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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-04-16 · Heft 46 (16.4.1839) · p. Seite 185

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 46 (16.4.1839)
Date
1839-04-16
Page
Seite 185 (sequence 3)
Language
German
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185 Nachachtung von Seiten der Ebraer mit der Vorschrift bekannt gemacht, daß gegenwärtige Verordnung monatlich in den Synagogen zu. verlesen sei und die Stadt- und Land.- polizeibehörden darüber zu wachen haben, daß derselben nachgelebt werde. Schloß Mitau, den 4. Februar 1838. (L. S.) Kurlandischer Civil-Gouverneur: L. v. Brevern. F. Ebeling, Z. W. Diederichs, F. Stempel/ Regierungörath. Regicrungsrarh. Stcllverrr. Regierungsrath. v. Bolschwing, RegierungS - Sekretair. Tages-Controle. Fürstenthum Paderborn. — Großherzogthum Posen. Sr. Majestät der König von Preußen haben einen hohen Akt der Gerechtigkeit ausgcübt; die schön längst zu Geschichte gewordene Gerechtigkeitsliebe dieses Monarchen, der nur in dem Glücke aller seiner Unterthanen seine Befriedigung findet,/hat die Beschränkungen der Juden im Fürstenthume Paderborn wieder aufgehoben! hat einer Anzahl Unterthanen den tief betrauerten Verlust ihrer Ehre wieder ersetzt! Wir beeilen Uns daher zum rechten und vollständigen Verstandniß dieser Angelegenheit einen schon länger uns vorliegenden Aufsatz mit^utheilen, dessen Inhalt durch diese Allerhöchste Kabinets-Ordre nunmehr gänzlich bestätigt worden. Der Verfasser ist der Herr HZ. Wolfsohn in Coppenbrügge. Wir bemerken dabei, daß uns auch ein Aufsatz eines Königlich Hannoverschen Beamten über die benachbarten Juden'vorliegt, der in Bälde gegeben werden soll. Die allerhöchste Kabinets-Ordre vom 20. Sept. 1636für die Kreise Paderborn, Büren, Marburg und Höxter in dem Regierungs-Bezirke Minden enthalt die Bestimmungen, daß: 1) die Juden auf dem platten Lande nur dann Grundstücke zu erwerben befugt sein sollen, wenn sie diese selbst und mit jüdischem Gesinde bewirthschaften, und da^ 2) alle Schuldverschreibungen der Bauern an Juden nur dann eine Klage zulassen, wenn dieselben von dem persönlichen Richter des Schuldners ausgestellt sind. Man wird noch des großen Aufsehns sich entsinnen, das diese Kabinets - Ordre erregte, und wie sie den judenfeindlich Gesinnten von Munde zu Munde ging, um als Beweis für ihre gehässigen Insinuationen zu dienen. Kein Wunder, daß es keinem unsreri Gegner einsirl, wie falsch und ungerecht es sei, von der geringen Anzah/cher in jenen Kreisew lebenden Juden-auf die Gesammtmasse schließen und deren Wohl und Wehe danach be-. und abschließen zu wollen; kein Wunder, -daß Keinem' von ahnen die Vermuchung kam, das Mißtrauen, welches dreses/Gefetz gegen die/dortigen Juden ausspricht, möchte - dieselben ganz oder zum Theil unverdienter- Weise getroffen haben; .kein Wunder,/wiederhole ich, denn, wie schon Bocaccio. sagt: Chi.ha sei petto fiele, non puö sputar mieie. Wenden wir aber nun den Blick dem Gesetze selbst zu, so muß es allerdings befremdend erscheinen/ wie eine Regierung, die zu den weisesten Europa's gezahlt werden muß, sich zu einer'solchen Verfügung veranlaßt gesehen habe. Von dem Vergehen Einzelner kann hier mcht die Rede sein. Gegen das einzelne Individuum bedarf es keines Praservativ- Edicts, wie das vorliegende'ist; ein solches verfallt dem bestehenden Strafgesetze und, es sei Christ, oder Jude, kann auf die'Gesammtheit nicht influirem Diese letztere also und zwar ausnahmlos, muß zü einer solchen Maßregel,' gleichsam to Reep her out of harm’s : way, gezwungen Haben. Ich sage ausnahmlos^ denn hätten neun und neunzig von hundert es verschuldetso wäre es dem Rechte gegenüber nicht zu billigen, ein Gesetz-zu geben, wobei dieser Eine betheiligt oder gar benachtheiligtwäre. Diese Bedenklichkeiten sind cs, die auch dem Unparteiischen in dem fraglichen Falle auf den ersten Blick aufstoßen müssen. Aber ein solcher wird nicht blindlings den Stab brechen, nicht sein Schuldig von vorn herein votiren; er will zuvor hören, was der Angeklagte für sich habe und erst dann sein Urtheil abgeben, wenn er auch dessen Vcrtheidkgung vernommen. — 'Was zu diesem Zwecke hier erfolgt, beruht durchaus auf Wahrheit, und ist um so zuverlässiger, da es genau nach vor mir liegenden Actenstücken und legalen Instrumenten mitgetheilt wird. Schon seit längerer /Zeit beschäftigten sich die landständischen Berathungen der Provinz Westphalen mit den Mitteln, dem immer mehr zunehmenden Verfalle des Bauernstandes in einem großen Theile dieser Provinz Einhalt zu thun. Der Sitz-dieses Uebels war leicht gefunden, desto schwieriger aber der Weg, demselben abzuhelfen. Betrachtet man nämlich die Bauerngüter,, namentlich in den angegebenen-vier Kreisen, so. findet sich fast jedes derselben so mit Reallasten beschwert, daß in vielen Fallen der-Werth des Grundstücks -durch die auf demselben ruhenden cmera fast erreicht wird. Zehnte, Pächte, Renten, Abgaben an Güts- Herrschaften und geistliche Stiftungen finden'sich überall so gehäuftdaß man oft den. Bauern nur als, Tagelöhner, sei-

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