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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-04-27 · Heft 51 (27.4.1839) · p. Seite 204

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 51 (27.4.1839)
Date
1839-04-27
Page
Seite 204 (sequence 2)
Language
German
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204 drittens muß er auf die strenge Befolgung. des Rituals achten, alsowas' sich- Hon selbst versteht, ein Talmudist sein. Di-st letzte RücWr chizd . aber! wahrscheinlich, die ^harschende sein, Und ^nckn stilkd Meiste Miß^die^WeckMcht minder wichtigen Requisiten ganz übersehen. Möchte nur nicht ein gar zu eingefleischter Chassid mit seinem aller humanen Bildung entgegenstr.ebendeü orthodoxen Eifer die Mehrzahl der Stimmen für sich'haben. Wir sprechen diese Befürchtung nicht ohne Grund aus, da Einzelnes hierauf zu deuten scheint. — Es war nun am 1. April eine große Versammlung in das Gemeindehaus zusammenberufen, und nach langen lebhaften Debatten stellte sich als Resultat heraus: man solle dreißig der angesehnsten jüdischen Hausväter als Ausschuß zur Bestimmung eines Rabbinen binnen drei Monaten ernennen, mittlerweile aber einen achtbaren hiesigen Mann als Rosch- Bet - Din wählend Dieses geschah auch sofort. Möge der Allgütige das Herz dieser dreißig erleuchten und ihre Augen öffnen, auf daß sie-eine, gute Wahl diesmal treffen. J. L. Literarische Nachrichten. B rüssel, 2. April. Nach öffentlichen Blattern. ist nunmehr die Schrift eines , hier domicilirten Polen, Herrn Louis Lublin er, „über die polnischen Juden," von dem schon mehrere Male in dieser Zeitung die Rede war, wirklich erschienen. Neueste theologische Streitfragen. II. Herrn Kohn's Vertheidigung wider Herrn Hirsch. (Fortsetzung.) 10) 11) Das. u. S. 37. Nun bin ich doch der Neckereien zu müde, um ihnen Wort für Wort zu folgen, und könnte mir wol eine Widerlegung ersparen ln Vertrauen auf die Einsicht des .aufmerksamen'Lesers, dem es nicht entgehen kann, daß Muthwille diese Angriffe diktirt. Doch einige Worte bin ich schuldig demjenigen, dem Raschi nichts zu verstehen giebtt Herr Hirsch hat noch gar nicht erklärt , warum des Bartabnehmens in der Gemara nirgends erwähnt wird. Dieß ist aber erklärbar aus den Worten Raschi's zu der Frage, ob der Lippenbart (in der Trauer) abgenommen werden dürfe „denn es findet dabei nicht Statt das Verbot 3Mos. 19 nicht zu zerstören die Endem des Bartes." Beim Barte hingegen kam die Frage dieses Verbotes wegen nicht vor; denn mar^ ließ den Bart ganz wachsen und benützte nicht den-künstlichen Umweg, ihn mit der Scheere abzunehmen, wie denn auch viele düs glatt abscheeren Ermatt ->2>ri Mb^verbieten, -FÄ'.- Ergehet aM>'arrS der ' Exfar^iriß^den LippenbaD.Abzun^hryM Hrineswegs ityts vor, daß die Trauer.vbas Bartabnehmen verhindert -Wenn die Beschränkung des •’tt« ,tai von Allen anerkannt wird, warum wird sie 'von den -.v'Pd'w gar nicht citkrt? Aber sie wird ja aufgehoben durch PNL'' den ich wörtlich angeführt. — Sie sehen, mein Theurer, daß dje Vertheidigung mich eben nicht viel Schweiß gekostet, und mögen jetzt urtheilen, wem auf's Wort zu glauben sei,, und wer mehr „Sach- Kenntniß" und „Sach-Tceue" an den Tag gelegt. Darum allein Handelt es sich auch da eigentlich; denn im. 'Grunds sind seine Angriffe eitle Demonstrationen ohne währen Ernst- Kämpfe um dis Bei- und Vorwerke, bei welchen die Hauptfestung gar nicht gefährdet wird, und ich könnte ihm füglich Alles gewonnen geben, ohne meine Proposition zurückzunehmen. Oder, kann es Jemand in Abrede stellen, daß die Trauerceremonien schon' nach Abschluß des Talmuds manche Veränderung erfahren?, daß namentlich 2 im Talmud sanktionirte und für obligat erklärte'Gebräuche w-r-iN r->2'>r2V und S-iüfttt rv^öb' später aufgehoben worden, oder eigentlich aus dem Leben 'geschwunden? und zwgr so bald, sie mit den herrschenden Sitten nicht mehr härmonirterr und bei der (nicht jüdischen) Welt lächerlich gemacht hatten sieh "risdiri Jfr 'm xth 'ph. Warum sollen wir nun auf dieses Recht, auf-die Abschaffung der für uns unanständigen mit unseren Sitten und Gewohnheiten nicht zu vereinenden Trauerceremonien nicht gleichen Anspruch haben? *) Wir verbergen ja nicht die Abstellung der Trauer (die an sich allerdings in der Religion begründet ist) oder aller Trauerzeichen, sondern nur, daß diese den (oöwöl relativen, konventionellen) Anstand nicht verletzen, und unserer sonstigen Lebensweise entsprechen, weit sie unter dieser Bedingung allein Trauerzeichen Vorsteven können. Wie will uns Herr Hirsch nach solchen Vorgängen noch weis machen, daß jeder sanktionirte Gebrauch eben dadurch anständig und jede Abweichung von demselben unanständig wird? (S. 34 u.39). Oder, habe ich nicht hinlänglich nachgewiesen, daß unsere Alten überall auf den äußern Anstand Rücksicht genommen, und alles Auffallende zu vermeiden gesucht? Wellen Sinn hat denn soyst niwrt? Warum ward selbst zur Zeit als der Sohn /gehalten war, vor der Bahre der Eltern mit entblößter Schulter. einherzugehenein ,ausge- *) Es verstehet sich übrigens von selbst, daß es sich hier um keinerlei Gewiffenözwang sondern um die einfache Erklärung handelt, daß wer sich über dergleichen hinwegsetzt, keine Pflicht der Pietät verletzt.

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