Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 81 (20.7.1839)
- Date
- 1839-07-20
- Page
- Seite 354 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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554 der Nachwelt ausbewahren wollen. Man Merke: das Judenthum ist ein hochmüthiges Wesen, das sich im übermäßigen Stolze des Sinnes eine Volkstümlichkeit Gottes aneignet: wie arrogant! Thesis. — Das Judenthum ist ein sklavisch sich erniedrigendes Wesen, seine Denkart „eudamonistisch, particularisiisch" ein „,sich heilig' und selig dünkender Sklavensinn, wie niederträchtig! Antithesis. — Nun weiß zwar.jedweder, daß sich allerdings in Einer und derselben. Person beides vereint finde, Sklavensi'nn und Hochmuth; ja im Grunde, als correlate Zustände des Gemüthes, vereinigt finden müssen: allein sie sind deßhalb nicht kn ihr zugleich gegen ein und dasselbe Wesen außerhalb ihrer vereinigt; sie sind der Zeit, wie dem Gegenstände nach, gegen den sie sich äußern, getrennt, nach - und außer-einander. Aber den Knecht Gottes und Liebling Gottes (wohlverstanden! ec sagt beides von sich selber aus) als jenen Widerspruch von Hochmuth und Sklavensinn anzusehen, Hochmuth gegen das Höchste und hündische Unterwürfigkeit daffelbe, als gegen einen Tyrannen — dieß auszudenken grenzt nahe, ganz nahe an Wahnsinn. — (Schluß folgt.) C o r r e s p o » d' e ii; e n. Amsterdam, Juni. Ausführlicher Bericht über die innere ^und äußere Organisation der israelitischen Synagoge in dem Königreiche der Niederlande. (Fortsetzung.) II. Das niederländisch-israelitische Seminarium zu Amsterdam. Dieses Seminarium ist im Jahre 5561 (1741) durch den seligen Oberrabbinen Lcvy Saul Löwen stamm errichtet, unter dem Namen ü^Drß rfl-fT, um niederländisch - israelitischen Jünglingen die Gelegenheit zu verschaffen, den Unterricht in der jüdischen Theologie auf damalige Weise zu genießen. Anfangs war es so eingerichtet, daß jeder Rabbine sich mit 3 oder 4 Studenten wahrend einiger Stunden deö Tages beschäftigte, während der Oberrabbine von Zeit zu Zeit vor sänmnlichen Jünglingen einen gelehrten Vortrag oder öffentlichen Disput (piV^n) hielt. Später jedoch ward die bessere Einrichtung getroffen, daß ein einziger Rabbine mit dem Unterricht aller Studenten beauftragt wurde, wahrend die übrigen Rabbincn täglich einige Stunden Vor- und Nachmittags öffentliche talmudische Vorträge hielten, was w-'Ni'i löffln ms hieß. Um den so unterrichteten Jüngling noch zu vervollkommnen, wurde er nach vollbrachten vorbereitendem Studium nach einer andern ln Deutschland, Böhmen odcrPolen gesandt, von wannen viele als gelehrte Rabbmen zurückkamen. Diese Entfernung der jungen Leute wurde aber gegen Ende des vorigen Jahrhunderts aufgehoben, theils um sie mehr an den vaterländischen Boden zu fesseln, theils weil die israelitischen Hochschulen in Polen und Deutschland in Verfall geriethcn. Deshalb wendete mdn Alles an, um mehr Kraft und Leben in die Anstalt zu bringen, die gelehrtesten Rabbincn wurden als Lehrer angestellt, und war die Zahl der hierdurch gebildeten Jünglinge nicht groß, so fand man doch einige, die dem Unterrichte ihrer Lehrer zur Ehre gereichten. Indessen ward in dieser Anstalt für die Immanicri-a no$ nichts gethan, und es blieb der studirenden Äugend selbst überlassen , hierin einige Fortschritte zu machen. Dieser Mangel ward immer fühlbarer, und man mußte darauf denken, eine Veränderung zu bewerkstelligen. So war der Stand der Dinge gegen Ende des Jahres 1827, als sich die Herren A. A. Prins und S. A. Cohen .de. Harr, nach Anleitung dev Reglements, unter Gutheißung der Herrn Parnaffim, sich mit den Herren M. Lehren , S. B. Rubens, E. Symonö ji,., D. Lall und S. I. Mulden vereinigten, um eine Reorganisation zu bewirken. Von dieser Zeit gewann die Anstalt ein neues Leben. Nicht allein wurde für den Unterricht der^twmaniora ncbi-n der Theologie Sorge getragen, sondern auch überhaupt eine zeitgemäße Ordnung bewerkstelligt. Zunächst bedurfte man eines Gebäudes, fowol zu Räumen, in denen der Unterricht in allen Fächern gegeben werden konnte, als auch zur.Wohnung für die Hauptlehrer und einige würdige unbemittelte Studenten. Die ruhmwürdige Freigebigkeit eines Israeliten bot die Mittel dar. Der Herr D. I/ Holländer überreichte der Direktion zu diesem Zwecke 4600 Gulden zum Geschenke dar. Jnmittclst hatte das Gouvernement, durch die Haupt-Commission der jüdischen Angelegenheiten aufmerksam gemacht, die Sache zu befördern sich entschlossen, durch, einen Beschluß vom 30. Juni 1828 die Direction des Seminars beauftragt, unter Berathfchlagung mit der israelitischen Schulcommission zu Amsterdam einen Reglements-Entwurf zu einem allgemeinen StaatS- Seminarium für die niederländischen Israeliten abzufaffen. Im Januar 1829 vollendet, wurde er auf Staatskosten gedrucktan alle Oberrabbinen, Hauytsnnagogen-Neltestcn und Sclml-Kommissionen gesandt, Um bei einer so allgemein wichtigen Sache ihre Rathschlage einzugcben, Schon waren zahlreiche Berichte in die Hände der Verfasser de6 Entwurfs gelegt, schon hoffte man die Früchte einer zweijährigen Arbeit genießen zu können — alS die belgische Umwälzung von 1830 alle Aussichten vereitelte, 'an eine neue Stiftung auf so breiter Basis war vorerst nicht mehr zu denken. Man mußte zu der alten zurückkehrcn, und' nur versuchen, diese von Zeit zu Zeit zu verbessern. Die Beiträge einiger wohldenkenden Israeliten halfen der Sache etwas nach, dennoch wurde manches Befriedigende geleistet. Die Zahl der Studirenden <44 von 1828 — 1835) bestand durchgehcndS aus 18 bis 26 Jünglingen, von welchen einige die Kosten selbst bestreiten konnten, einer wurde von Sr. Majestät dem Könige , acht von der Direction kostenfrei erhalten. Sie wurden in zwei Klaffen getheilt, jede Klaffe mit einem Lehrer für die theologischen und einem für die profanen Wissenschaften, und einem dritten für die ReligionSlchre. Der theologische Unterricht, täglich von.9—12 und von 2—4 bestand in Talmud mit Raschi, Tosefot und andern Commentaren, nebst mosaischer Religionslehre, der anderweitige, von 5—8 Uhr Nachmittags 1) in Bibelübersetzung ins Holländische, mit Erklärung von Raschi, und hebräischer Sprache- und Literaturkünde; 2) in holländischer Sprache, vaterländischen Geschichte, Rechnen und für die höhere Klaffe in Algebra, Meßkunde, Logik und hebräischer Pr'osodie. Außerdem beschloß tue Direction, daß jeder Student fortan, che erzur obern Klasse der Humaniora übergeht, zuvor bei der Provinzial-Unterrichtv-Commission ein Examen ablegcn mußte.' — Dennoch wurde bald, selbst unter den dränglichen politischen Verhältnissen des Königreiches die Wichtigkeit der Anstalt von der hohen Regierung aufs neue gewürdigt, und höhern Orrs der Entschluß gefaßt, das bestehende Seminarium in ein StantS-Institut zu verwandeln, weshalb schon am 29. April 1836 folgendes Königl. Reglement zur vorläufigen Jnstituirung'erlassen ward: Art. 1. DaS israelitische Seminarium soll fortan den Namen tragen: niederländisch-israelitisches Seminarium des Königreichs der Niederlande, und soll bestimmt sein, den