Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 54 (4.5.1839)
- Date
- 1839-05-04
- Page
- Seite 216 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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216 Magdeburg, 21., April. Erklärung. Es liegen jetzt -u Tausend. Thaler Snbscriptionen zur Fakultät wieder vtir, die wir mit Dank entgegengenommen haben. - Alle^ wir erwarten erst wieperceinmal eine recht kräftige^DPßetung der Theilnahme in einer bedeutenderen Summe, bevor wir die Listen zur öffentlichen Kunde zu bringen, um dann Extrabeilagen zur Allg. Zeit. d. Jud. zu diesem Zwecke anzufertigen. — Wir werden ersucht, den in der Correspondenz aus Amsterdam No. 45. vorhandenen Druckfehler (S. 179. Sp. 2. Zeile 23.) „500 Thaler", Z. 5. von u. „100 Thaler" und so noch zweimal, anstatt, wie dort gelesen wird, „500 fl., 1UO,fl."—zu berichtigen. Berlin, 19. April. (Privatmitth.) Binnen Kurzem tritt Herr Eben, der Nachfolger Gusikow's, eine Kunstreise von hier aus an, nachdem er hier mit dem größten Applaus mehrere Male concertirte. Mir fast noch größerer Gewandtheit als sein Vorgänger, weiß er dem beschränkten Instrumente wundersame. Töne zu entlocken, und hat somit die verloren geglaubte Kunst gerettet. Da er nun auch als Mensch sich in. jedem Bezüge vortheilhaft auszeichnet, so verdient der Künstler die herzlichste Förderung aller Orten, und wird inbesonders allen denen, welche die Zaubectöne Gusikow's nicht vernommen, oder sie sich in die Erinnerung gerufen haben wollen, sich eines freudigen Empfanges gewärtigen können. I^eueste theologische Streitkragen. II. Herrn Kohn's Vertheidigung wider Herrn Hirsch. (Schluß.) S. 46 und 47. Herr Hirsch spreitzt sich ungemein, weil er Etwas gefunden, daß nämlich ehedem auch Jungfrauen das Haupt-bedeckt, stürmt dann siegestrunken gegen Herrn Dr. Geiger, macht eine treffliche Application von dem talmudischen Spruche 'pUto' inhiian bs d. h. „Ueberall, wo die Polytheisten für ihre Ansicht in der Schrift eine Stütze finden wollten, ist gleich die Widerlegung dabei, (folgt darauf der Singular, welcher beweist, daß von keiner Mehrheit die Rede sein könne — Merken Sie das feine Kompliment? —) und spricht und schreit und diskutirt und distinguict soviel, daß man glauben sollte, das- Mal muß er doch Recht haben. Aber mit Nichten! Ich will mir die lieblichen Ausdrücke, mit denen er so gern um sich wirft, ersparen, und kein Wort von Täuschung , Halbheit und Oberflächlichkeit fallen lasten, Sie können sich ja doch denken, was Sie wollen. Falsch, sage ich nur, grundfalsch ist es, daß die Ge- > mara das Haarentblößen nur verheiratheten Frauen^ verbiete, und daß zwischen dem Gesetze und der Sitte der-Mingste. Unterschied Statt gefunden. Vielmehr' verbietet /tai w N3n (rvmrö) allen Töchtern Israels b&nö* m» und Äaimouides sagt ausdrücklich: Die Töchter Israels sollen nicht entblößten Hauptes .auf der Straße gehen, sie seien ledig oder verheirathet (nnrri riN8 nw), wo der ‘TSE sich auf die genannte Talmudstelle beruft. Dieser Ausspruch ist auch in 5>"ü)7 "rip . Nö übergegangen. Oder kann Herr Hirsch.dieß leugnen? Die.Unterscheidung zwischen Verheiratheten und Unverheiratheten (^2 r'b rfs rührt lediglich von den Deutschen "1^72 S und dessen Schülern ^N-!72 und bön her, welche berichten, daß Jungfrauen in der Regel entblößten Hauptes gehen. Die Erleichterung ist. also aus dem Leben in die Lehre übergegangen, so wie das Gesetz früher aus den Sitten entstanden. Nach Herrn Hirsch! Ansicht aber würde seit Jahrhunderten ein mosaisches Gesetz allgemein übertreten. Diese Bemerkung wird hier um so eher genügen, da noch ein Aufsatz hierüber wahrscheinlich bald in der wissenschaftlichen Zeitschrift für jüdische Theologie erscheinen wird. Es ist aber auch Zeit zu schließen. - Doch ehe ich dieses thue, will ich noch etwas naher auf die Sache eingehen, den eigentlichen Dkfferenzpunkt hervorheben, und Ihnen hierüber meine Meinung mittheilen. Herr Hirsch ist so einfältig nicht, um nicht eknzusehen, daß Sitten und Gebräuche mit der Zeit sich ändern, daß das Leben von jeher Cdncessionen gefordert und erhalten, daß man innerhalb der Synagoge, wenn auch (selbst rabbinische) Gesetze nur selten aufgehoben, doch an denselben oft gerüttelt und sich alle Mühe gegeben sie mit den bestehenden, nicht zu ändernden Verhältnissen auszugleichen. Gegen die von den Zeirumständen geforderte Abschaffung eines alten Gebrauches würde er also wenig einzuwenden haben, sie höchstens als eine sträfliche Nachgiebigkeit gegen die Zeit tadeln; daß wir aber ein Recht, und zwar ein in den alten Urkunden des Judenthums begründetes Recht dazu haben sollen, das verdrießt ihn, das bringt ihn in Eifer. Es scheint ihm dieß nämlich ein entsetzlicher Frevel, von dem er für die Religion die schlimmsten Folgen fürchtet und in seiner überreitzten, Phantasie schon sieht, daß wir es wagen, mit wkffenschaftlichen Hülfsmitteln ausgerüstet, oder, wie er sich witzig ausdrückt (S. 34), mit Lexicis und Grammaticis an die Erforschung dieser heiligen Urkunden zu gehen, nach Grund, , Ursache und Bedeutung zu fragen, und die Aussprüche der Alten manchmal anders aufzufassen, als die Spätem sie verstanden. Aber gerade