Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 70 (11.6.1839)
- Date
- 1839-06-11
- Page
- Seite 282 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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282 im Allgemeinen gebildet, die schwer wieder bei Seite zu schaffen ist. Um so dankbarer muß man einem öffentlichen Organe, wie dieser Allg. Zeit, dcs Iudenthüms, sein, durch das ble Bekanntschaft mir den in den verschiedenen/Jarfdern genommenen Maßregeln möglich gemacht ist. So gelten denn die Anschuldigungen des Herrn Lsarphati in B.zug auf die vernachlässigte Aufsicht über die, welche das Amt des Beschneidens verrichten, gewiß nicht für alle Lander (s. No. 53), am wenigsten aber für Hamburg. Ich übersende Ihnen heute die revidirten Statuten der sogenannten Gevatter-Chebra, und des damit verbundenen Vereins der Beschneider. Beide bestehen seit langer Zeit, und ihre Statuten tragen schon das Datum von i'pn und K"ipn (1740 und 1751), wurden aber in dem verflossenen Jahre rcvidirt, un-d zeitgemäß verändert. Die. Gevatter-Chebra hat zum Zweck, jedem, der darum anfucht, aus ihrer Mitte für feinen Knaben einen Gevatter zu stellen, und eine Unterstützung an Bekleidung für das Kind und von 4 bis 18 Mark Ct. zu .gewahren; der Gevatter wird aus der Gesellschaft durch das Loos bestimmt, und erhält 9 Mark Ct.. zur Bestreitung seiner Kosten. Die Mitglieder zahlen wöchentlich mindestens 1 Schilling Ct. Beitrag. Die Gesellschaft har nun eine Kommission bestimmt, welche jeden angehenden Beschneidcr (ri^iv) zu prüfen hat, ob-er tüchtig genug sei, dieses Amt Zu vollführen; dennoch darf er nur rmter Assistenz zweier alteren fungiren, bis er dreimal ohne den geringsten Fehler das Amt versehen. Die Beschneider werden nach dem Loosr zu jeder einzelnen Gevatterschaft nach, der Reihenfolge bestimmt. Aber auch der bereits zur Losung zugelaffene bftl» muß immer einen Assistenten, haben. Jeder btra muß bereit sein, wegen Nachblutung einer Aufforderung Folge zu leisten, und im Falle er. diese nicht zu stillen vermag, einen Arzt herb.eirufen.. Wer als. dreimal, sich eines Fehlers schuldig gemacht,. wird gestrichen^ Die Commission hat immerfort die Ausführung zu überwachen.. Diese und einige andere detaillirte Bestimmungen machen Uvglücksfalle ziemlich unmöglich.. Pa ris-, 3b. Mai. In der Sitzung der Deputirten- Kammer vom 25-. h. legte der Kricgsministec, General -Schneider, einen Gefehesentwurf zur Belohnung der bei der Erneute vom 12. verwundeten Soldaten und zur Unterstützung der Familien der Grtödtetrn vor. Er sagt darin: „Unterden 18 Soldaten, die an den beiden Tagen getödtet wurden, oder seitdem an ihren Wunden starben, hat nur Einer eine Wittwe hinterlassen, dies ist der Herr Jonas-, Quartiermeister der Mvnizipalgardewelcher mit mehr alsdreißig Diensijahren 15- Fel§züge verband. Wir schlagen Ihnen vor, seiner Wittwe eine außerordentliche Pension von 1000 Fr. zu bewilligen." (Unsre Leser erinnernsichdes Berichtes über den Tod dieses Israelitenin vergangner Woche.)' Harburg (Provinz Schwaben in. Barem). IT, Mai, (Privatniitth.). Die hiesige aus 60 Familienhauptern bestehende Gemeinde hatte feit, langer Zeit einen eigenen Rabbinen haben, wollen,, die.- fürstliche Standeshecrschaft, aber wollte uns unter da§ Distrikcsrabbinat von Wallerstemstellen, und den Sitz des Rabbinen dahin verlegen. Die königl. Regierung hat aber, mittelst allerhöchsten Resctipts zu unsrer Aller Freude uns gestattet, einen eigenen Rabbinen^anrunehmen, und ward uns dies heute eröffnet.?Es schwebt nun nur noch die Frage bei der königl. Regierung in Augsburg ob, wer als Stimmberechtigter zu gelten, und werden wir dann sofort zur Wahl schreiten. Gewiß würde es Ihnen Freude machen, unserm Gottesdienste beizuwohnen. So gut dieser, ohne Rabbinen,. vollführt werden kann, würden Sie ihn gewiß finden. Unjcrm Vorbeter Steinhardcr und Schulverwesec Morgenroth, den wir aber leider bald verlieren, verdanken wir vierstimmigen Choralgesang, Abschaffung des Mizworverkauss-, höchste Ordnung und andächtige Stille. . Berlin, 26. Mai. Die neueste Nummer der Gesetzsammlung (No. 13) bringt folgende Allerhöchste Kabinetsordre (No. 2009.) „Aus einem Berichte der Minister der Justiz und des Innern habe Ich die unbegründete Ansicht ersehen, nach welcher von einigen Gerichten bei Anwendung der vorläufigen Verordnung über das- Iudenwesen im Großherzogthüme Posen vom 1. Juni 1833 hinsichtlich des Zeitpunkts verfahren wird, mit welchem die Gültigkeit der in den §§. 16 und folg, enthaltenen einzelnen Vorschriften eingetrcten ist. Zur Beseitigung der für die Betheiligten hieraus entstehenden Nachrheile bestimme Ich daher nach dem Anträge, daß 1) diejenigen Vorschriften der Verordnung vom 1. Juni 1835, welche auf den darin angeordneten Unterschied zwischen naturalisicten und nichtnaturalisi'rten Juden keinen Bezug haben, mit dem Tage der Publikation des Gesetzes in Kraft getreten sind, dagegen 2) solche Bestimmungen, welche die besonderen Rechte und Beschränkungen jener beiden Klassen von Juden feftsetzcn, für die' verschiedenen Ortschaften der Provinz ihre Gültigkeit erst von dem Zeitpunkte ab erlangt haben, welcher, als der Termin der in den einzelnen Orten vollendeten Gestaltung der Korporation der Iudenschast, von den Negierungen im Amtsblatts bekannt gemacht worden ist, so daß bis dahin diejenigen Verhältnisse, auf welche diese unterscheidenden Bestimmungen sich beziehen, nach den.vor der Verordnung vom 1.. Juni 1833 bestandenen Gesetzen zu beurtheilen sind. Berlin, den- 25. April 1839-. Friedrich Wilhelm. An das Staatsminlstm'uw- Hamburg, 27. Mai. (Privatmitth.). In diesen Tagen geht der erste Transport jüdischer Auswanderer, 86 Seelen starkauf Einem Schiffe nach Newyork ab. Es sind Baiern aus dem Würzburgifchen; größtentheils Prosissionisten aus den Gebieten der Standeshecren. Diejenigen von ihnen, welche auf der Reise „kascher" zu essen wünschen, bezahlen eine Kleinigkeit extra, haben dafür kafcheres Fleisch, einen abgesonderten Heerd, und besorgen um die Reihe ihre Küche. Auch für sonstige Ritualbedürfnisse ist. aus dem Schiffe gesorgt-