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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-07-06 · Heft 79 (6.7.1839) · p. Seite 319

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 79 (6.7.1839)
Date
1839-07-06
Page
Seite 319 (sequence 3)
Language
German
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319 ljche Kirche uns nicht mehr im Namen der ReligiUnterdrücken kann, ohne die Sünde vom grauen Alte.rthume her auch in unserer Zeit fortzusetzen, und es dazu doch zu Heller Lag ist, hat der kalte berechnende Verstand andere Mittel gefunden, die Gleichheit vor dem Gesetze uns zu entziehFN. — Gewöhnt von den Vätern her an's Dulden, ihrem großen Beispiele folgend in Ergebung, zum Gehorsam durch der Gesetze Kraft verpflichtet, und dankbar dem Vaterland für das, was es uns gegeben, Habers wir doch unfern Antheil vom lieben Gott empfangen an dem, was man uns nicht nehmen kann. — Es ist der Antheil an dem Gefühle der Freiheit, das sich mächtig erhoben hat. mit dem Ablauf des vergangenen Jahrhunderts,, und das uns gelehrt hat, nicht mehr beim Dulden auch zu schweigen, sondern von uns zu fordern, daß .wir rüstig arbeiten,, dem Bau der Unterdrückung allenthalben, wo wir können, durch des Wortes wirksame Macht, durch der Bitte freundliche Weise, wenn auch nur einzelne Steine zü entreißen, bis endlich das Gebäude in seinem Fondament erschüttert, zusammenstürzt, und uns das Recht geworden, so ganz und voll, wie wir glauben, daß es uns-gebühre, wenn wir leisten was die Andersglaubenden auch. — So haben wir seit 9 Jahren auf jedem Landtage von einer Hohen zweiten Kammer ehrfurchtsvoll unser Recht gefordert, und wenn, wir mit tiefem .Danke erkennen, daß edle, ausgezeichnete Männer für uns. sprachen, und offen erklärten: . wie es der Menschen und der Christen Pflicht sei, .das Unrecht vergangener Zeiten wieder gut zu machen, oder mindestens nicht fcctzusetzen, so hat es doch auch an Männern nicht gefehlt, die dem .Zustande der Ungleichheit die Verlängerung wünschten, und die Männer die Majorität. — Erhoben durch die Anerkennung der Edlen, beharrlich gemacht durch die Weigerung derer, die den Schmerzens-Ruf der Unterdrückten nicht für wahr genug hielten, um ihn zu hören, gekcaftigt durch das innere Bewußtsein unseres Rechts, das der liebe Gott mit nicht minderer Stärke in die Brust seiner duldenden Kinder gelegt hat als in der Christen Herz, und wissend, daß wir der bürgerlichen und politischen Rechte nicht minder würdig sind, als sie, erschöpft an Gründen, die der Jahre Hingang nut vermehrt, kommen wir auch diesmal vor die Vertreter des Vaterlandes und bitten ehrfurchtsvoll: „Es möge eine Hohe zweite Kammer geneigtest beschließen, unsere Hohe Regierung zu bitten, ein Gesetz verfügen zu wollen, daß uns die gleiche bürgerliche und politische Freiheit wie unfern christlichen Brüdern gegeben, wurde. (Rhein. Postil.) Hechingen, 3. Juni. (Privatmitth.) In- Folge höchster Entschließung vom 2.1. Marz d. I. ist die von der königl. würtemb. iftael. Oberkicchenbeherde für die Synagogen des Königreichs festgesetzte Gottesdienstordnung auch für die Israeliten des Fürstenthums .angenomrxim und deren alsbaldige Ausführung angeordnet worden. Am Sabbat Naso erfolgte die erstmalige Ausführung derselben, und nur die Catechisation wird noch wie bisher in dem Schullocale so lange vorgenommen, bis die Synagoge