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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-05-30 · Heft 65 (30.5.1839) · p. Seite 263

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 65 (30.5.1839)
Date
1839-05-30
Page
Seite 263 (sequence 3)
Language
German
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263 sämmtlichen Glieder der 'Synagoge vom Bräutigam' zum Frühstück geladen, die bis um zwei Uhr bei ihm bleiben und mehrere Piutim absingen. Nun wird das Mittagsmahl gehalten und gegen Abend verfügen sich die Anwesenden Ln die Synagoge, das Mincha - Gebet zu halten; der Bräutigam und sein Gefolge verrichten die Andacht. zu, Hause. Die hp'p -92® werden an jedem Tage gelesen, weil sich immer neue . Gaste. zuc Tafel einfinden. ... ,,• .Die-. Braut muß., , so wie sie iy das Haus des. Bräutigams tritt, das Haupthaar bedecken; dre Mädchen' werden deßhalb schon vorher darüber belehrt, weil bei uns die Töchter vom 11. bis zum 20. Jahre verheirarhet werden. Wenn die Frau die Toilette machen will, schließt sie sich in das innerste Gemach ein , damit selbst der Mann das Haupthaar nicht zu sehen bekömmt, und selbst da ist sie sehr behutsam. Sie haben auch das Glück, gute, fromme Kinder zu erziehen, lediglich ihrer strengen Beobachtung jeder religiösen Vorschrift zuzuschreiben, wie es der ^2"^ im ^^7 schreibt. Wenn Jemand in den Ehestand treten will, so wirbt nicht er selbst um die Braut, sondern die Eltern oder die nächsten Verwandten bringen ihm ein Mädchen in Vorschlag, das sie für schön, fromm und aus einer anständigen Familie halten, und geben die Mitgabe igenau an. Ist der junge Mann damit zufrieden, so begiebt er sich, unter dem Vorwand etwas zu kaufen, von einem seiner Verwandlen hegleitet, an Freitag, weil,das Mädchen, mit der Zubereitung der Speisen auf den Sabbat beschäftigt, in gewöhnlicher Kleidung da zu sehen ist, nach ihrer Wohnung, tramit er sie sehe, und sie ihn. Hat nun die Jungfrau des jungen Mannes Beifall, so machen seine Eltern den Antrag, Und sobald die Eltern der Braut und diese selbst ihre Einwilligung gaben,-geht die Verlobung (tmin) vor sich, und in der. darauf folgenden Woche werden die Geschenke eingckaust. Der Bräutigam macht der Braut folgende -Geschenke: Goldene Ohrringe, -silberne Armbänder,'. (ein Reicher läßt sie wol auch von Gold machen), eine goldene Kette mit Edelsteinen besetzt, goldene Ringe und seidene Kleidungsstücke. Der Vater der Braut macht dagegen an den. Bräutigam verhaltnißmäßige Geschenke,-so wie die nötigsten Stücke im Häuslichen. Ehe die sieben Hochzeittage angehen, werden die Geschenke einander zugeschickt. Im Hause der Braut wird am Sonnabend vor der Hochzeit ein Zimmer für die Frauen bestimmt,' und am Donnerstag zuvor laden einige Frauen von der Braut Verwandtschaft die Mädchen auf den Sabbat ein. Während die Mannspersonen in der Synagoge sind, kommen diese mit*vielen' KostbÜrkeiten an, machen die Sophas zu ihren" Sitzen zurecht;/ die Braut bekömmt einen hohen Sessel in der.Mitte des Zimmers. Die Gäste nehmen ihre Sitze nach Rang und Ordnung ein, um das Frühstück einzunehmen. Nach der Morgenandacht kommen die jungen Leute zu dem Bräutigam, um demselben ihre freudige Theilnahme zu beweisen. . Nun beginnt Vas gewöhnliche Spiel. Es wird nämlich ein junger gewandter Mann, der der Sprache mächtig ist- und die Staatsgesetze kennt,- zum König gewählt; ec selbst - wählt sich obere und untere Staatsbeamte. Wie nun der König, umgeben von. seinen Ministern, dasitzt, wirft'sich ein Mantr zu seinen Füßen, und spricht: Mein König haben befohlendaß Niemand ohne Erlaubniß heirathe, und dieser hier Übertritt dein Gebot, indem er ohne Erlaubniß der Rabbinen in die Ehe treten will. Hierauf befiehlt der König, den Bräutigam vor sich zu bringen. Zwei Soldaten werden nach ihm abgeschickt, die ihn zu beiden Sekten fassen und vor den König führen. Der Bräutigam wirft sich ehrerbietkgst vor dem König hin, dieser fragt ihn, wie er ohne Erlaubniß heirathen könnte? Der Bräutigam erwiedert ihm, er habe die Erlaubniß hierzu von den Rabbknen. Nun werden diese befragt, ob sie ihm auch wirklich die Erlaubniß gegeben haben. Sie antworten, wir haben ihm Mar-die Erlaubniß gegeben, haben aber einen Zeitpunkt bedingt, der noch nicht da ist. Die Rabbinen müssen ihm, auf des Königs Befehl, eine Geldbuße auflegen, und bis zur Entrichtung dieser Summe bleibt er verhaftet. Dieses wird nun der Braut mit dem Bemerken angezeigt, daß wenn sie diese Summe-für den Bräutigam entrichte, er sofort in Freiheit gesetzt würde. Die Braut giebt ihren ganzen Schmuck als Lösegeld für den Bräutigam her, und dieser wird nun in Freiheit gesetzt. Er tritt sogleich vor. den König, küsst ihn die Hand, worauf der König das Lösegeld ' an das Brautpaar wieder schenkt. Die Anwesenden rufen: Es lebe der König! Nach Mittag wird für die jungen Leute ein Mahl zubereitet, wobei Lieder angestimmt werden; gegen Abend entfernen diese sich, um den Mädchen Platz zu machen,! welche bis Abend der Braut Gesellschaft leisten- und dann mit ihren Eltern, nach Hause gehen. ' Mädchen dürfen, wenn sie über 13 Jahr alt sind, nicht das Haus verlassen, damit sie sich gewöhnen, ihr ganzes Glück im stillen, häuslichen Leben zu finden- und nur zu besondern. Feierlichkeiten ist ihnen das AUsgehen erlaubt. Diese Einschränkung beziehtsich selbst auf verhekrathete Frauen, daher es dem Manne obliegt, das Nöthkge für hie Wirthschaft selbst einzükaufen. (Fortsetzung folgt.)

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