seelen, 200 Thlr. jährlich zur Besoldung des Landrabbinen zu zahlen hat. Es ist dabei nur auf den finanziellen Stand der Gemeinden, nicht auf ihre Seelenzahl gesehen, so daß sogar eine Gemeinde von 104 Seelen, nur 10 Thlr. jährlich beizutragen hat. Es ergiebt sich hieraus, daß in unserm Großherzogthume 3142 Seelen israelitischen Glaubens, und zwar in 42 Gemeinden leben,, die zusammen für ihren Oberhirten 800 Thlr. zu zahlen haben, 200 Thlr. schießt die Landeskasse hinzu. Pirmasens (Pfalz). 14. Juli. (Privatmitth.). Die Synagoge zu Pirmasens stets gewohnt andern Synagogen mit der Fackel der Aufklärung voran zu leuchten, hat in neuerer Zeit abermals einen bedeutenden Vorsprung gewonnen. Durch die Bemühung des ausgezeichneten Bezirks- Rabbinen Hrn. Oppenheim hat sich ein vierstimmiges Gesang-Chor gebildet, bestehend aus einigen vierzig Personen israelitischer Jugend beiderlei Geschlechts, welcher durch unermüdliche Uebungen Gesangftücke aufführt, die der größten Kirchengemeinde Ehre machen würden. Jeden Sonntag, sowie jeden Feiertag/ wenn ein deutscher Vortrag gehalten wird) — und dies geschieht sehr häufig — werden von dem Chor die erbaulichsten Lieder in deutscher Sprache vorgetragen, die meistens aus dem würtembergischen für Israeliten bestimmten Gesangbuch entnommen sind; bei jeder Trauung, die immer in der Synagoge stattft'ndet, wird das Brautpaar von dem Chor mit Gesang empfangen, und auch vor und nach der Traurede, sowie vor und nach dem Trauungsakt werden angemessene Lieder mit Musik-Begleitung abgesungen. So hat die deutsche Sprache dahier Eingang in die Synagoge gefunden, ohne dadurch die Hebräische daraus zu verdrängen. Das Konfr'rmationsfest aber, welches den 25. Mai letzthin dahier gefeiert wurde, setzte diesem Allen die Krone auf. Die Konfirmanden waren, mit denen von der Gemeinde Rodalben und Thaleischweiler hinzugezogenen, zehn an der Zahl, drei Mädchen und sieben Knaben. Die begleitende Musik wurde von den angesehensten und ausgezeichnetsten christlichen Musikfreunden hiesiger Stadt ausgefühcr, und die christlichen Lehrer beider Konfessionen wirkten im Chor bei Absingung der dabei abgehaltenen fünf Lieder zur Erhöhung desselben mit. Der Bezirksrabbine bestieg i die geschmackvolle, mit passenden Inschriften versehene Kan-