Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 49 (23.4.1839)
- Date
- 1839-04-23
- Page
- Seite 197 (sequence 3)
- Language
- German
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197 zen 552 Subhastationen vorgefallen, und nur in nenn derselben sind Grundstücke von Juden acquirirt worden. Wenn also gegen die jüdischen Glaubensgenoffen in dieser Beziehung etwas Nachtheiliges deducirt worden ist, so drangt sich die Frage auf, da die von den Rirtergutsdesitzern beantragten gerichtlichen Verkaufe vielleicht das Zehnfache der angegebenen Zahl übersteigt: warum y,an nicht für nöthig gefunden, auch gegen sie'abhilfliche Maßregeln zu treffen? Diese und zahlreiche andere Gründe wurden denn auch in einer Jmmediat - Eingabe an den König, vom 24. Mai 1837 datkrt, von den Juden zu ihrer Vertheidigung ausgesprochen, und um Aufhebung jener Cabinets- Ordre auf das Dringendste angesucht. Der Ton, der in dieser Schrift vorherrscht, ist nicht der kriechende eines um eine unverdiente Gnade Flehenden; sondern vielmehr der eines schuldlos an seiner Ehre gekrankten Unterthanen, welcher mit Schmerz sich in die Nothwendigkeit versetzt sieht, sich der Rechtfertigung unterziehen zu müssen, dennoch aber keinen Augenblick vergißt, was er seinem Monarchen und dessen höchstem Willen schuldig ist. Der Eingabe selbst waren Zeugnisse von 18 verschiedenen Obrigkeiten beigelegt, welche sammtlich dahin übereinstimmten, daß die unter ihrem foro stehenden Juden sich ehrlich und redlich ernährten, wenige von ihney Reichthum besäßen, keiner durch Subhastation ein Grundstück an sich gebracht, oder überhaupt auf irgend eine Weise zu besonderer Unzufriedenheit Anlaß gegeben hätte. Der gegenseitigen Achtung und lobenswerthen Einigkeit zwischen den christlichen und jüdischen Einwohnern wird in den meisten derselben ausdrücklich und rühmend erwähnt. In Beziehung auf diese Atteste heißt es in der Jmmediat- Eingabe unter Andern: „Es muß freilich auffallen, daß diese Atteste gerade das Gegentheil von dem aussprechen, was. zur Begründung des Antrages auf Erlaß jenes Gesetzes angeführt ist; allein die Oocumente, die wir produciren, sind alle von öffentlichen Behörden ausgestellt, so daß also gegen ihre Glaubwürdigkeit kein Zweifel aufkommen kann. Um so betrübender muß es aber für uns und unsre Glaubensgenossen sein, wenn wir, im Bewußtsein, überall unsre Pflicht gegen den Staat sowol, als gegen alle Bewohner der . Kreise, ohne Unterschied des Glaubens, stets treu erfüllt zu haben, wenn wir, denen in einzelnen Attesten, z. B. in dem der Gemeinde Himmighausen, Sandbeck u. s. w., das Zeugniß ertheilt wird, daß wir, ohne Rücksicht auf Voctheile für uns, verarmten christlichen Familien nicht allein aufgeholfen, sondern sie vor dem Loose, Bettler zu werden, geschützt haben, jetzt mit einem Male als Menschen betrachtet werden können, denen Jeder gleichsam gewarnt wird. Eine Maßregel, wie die Allerhöchste Kabinets-Ordre v. 20. Sept. 1836 sie anordnet-, kann nur auf Angabe von im höchsten Grade gravkrenden Thatsachen gegründet sein, und diese Thatsachen können nicht richtig sein; denn sie stehen mit dem, was wir dargethan haben, im grellsten Widerspruche, u. s. w." Bei der anerkannten Gerechtigkeitsliebe des preußischen Monarchen konnte eine solche Eingabe nicht unberücksichtigt bleiben, ja der Erfolg derselben kaum zweifelhaft sein. Eine neue, genauere Untersuchung in die Verhältnisse der Israeliten zu den Bauern wurde angeordnet, und Berichte über die Resultate derselben von den betreffenden Behörden eiygefordert. Von diesen Berichten war es mir bis jetzt nicht möglich, mehr als eines einzigen ansichtig zu werden; allein dieser eine ist mit so großer Unparteilichkeit und edler Wahrheitsliebe abgefaßt, daß, wenn die übrigen denselben nur einigermaßen gleichen, die Juden des Sieges ihrer guten Sache gewiß sein dürfen. Es ist derselbe von einem Stadt- und Landgerichte ausgegangen, an dessen Spitze ein allgemein verehrter und wegen seiner Gerechtigkeit und Menschlichkeit von allen Bewohnern seines Gerichtsbezirks geliebter Mann sich befindet. Ich habe diesen Bericht mit zu großem Vergnügen gelesen, als daß ich der Versuchung widerstehen könnte, meinen Lesern Einiges daraus mitzutheklen. Nachdem derselbe auf das deutlichste dargethan, wie man die Verarmung des Bauernstandes nur mit Unrecht den Juden zur Last legen könne, und durch schlagende Belege aus den ihm zu Gebote stehenden authentischen Quellen diese letztem von den gegen sie vorgebrachten Anschuldigungen exculpict, fährt er in folgenden Worten fort: „Schließlich möge es uns vergönnt sein, über den Eindruck, welchen das Gesetz p. auf den Bauernstand selbst hervorgebracht hat, so wie über die Stellung des letztem gegen die Juden einige Worte zu sagen. Anfänglich beim ersten Erscheinen des Gesetzes schien es, als wenn der angeerbte Judenhaß, der zur Ehre der Menschheit bereits seinen giftigen Stachel verloren, wieder erwachen wollte. Derselbe machte sich hin und wieder in Hohn und Spott merklich, doch diese Aufregung dauerte nur kurze Zeit. Der Bauer sieht jetzt in dem Gesetze nichts, als eine neue Last zu den alten, und vertraut fortwährend auf den Juden, als "seinen Retter in der Noch. Es ist ein Jrrthum,. der vielfach getheilt wird, daß man glaubt, der Bauer hege persönlich feindselige Gesinnungen gegen den Juden; im Gegentheil, der Bauer lebt — abgesehen von seinen angeecbten religiösen Vorurtheilen — mit dem Juden in einem ganz vertraglichen Verkehr, und denkt nicht daran, 'in ihm den Urheber feiner Noch zu entdecken. Vielmehr weiß der Bauer es wohl anzuerkennen, daß der Jude fein