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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-05-16 · Heft 59 (16.5.1839) · p. Seite 237

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 59 (16.5.1839)
Date
1839-05-16
Page
Seite 237 (sequence 3)
Language
German
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237 Heerd versehen, wo die Speisen von Freitag auf de'n Sabbat warm erhalten werden können. Das Feueranmachen am Sabbat kann also sowol im Sommer als im Winter und sogar durch Nichtjuden gänzlich-entbehrt werden. Am Sabbatmorgen nach dem Morgengebete wird ein kleines Frühstück von Wekßbrod und Kaffee eingenommen,- alsdann versammeln, sich Alle in den Synagogen , wo die ersten Propheten vorgelesen und Vers um Vers in die arabische Sprache übersetzt werden, damit die Ungelehrten und die "Frauen es verstehen können. Wenn sie damit fertig sind, tritt - der Rabbine aufs Katheder und halt eine Drascha. moralischen und agadischen Inhalts, spricht von der Bedeutsamkeit des Tages, welcher Vortrag etwa zwei Stunden dauert. Unmittelbar darauf wird das Mincha - Gebet gehalten; worauf sich die Gemeinde nach Hause begiebt. Dies ist aber nur im Winter der Fall. Im Sommer hingegen wird,, von Pessah- bis zum Wochenfeste an jedem Sabbat vor dem Mincha-Gebet die Sprüche Salomo's vorgelesen , worauf von den Schulknaben die Pirke Abot ausdrucksvoll und arabisch übersetzt vorgetragen werden. Von dem Wochenfeste an- bis zum 9. Ab wird an jedem Sabbat vor Mincha das Buch Hiob, und vom 9. Ab bis Neujahr das Buch Daniel vorgelesen. Dazu kommt noch die jedesmalige Sidra. ' Alle hier beschriebenen Verordnungen und Gebrauche, die in allen jüdischen Gemeinden Afrikä's ihre Gültigkeit haben, können zwar vermehrt, aber nicht vermindert werden. An jedem Donnerstage werden von den Synagogen- Vorstehern Spenden an die Armen, nach Anzahl ihrer Familienglieder, vertheilt, damit sie den Sabbat seiner Würde gemäß feiern können. Obgleich wir aber unter despotischem, Drucke seufzen, und das Joch, von niedrigen Menschen uns aufgelegt, zu ertragen haben, obgleich kein Mund vermag, alle unsere Leiden und Drangsale zu berichten, so gewährt uns doch das Bewußtsein, an dem Studium des Gesetzes festzuhaltcn, und die Vorschriften. desselben treu zu erfüllen, mannichfache Freude, und die Beobachtung der Sabbate und Feiertage und Ausführung aller Mizwot stärkt und tröstet uns. In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wird jedesmal in den Rabbinen-Schulen die ganze Nacht hindurch, im Sommer sowol als im Winter das Gesetz studirt. Die Lehrgegenstände sind folgende: Zuerst werden der Pentateuch, die Propheten und Hagiographen nebst verschiedenen Gebeten vorgetragen. Nachdem "die Anwesenden Kaffee, Honigkuchen und Früchte genossen haben, werden die drei Traktate Abot, Midot und Ta'mid (nach den Anfangsbuchstaben des Wortes rwa) vorgetragen. Nach einer Pause, die bis Mitternachtszeit dauert, wird das Mitternachtsgebet (mim) gehalten. Jetzt wird abermals Kaffee, Brandtwein u. s. w. genossen, hernach werden Stücke aus dem Sohar, so wie mehrere Agadot vorgelesen. Zu letztgedachter Zeit finden sich auch fromme und geachtete Männer ein, um das Mitternachtgebet gemeinschaftlich mirzuhalten, beschäftigen sich etwa eine halbe Stunde mit dem Studium des Gesetzes, theilen dann Geschenke unter den armen Schriftkundigen aus, damit, sie nicht lässig werden, sondern mit Lebendigkeit die angeordneten frommen Gebrauche-ausüben. Bis hieher die Anordnungen für den Sabbat. 4. Hier will ich einige der drückenden Staatsgesetze in Betreff der Israeliten mkttheilen. 1) Es darf auch nicht der angesehenste Israelit mit einem Mohamedaner laut sprechen, sondern mit ganz leiser Stimme und in demüthkgee Stellung. Wer sich eine Abweichung von diesem Gesetze erlaubt, setzt sich der Gefahr aus, von dem Mohamedaner durchgebläut zu werden, oder derselbe stellt Zeugen auf, daß der Israelit geflucht habe, und gestattet sich die gräßlichsten Verleumdungen. 2) Die Juden müssen, wenn sie bei einer Moschee Vorbeigehen, die Schuhe' ablegen. 3) Treffen Juden und Nichtjuden beim Einkauf zusammen, so darf der Jude nur das kaufen, was von dem Einkäufe jener zurückbleibt. 4) Ist es dem Juden" untersagt, in der Stadt auf einem Thiere zu reiten; der Reisende muß demnach sein Lastthier bis hinter der Stadt an der Hand führen, und selbst da ist ihm nur das Reiten auf Maulthieren und Eseln erlaubt.' Es ist keinem Juden erlaubt, ein Pferd zu seinem Gebrauche zu halten, weit es ihr-Prophet den Juden verboten haben soll. Verkauft ein Israelit Etwas an einen Mohamedaner, so muß er es demselben um junter den Einkaufspreis lassen. Noch eine Unzahl von dergleichen Gesetzen will ich hier gar nicht berühren; ich beschranke mich blos auf die täglichsten Erscheinungen. Von den königlichen Abgaben ist zu bemerken: Alle Jahre wird ein Beamter abgeschickt, die Kopfsteuer einzutreiben. Von dieser wird kein Israelit, vom 13. Jahre ab, weder der Arme noch Gesetzesbefliffene, dispensirt; obgleich gesetzlich nur die Gewerbetreibenden diese Steuer zu entrichten verpflichtet sind. Den größten Theil schlagen die Executoren unter, um die höheren Steuerbeamten bestechen zu können. Um dre festgesetzte Summe aufzutreiben, werden die Bemittelten gezwungen, für die Armen zu. zahlen. Zu der eben gedachten Steuer kommen noch außerordentliche Abgaben, die willkührlich aufgelegt werden. So sind' die bürgerlichen Ver-

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