zweckdienlich eingerichtet ist und die Banke für die Catechumenen angebracht werden können. Durch diese Gottesdienstordnung soll der human religiöse Sinn ausgebildet, und somit die Organisation der staatsbürgerlichen Verhältnisse vorbereitet' werden, denn mit dem Schluffe dieses Jahres ist der Zeitraum, auf dessen Dauer der unterm I. Januar 1800 auf 40 Jahre dekretirte Schutzbrkef ausgeftrtkgt war, abgelaufen, und sind sodann zeitgemäße Institutionen ftstzusetzen. Der Rabbine hat zu diesem Behufe einen Gesetzentwurf ausgearbeitet und der Regierung überreicht, welche denselben, wie man hofft, bei dem gegenwärtigen Landtage zur Berathung vorlegen wird. — Buchau, 1. Juni. (Privatmitth.) Der Bau der neuen Synagoge schreitet rasch vorwärts und wird die Einweihung derselben mit freudiger Sehnsucht erwartet. Sle wird im neuesten Geschmacke des Kirchcnbaustyles mit großem Kostenaufwand aufgerichtet, und ist besonders benftrkenswerth, daß auf derselben ein Thurm mit cinem Glokkenspiele, zum Ersätze des Schulklopsens und Rufens, angebracht wird. Noch manche iftael. Gemeinde Würtembergs wird, diesem guten Beispiele aus Bedürfniß nackfolgen. — Der König bewilligte zu diesem Synagogenbaue, wie Sie bereits gemeldet haben, einen Beitrag von 800 fl., derFürstvon Thurn und Taxis,- als Patrimonialherr, 300 fl., und Hr. von Rothschild in Frankfurt a. M. zehn Pr. Thlr.! Letztere wurden dem hohen .Geber wieder zurückgesandt.— Jebenhausen im Würtemb., 1. Juni.' (Privatmktth.) Sechs iftael. Familien von hier, bestehend aus 37 Personen, worunter 23 Kinder, sind nach Amerika, wo sich mehrere Verwandte -derselben seit längerer Zeit in blühendem Wohlstand befinden, auf deren Einladung ausgewandcrt. Stuttgart, 1. Juni. In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten wurde bei der Berathung des Etats des Departements des Kirchen- und Schulwesens ein jährlicher Beitrag von 3000 fl., zu der^ iftael. Oderkirchmbehörde avgesonnen. Die Commission trug auf Genehmigung an, und war einverstanden, daß, ohne Rücksicht auf die Heimfalle an den, den Rabbinen und Vorsängern bewilligten Gnadengehalten, gleichwol der Etatssatz ^der Israel. Centralkirchcnkaffe für ihre übrigen Zwecke überlassen werde. Der. Antrag wurde sogleichangenommen. (Schwab. Merk.) Schwerin, 16. Juni. (Hamb. N. Z.) Unsere Landesregierung hat unterm 14. v. M. ein „Statut für die allgemeinen kirchlichen Verhältnisse der' israelitischen Unterthanen im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin" erlassen- und den betreffenden Gemeinden mittelst eines Circulairs publicirt, welchem wir folgendes entnehmen: „Paul Friedrich rc. Seit' dem Antritte Unserer-Regierung haben Wir dem kirchlichen Zustande der israelitischen Gemeinden in Unfern Landen mit landesvaterlichec Sorgfalt Unsere Aufmerksamkeit zugewendet, und in der Ueberzeugung, daß ohne eine geordnete kirchliche Verfassung das religiös-sittliche Leben nicht erfolgreich gefördert und. befestigt werden könne, diejenigen anordnenden Bestimmungen für diesen Zweck angemessen erachtet, welche nach richtiger Erwägung und Prüfung sämmtlicher bezüglichen Verhältnisse in das anliegende Statur ausgenommen worden sind." Das Statut-selbst — entworfen von dem als Juristen allgemein gefeierten-Herrn Kanzleirath Müller, und dem um das vaterländische Kirchen-

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