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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-06-29 · Heft 78 (29.6.1839) · p. Seite 314

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 78 (29.6.1839)
Date
1839-06-29
Page
Seite 314 (sequence 2)
Language
German
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514 hetten, welche mit der Einweihung des Gotteshauses (den 12. April 1833) in die Gemeinde ailhicr mit allerhöchster Sanction eingeführt wurde. So weit die geschichtlichen Data des in Rede stehenden Cultus bis zu seiner völligen Umsialtung durch die Einführung der Agende, oder — was dasselbe ist — bis zu seinem gegenwärtigen Zustande, den wir nun besprechen wollen. Da dieser indcß nicht sowol durch Beseitigung der ihm, bis jetzt, entgegengestandenen Hindernisse, als durch innere wesentliche Veränderungen herbeigeführt wurde, so haben wir vorerst diese selber anitzutheilen, ehe i^ir deren nähern Characrer behandeln. Man erwarte jedoch nicht von uns, daß unser beschränkter Bericht sich über alle und jede einzelne unverkennbare wohlthätige Verbesserungen verbreite, sondern wir wollen nur die wichtigsten derselben — und selbst diese in möglichst gedrängter Ordnung erwähnen, und die vorzüglichsten wohlthätigen Einflüsse, die sie unmittelbar auf die Religion und ihre Ausübung haben, damit.verknüpfen, und verweisen daher unsere Leser, die etwa Ausführlichkeit und Vollständigkeit hierüber wünschen, auf die Agende selbst, die alle diese Verbesserungen in den ihr zu Grunde liegenden Bestimmungen und Anweisungen umfaßt. •) II. Pragmatisches. Richten wir zunächst unsre Aufmerksamkeit auf die neu erbaute Synagoge. Von der Vestibüle aus, in welcher zwei Seitenzimmer zur Ablegung der Kleider sich befinden, fallt das Innere der Synagoge — das von IGl oberen und unteren Säulen getragen, und von 29 dazwischen hängenden, sechsacmigen Lampen beleuchtet wird — freundlich in's Auge, welches, mit Einem Blicke, die am Ende des mittelsten Ganges angebrachte Tribüne, die von dieser durch einen leeren und abgesperrten Raum getrennte, in einer Vertiefung befindliche heilige Lade, über welcher eine, von vergoldeter Bronze gearbeitete, ewige Lampe hangt, den auf den Stufen zu und vor der heiligen Lade angebrachten Predigtstuhl; und endlich den am Fuße derselben sich befindenden neunarmigen vergoldeten Leuchter erfaßt. Die Plätze bestehen aus Stühlen nebst verschlüsfigen Pulten, wovon 6 eine Reihe, mit ihrem verschlüsfigen Eingänge, bilden, und so eingerichtet sind, daß man, sitzend oder stehend, mit dem Angesichte gen Osten gerichtet ist. Die Stühle werden übrigens nicht veräußert, sondern nach bestimmten Preisen vermiethet, und es darf daher Niemand etwas daran verändern. Es wirdüberhaupt streng gewacht °) Dieselbe ist nunmehr in deutscher Urbersetzung erschienen, da sie ursprünglich dänisch. über die Reinlichkeit und Ordnung sowol des Aeußern als des Innern,des Gotteshauses, und nicht einmal Gebetbücher dürfen in'demselben mach beendetem Gottesdienst herumliegcn. Eben so wenig ist es erlaubt, Teppiche, Fußschemel und dergl. mitzubringen. Erniedrigte Sitze für iaan werden daher auf Kosten dev Gemeindekasse angeschafft, von dem Synagogendiener hingesteUt und wieder weggenommen. So ist auch an diesem Tage und an 3""> der Eintritt ohne Fußbedeckung verwehrt, und es sorgt ebenfalls die Administration für Filzschuhe, welche dem Verlangenden, zum Gebrauche in der Synagoge, überlassen werden, wie auch, daß für die Aaroniter beim Segen. Die Ordnung wird nun insbesondere dadurch gehandhabt, daß jedes Mitglied des Vorstandes abwechselnd feine Woche hat, um die Aufsicht in der Synagoge zu führen, und während dieser Zeit unausgesetzt bei jedem Gottesdienste anwesend sein muß. - Am Sonnabend und an Festtagen assistirt ihm hierin das nachfolgende Mitglied. Dieser diensthabende Vorstand wacht zugleich über die vocgeschriebenen Anordnungen ■ und Leitung des Gottesdienstes und sieht darauf, daß bei 'demselben feierliche Stille und Ruhe herrsche; er ermahnt daher jeden Ruhestörer, bleibt dieses aber fruchtlos, so ergreift er "ernstere Maßregeln. Wie sehr ferner auf ein gleichmäßiges Verhalten bei den gottesdienstlichen Verrichtungen gesehen wird, erhellet aus der strengen Weisung, welche dem Vorsänger cs zur Pflicht macht, - daß er zu keiner Zeit irgend eine Eilfertigkeit,, oder was sonst der Würde des Gottesdienstes nachtheilig sein könnte, eintreten lasse; 'daß ec nicht abweiche von den für die Sabbat, oder Festtage einmal angenommenen Melodien, und nicht eher ein neues Tcnstück einführe, bis ec vor dem Vorstande Probe gehalten, und dessen Zustimmung zur Einführung der neuen Sangweise erhalten hat. Was die Mizwot betrifft, so sollten die eigentlich, der Bestimmung nach, unter die Gemeindegliedec der Reihe nach vertheilt werden; sie werden aber noch, prcuniärer Rücksicht halber, bis jetzt außerhalb der Zeit des Gottesdienstes den Verlangenden nach festgesetzten Preisen überlassen, so sehr dies auch hinwegzuwünschen ist. Der diensthabende Vorstand folgt jedesmal, so oft die heilige Lade geöffnet wird, und zieht'den Vorhang von derselben hinweg, und steht auch als *pö. Es darf übrigens nur ein Mischeberach gemacht werden, außer Einem für Wöchnerinnen, und ohne sich auf eine ins Einzelne gehende Benennung der Familienglieder zu erstr.ecken. Privat-Betversammlungen sind am Sabbat- und Festtage unter keinerlei Bedingung — sogar nxssiöin nicht — und an Werktagen nur im Trauerhause, wahrend der N22Ä gestattet. Wir fügen nur noch einige Puncte aus dem Synagv-

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