Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 80 (13.7.1839)
- Date
- 1839-07-13
- Page
- Seite 340 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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340 Anzeiger. In denisclbtri werden Annoucen aller Art gegen 1 Gr. Gebühren für die gespaltene Zeile aus Perit-Schrift oder deren Raum aufgenonnnen. Die Verlagshandlung. Der Gebrüder R eich enb ach in Leipzig ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Beth Jacob, Israelitisches Gebetbuch für häusliche und öffentliche Andacht bearbeitet nach der gewöhnlichen Ordnung' der Gebete von L. Loevy. Mit ITitelkupfer. Velinpapier mit guillochirtem Umschläge. Bcoschirt 10 gr. — Dasselbe elegant gebunden mit Goldschnitt TL Gr. Dieses mit größter Sorgfalt und Vollständigkeit bearbeitete, durchgängig deutsche Gebetbuch, zeichnet sich eben so durch seine Sweckmäßigkeit, wie durch seine höchst elegante Ausstattung aus. — Bei Borrosch und Andre in Prag ist in Commiffion erschienen und durch alle Buchhandlungen Deutschlands zu beziehen : Wer istnach den Grundsätzen des österreichischen Rechts zur Vornahme einer jüdischen Trannng berechtigt? Mit Rücksicht auf das mosaisch -talmudische Eherecht beantwortet von Molfgang Wessely, der Rechte und der Philosophie Dr., supplirendem Religionslehrer der Israeliten- und kais. königl. beeidetem provisorischem Translator in iiebraicis, - , Diese Schrift dürfte nicht allein für den Juristen, dem ein nicht unwichtiger Beitrag zur Kvmmentirung des §. 127 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches geboten wird, sondern noch mehr für Rabbinen, israelitische Prediger und Religionslehrer von Interesse sein. DaS Institut der jüdisch-kirchlichen Würdenträger und Diener, wie sie die östreichische Gesetzgebung kennt, wird hier sowol von seiner historischen Seite beleuchtet, als auch in seinen, durch positive Gesetze geschaffenen, juridischen Beziehungen erläutert. Aufforderung. Der Fäcbergeselle Bernhard Simon, der am 3. Mai 1838 zum letzten Male aus Presburg an seine Eltern schrieb, sich zuletzt daselbst und in Pösing aufhielt, von da über Trentschin — wo er einen Paß zu erhalten glaubte — nach Tyrol und der Schweiz zu reisen beabsichtigte, seitdem aber nichts wieder von sich hören ließ, wird hiermit aufgefordert, Nachricht von sich zu geben, so wie auch Alle, die ihn in diesem Jahre kennen gelernt, dringend ersucht werden, über ihn Auskunft an den Unterzeichneten zu ertheilen, und keine Kosten zu fürchten. Magdeburg. Abraham Simon, Küster der israelirischen Gemeinde. Gesuch. Ein junger Mann, der seine Gymnasial- und akademische Laufbahn pegelmäßig abfolvict, pcomovirt, die talmudische Literatur ftubirt, und bereits einige praktische Uebung im homiletischen und pädagogischen Fache gehabt hat, sucht eine Anstellung bei einer an Seelenzahl angemessenen Gemeinde, entweder als Schullehrer in Verbindung mit dem Predigtfache, oder ohne dieses , auch ist er geneigt, <. bei schon vorhandenen Mitteln, eine Schule zu errichten und zu dirigiren. Addressen an die Redaktion portofrei unter M. I. D. ' G esu ch. . Ein geprüfter, praktisch geübter Lehrer, der sowol in wissenschaftlicher, als auch in moralischer und religiöser Beziehung bewahrte Attestebeibringen, außer den Elementargegenständen in der hebräischen, englischen und französischen Sprache, so wie in Mathematik, Geschichte und Geographie, Naturgeschichte und Gesang gründlichen Unterricht ertheilen, und, den neuern Erfordernissen gemäß, den Funktionen eines Vorbeters bevorstehen kannwünscht bei einer höheren Bürgerschule oder guten Elementarschule angeftellt zu sein. Auch ist derselbe nicht abgeneigt, unter günstigen Bedingungen eine Hauslehrersielle anzunehmen. — Portofreie Briefe, unter dem Buchstaben 8., bittet man bis spätestens Monat September an die Redaktion dieses Blattes zu senden. Die Stellen B. und M. W, JR. sind besetzt. Druckfehler: No. 76 S. 308 Sp. 1 A. 15 lies „Lächeln" statt „Leben." Da es schon öfter sich gefunden, daß, nachdem Annoncen in den „Anzeiger" aufgenommey worden, die Einsender sie nicht honoriren, so machen wir darauf aufmerksam, daß keine Anzeige fortan ausgenommen wird, für die die fälligen Gebühren nicht vorher in Leipzig oder Magdeburg angewiesen sind. Oie Nedaktivn.